Hartz 4 - Schulden Rückzahlung mit 10% rechtens ?

  • Habe folgende Frage:


    Im Jahr 2006 habe ich Hartz 4 bekommen und davon 2 Monate angeblich zu unrecht.


    Habe jetzt wieder Hartz 4 beantragt und mir werden jeden Monat 10% abgezogen, damit ich die Schulden von 2006 tilge.


    Jetzt meine Frage:
    Dürfen die mir die 10% streichen oder nicht ?
    Habe mal gelesen, dass man diese evtl. auch erst bezahlen muss wenn man Arbeit gefunden hat.

  • SGB II § 43 Aufrechnung
    1Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können bis zu einem Betrag in Höhe von 30 vom Hundert der für den Hilfebedürftigen maßgebenden Regelleistung mit Ansprüchen der Träger von Leistungen nach diesem Buch aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadenersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat. 2Der befristete Zuschlag nach § 24 kann zusätzlich in die Aufrechnung nach Satz 1 einbezogen werden. 3Die Aufrechnungsmöglichkeit ist auf drei Jahre beschränkt.


    bleibt allein die frage, ob wirklich zu unrecht gezahlt wurde oder ob der erstattungsbescheid rechtswidrig ist