Unterhalt für volljährigen Sohn, der zu seiner Freundin zieht

  • Hallöchen,


    wer kann uns weiterhelfen?


    Mein Freund ist 20, Schule gerade fertig, noch keine Ausbildungsstelle (bewirbt sich aber fleißig) und wohnt noch bei seiner Mutter (Eltern sind getrennt). Da er in seiner Umgebung keine Arbeit bekommt, will er es jetzt in meiner Ecke versuchen, übergangsmäßig zu mir ziehen und sich dann selber eine Wohnung suchen.


    Nun folgende Frage: Bekommt er dann das Kindergeld? Gibt es ansonsten irgendwelche staatlichen Zuschüsse zu Fahrtkosten, Wohnung etc., wenn er einen Job hat (er hat weder Auto noch Führerschein)? Hat er zusätzlich noch Anspruch auf Unterhalt von den Eltern? Oder gibt es sonst irgendwelche Möglichkeiten, noch an finanzielle Unterstützung zu kommen, wenn er keine Arbeit findet?


    Für Hilfe und Tipps wären wir sehr dankbar.


    LG

  • ich weiß es von mir:
    das Kindergeld gibt es bis 25. Das geht aber denke ich an seine Eltern. Er kann sich dass dann von denen geben lassen. Außerdem steht ihm denke ich auch Unterhalt zu, solange er noch keine abgeschlossene oder abgebrochene Ausbildung hat.

  • Hallo,


    soweit ich weiß kann dein Freund ausziehen (in eine eigene Wohnung) wenn sein Ausbildungsplatz über 1 Stunde Fahrzeit von seinem Heimartort entfernt ist, dann bekommt er Wohngeld etc und die U25 Regel greift nicht.


    Anonsten wenn er jetzt zu dir zieht, meldet er sich ja auch um. Also bei der Familienkasse anrufen und das KiGeld "umlenken" lassen. Wg Unterhalt der Eltern müsste man wissen wie veil sie verdienen, prinzipiell müssen die Eltern für das Kind zahlen.