Hartz IV bei Wohnung im Haus der Eltern?

  • Hallo Ihr,
    meine Eltern haben ein Zweifamilien-Haus. Mein Bruder bekommt bislang kein Hartz IV, weil seine Freundin zu viel verdient(e). Nun hat die Freundin ihn vor die Tür gesetzt. Hat er Anspruch auf Hartz IV, wenn er eine (abgeschlossene) Wohnung im Haus meiner Eltern bezieht?


    Gruß


    Claudia

  • Hallo Claudia 99!


    Guter Scherz von Advokat, stimmt aber bei einigen Anfragen muss man hier ganz schön rätseln!


    Als über 25 wird Dein Bruder als eigene BG betrachtet und wenn darüber hinaus auch die Wohnung im Haus der Eltern über einen eigenen Zugang verfügt besteht eigentlich keinerlei Grund mehr für die ARGE diese BG nicht anzuerkennen!


    Er wird aber wegen der Mietkostenübernahme einen Mietvertrag vorlegen müssen!


    Scherzfrage: "...und wie will er die (abgeschlossen Wohnung) beziehen?" Ich denke Kaution und Umzugskosten gibts dann nicht!



    Gruß

  • Mit welcher Begründung sollte er keine Kaution oder Umzugskosten erhalten?


    Wenn ein ordentlicher Mietvertrag vorliegt, sind alle Kosten zu tragen. Die Eltern werden hier als Vermieter gesehen, nicht als Verwandte. Es kommt also nur auf den Mietvertrag an, was darin Zwecks Kaution vereinbart wird.


    Die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts erhält er auf jeden Fall.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo


    Mein Problem ist, ich bekomme Hartz IV muß aber jetzt meine Wohung nach 13 Jahren wegen Eigenbedarf räumen.
    ich finde jetzt keine neue Wohung weil keiner einen Arbeitslosen will.
    Im extremfall muß ich zurück in meine Elternwohnung.


    Dort gibt es keine Einliegerwohnung. Ich zahl dann auch keine Miete.
    Nun folgende Frage:


    Bekomme ich trotzdem die Hartz IV Regelleistung?
    Vielen Dank