Hilfe!!

  • Also..Ich bin alleinerziehende Mama..hab einen 400 € job und bekomme ALG II...Kindergeld und KEINEN Unterhalt...wollte im Januar mit meinem Freund zusammenziehen, durch blöde Umstände müssen wir die nächsten 2 Wochen heiraten obwohl wir nicht zusammenziehen...(erst Januar)....wie erkläre ich das???? und wird er angerechnet????:eek:

  • Hallo Mamavon3,


    da musst Du im Grunde überhaupt nichts erklären. Aus welchen Beweggründen man heiratet ebenso wenig wie das man nach wie mvor getrennte Wohnsitze hat.


    Allerdings werdet Ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft bilden in die das Einkommen des Gatten mit einfließen wird. Daraus ergeben sich dann Fragen wie die Notwendigkeit eines zweiten Wohnsitzes, keinesfalls aber die Frage in wieweit in der Vergangenheit ein eheänliches Verhältnis zu unberechtigtem Leistungsbezug geführt haben könnte, hierzu sind andere Verdachtsmomente nötig. Man darf derartige Frage einfach nicht beantworten, z.B. ob in der Vergangenheit schon mal Unterstützung von Seiten des dann Ehemannes gegeben war.


    Ansonsten wird nur zu prüfen sein, welchen Anspruch die neue Bedarfsgemeinschaft überhaupt stellen kann.


    Gruß


    Ps.: In einem besonderen Fall wollte eine hiesige ARGE vom Lebenspartner eine schriftliche Erklärung das dieser zukünftig kein ALG II beantragen würde, bzw. man würdedie Zustimmung zur Heirat verweigern.
    Dies ist nicht nur Unzulässig es verstößt darüber hinaus gegen eine Vielzahl von Gesetzen, dies darf die ARGE nicht!

  • Hallo nochmal!


    Du musst dies der ARGE melden, ansonsten begehst Du vorsätzlichen Betrug und das kann zu Leistungsrückforderungen für den gesamten Zeitraum führen es sei denn Du kannst belegen seit wann Du den Lebenspartner kennst. Ausserdem gilt, deine Mitwirkungs und somit Meldepflicht und zwar unverzüglich!


    gruß

  • Hallo advokat!


    Bin leider nicht wie Du dauerhaft in der Lage ins Internet zu gehen Die Frage wurde bereits beantwortet, aber manchmal stelle ich mir die Frage was dein besserwisserisches Getue bezwecken soll, wenn etwas falsch sein sollt dann korrigier es einfach und wenn es richtig ist, verunsichere die Fragenden nicht durch sinnlose Zusätze!


    Ich denke, so wie Du Dich darstellst zielt das Ganze darauf ab sich zu profilieren anstatt zu helfen! Aber jedem das seine!


    trotzdem ein angenehmes Wochenende!


    gruß


    Ps.: Wenn mich e-mails erreichen mit dem Hinweis das man meine gute und verständnisvolle Beantwortung schätzt im Gegensatz zu anderen Forumsbesuchern denen man unterstellt sich hier nur über andere stellen zu wollen, so zeigt mir das, das meine Aktivitäten von vielen anderes bewertet werden wie von einighen wenigen.


    Und am Beispiel von Chiefci kann man ja auch sehen, wie sehr meine Vorgehensweise auf Anerkenung stößt, trotdem nochmals ein angenehmes Wochenende

  • Horst,


    ich hoffe du gehst mit krankheiten nicht zu einem studierten und bewährten arzt, sondern zu einem, der medizinsendungen im fernsehen gesehen hat und nun glaubt, er müsse anderen ratschläge geben


    es hat nichts mit besserwisserei zu tun, sondern mit hilfe
    aber wenn man anderen rechtlich falsche ratschläge gibt, halte ich das für verwerflich


    man kann natürlich immer von besserwisserei reden, wenn man seine eigenen defizite nicht sehen will


    nichts gegen deine beschwerden und hinweise, aber bei den rechtlichen sachen waren viele ausführungen schlichtweg falsch
    und was falsch ist, kann schaden anrichten