Diabetes 2

  • Hartz IV Urteil: Kein Mehrbedarf bei Diabetes
    Sozialgericht und Arge verwehren Mehrkosten- Aufwand bei Diabetes


    Menschen die an Diabetes leiden und zu dem auf Hartz IV angewiesen sind, haben keinen generellen Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss für die Aufwendung von spezieller Kost. Dies entschied zumindest das Sozialgericht Dresden am 2. November 2006. Ein Mann aus Dresden hatte um monatlich 50 Euro Mehrbedarf geklagt, die er für den Kauf von diabetischen Erzeugnissen verwenden wollte. Das Sozialgericht widersprach dieser Ansicht und gab bekannt, dass im wesentlichen Diabeteskost "einer gesunden Normalkost" entspreche, die auch in Supermärkten bzw. Lebensmittelgeschäften zu kaufen sei. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. (Stand 02.11.06)


    Bislang wurden bzw. werden für folgende Diabetes- Erkrankungen ALG II Mehrbedarfe nach § 21 SGB II nach gedeckt:


    25,56 Euro;
    Diabetes mellitus Typ I, Vollkost


    25,56 Euro;
    Diabetes mellitus Typ I, konventionelle Insulintherapie, Diabeteskost


    51,13 Euro;
    Diabetes mellitus Typ II a, Diabeteskost


    51,13 Euro;
    Diabetes mellitus Typ II b, Diabetes-Reduktionskost


    ich weis leider nicht ob das noch aktuell ist oder schon geändert worden ist die ändern ja gesetze wie normale menschen ihre unterwäsche


    MFG Sven

  • also bei mir typ II stellte sich die frage nicht ich gab beim antrag einen krankheitsbogen ab und bekam 51€ mehrbedarf bewilligt.also in solchen fällen bescheinigen lassen.Wenn man andere chroniche krankheiten hat gibt es auch andere zuschüsse


    gruß wenzel Horizont.e.V

  • HABE HEUTE EINEN bESCHEID ERHALTEN; DASS KEIN mEHRBEDARF MEHR BEZAHLT WIRD:
    Du kannst das unter www.Deutscher Verein für öffentliche und private Forsorge.de nachlesen. Wurde am 1.10.2008 erstellt und nach dem richten sich jetzt die Ämter. Hoffe, Dir damit ein wenig geholfen zu haben.
    LG. Theresa