Zuschuß für Schule

  • Hallo,


    jetzt habe ich mal eine Frage und vielleicht hat jemand so etwas schon mal gehabt und kann mir einen Tipp geben.
    Meine Tochter hat einen Ausbildungsplatz in einer Schule als Altenpflegehelferin bekommen.
    Dieser Beruf ist rein Schulisch.
    Diese Schule kostet im Monat obwohl Staatlich ca. 80 Euro.
    Des weiteren muß sie jeden Tag mit dem Auto 30 km hin und zurück zum Bahnhof gefahren werden, und von da nochmals ca. 40 km mit dem Zug fahren und dem Bus.
    Wir wohnen auf dem Lande und es gibt keinen Bus zum Bahnhof, und die nächste größere Stadt liegt ca. 40 km entfernt.
    Wir bekommen Harz4, allerdings keine Miete da eigenes Haus (nicht bezahlt in Zwangsversteigerung)
    und nur sehr geringe Nebenkosten (40Euro im mon plus 50 Euro Heizen über den Winter)
    Also alles in keiner Relation zu den wahren Kosten.
    Jetzt habe ich nachgefragt wegen Bafög, da ich von dem bisschen was wir haben nicht auch noch ca. 250 Euro im Monat für meine Tochter Schule zahlen kann.
    Bafög wird aber voll auf das Harz4 angerechnet.
    Dann hieß es ich solle mich erkundigen wegen der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe.
    Die zahlen aber nur bei einer beruflichen, nicht bei einer schulischen Ausbildung.
    Keiner ist zuständig und keiner weiß etwas.
    Es kann doch nicht sein, das meine Tochter keine Ausbildung machen kann, die ihr liegt nur weil wir Harz4 bekommen und nicht reich sind.


    Vielen Dank
    LG Susi

  • Habe jetzt mittlerweile noch ziemlich herum telefoniert.
    Und folgende Antworten erhalten.
    Bafög wird voll auf Harz4 angerechnet und dann entsprechend gekürzt.
    Dann gibt es noch eine Lehrlingsbeihilfe, aber die greift nur wenn man eine berufliche Ausbildung macht,
    aber nicht bei einer Schulischen.
    Und von der Arge gibt es angeblich gar nichts, Oton dann muß sie halt eine berufliche Ausbildung machen.
    Z. b. Verkäuferin.
    Also wenn man möchte das sein Kind eine Ausbildung macht die Zukunft hat und dem Kind liegt, dann muß man das auch zahlen können.
    Und wenn man Harz4 Empfänger ist und es sich nicht leisten kann die Schule und die Fahrkosten zu bezahlen dann hat man Pech gehabt.


    Also nach der Schule sofort in die Arbeit und Geld verdienen, und ja nicht weiter bilden.
    Also sind wir ja dann doch schon bei der 2 Klassen Gesellschaft, wo Lernen nur noch etwas für Reiche ist.



    Lg Susi

  • hallo susi,


    hasd du es mal damit versucht?


    Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.


    Als Mobilitätshilfen können folgende Leistungen gewährt werden:


    * Übergangsbeihilfe, die den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung sichern soll. Sie kann als zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 1000 Euro erbracht werden und ist in zehn gleich hohen Raten zurückzuzahlen.
    * Ausrüstungsbeihilfe kann in Höhe von bis zu 260 Euro für die Anschaffung von Arbeitskleidung und Arbeitsgerät gewährt werden.


    Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme können gewährt werden


    * Reisekostenbeihilfe für die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle bis zur Höhe von 300 Euro,
    * Fahrkostenbeihilfe für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle für die ersten sechs Monate der Beschäftigung
    * Trennungskostenbeihilfe für die ersten sechs Monate der Beschäftigung, wenn eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist (bis zu 260 Euro monatlich),
    * Umzugskostenbeihilfe für Kosten, die für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung entstehen. Voraussetzung ist unter anderem , dass der Umzug durch die Aufnahme einer Beschäftigung bedingt ist, die außerhalb des zumutbaren Tagespendelbereiches liegt. Der Umzug muss innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung durchgeführt werden.


    Für die Aufnahme einer Ausbildung können als Mobilitätshilfen nur Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe, Reisekostenbeihilfe und Umzugskostenbeihilfe erbracht werden.


    Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.


    gruß BineNRW