Zuflussprinzip?

  • Hallo!


    Das hier im Forum erwaehnte Zuflussprinzip bestimmt, dass das jeweilige Einkommen, was in einem bestimmten Monat ueberwiesen wurde, dem ALG2 des gleichen Monates angerechnet wird. (So habe ich es verstanden.)
    Wo und was im SGB steht ueberhaupt etwas Rechtliches ueber dieses sogenannte Zuflussprinzip und gibt es dafuer auch Ausnahmen?


    Viele Gruesse
    Susi

  • IM SGB II steht nicht über das Zufluss Prinzip, dies ist von der BA (Bundesagentur für Arbeit) vom § 11 EStG abgeleitet.


    Laut Durchführungsverordnung der BA ist das Zuflussprinzip bei der Einkommensanrechnung des ALG II anzuwenden. Es besagt: Einkommen ist in dem Monat anzurechnen, in dem es zur Verfügung steht.



    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • das steh in der ALG II VO (Verordnung)


    Unter Heranziehung von § 2 Abs. 2 Satz 1 Alg II-V ist für den Zeitpunkt der Anrechnung von Einkommen dessen tatsächlicher Zufluss maßgeblich
    BSG, Urteil vom 05.09.2007, Az.: B 11b AS 15/06 R
    BSG v. 23.11.2006, B 11b AS 17/06 B, info also 2007, 134


    ausnahmen evtl., wenn einkommen auf gewissen zeitraum aufzuteilen ist (z. B. Steuernachzahlung auf 12 Monate sachgerecht)

  • Danke fuer die Antworten!


    Bei laufendem Einkommen in unterschiedlicher Hoehe gilt also folgender Absatz?


    ALG II VO § 2 Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit
    (3) 1 Ist bei laufenden Einnahmen im Bewilligungszeitraum zu erwarten, dass diese in unterschiedlicher Höhe zufließen, kann als Einkommen ein monatliches Durchschnittseinkommen zu Grunde gelegt werden. 2 Als monatliches Durchschnittseinkommen ist für jeden Monat im Bewilligungszeitraum der Teil des Einkommens zu berücksichtigen, der sich bei der Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum ergibt.


    Gruss
    Susi