Ich brauche Dringend Hilfe! ich Blicke nicht durch.

  • Also:


    Du hast als 23-jähriger Anspruch auf Kindergeld, wenn du ausbildungssuchend bist. Dies hat die Familienkasse bei dir richtig festgestellt. Da du arbeitssuchend bist, wärst du nur bis zum 21. Lebensjahr anspruchsberechtigt.


    Dies müsste jedoch bei der ARGE bekannt sein, daher ist gegen den Bewilligungsbescheid Widerspruch einzulegen mit der Aufforderung, das abgezogene Kindergeld herauszunehmen und den Betrag der Regelleistung zuzurechnen. Fristsetzung wäre hier max. 14 Tage.


    Dies kannst du schriftlich machen und das Schreiben der ARGE persönlich morgen vorlegen.


    Damit wäre eine Sache schon erstmal in die Wege geleitet.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Beim Widerspruch auch den Bescheid der Familienkasse nochmal bei legen.

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  • So neues von der Arge.


    Da das hier alles ein hin und her ist , verlier ich bald die nerven!


    War heute morgen bei der Arge und habe es der SB der leistungsgewährung geschildert " Das ich kein KiGeld mehr bekomme und das es mir angerechnet wird"
    Ich habe das schreiben von der Familienkasse beigelegt.


    die SB hat lediglich ein wisch ausgedruckt mit meiner aussage " das ich kein KiGeld bekomme und das es mir angerechnet wird" habe dieses schreiben auch unterschreiben müssen , das tat ich auch.


    Die SB sagte mir das die das Überprüfen und das ich bescheid bekommen werde per post.


    Wielang dauert das? wochen?


    Musste mich mal wieder wie ein ++++loch behandeln lassen , ich glaube die SB wissen garnicht wie es ist von hartz 4 leben zu müssen.


    Wollte danach gleich das mit dem EEJ regeln und wollte zum FM und ihm sagen das wir das verschieben müssen mit dem job bzw den arbeitsantritt verschieben bis es geklärt ist.
    ABER: wie immer war keiner da , ich müsse i-wann die woche nochmal wiederkommen.


    Ich werde da nicht hingehen bis das nicht geklärt ist,geld leihen kann ich mir nirgends mehr also MUSS das mit dem KiGeld geregelt sein wie ich finde?! oder?




    soviel zum thema

  • Wenn du einfach nicht hingehst, werden dir berechtigt Sanktionen auferlegt. Das heißt, die wird 30% deiner Leistungen gekürzt.


    Daher der Rat mit dem Überprüfen der Rechtswidrigkeit der MAE mit gleichzeitiger Aufschiebung des MAE-Beginns bis zur Klärung des Sachverhaltes.

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  • Frage: was kann ein RA bezwecken?

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  • 1. Die Kindergeldsache kann er zunächst durch Widerspruch regeln (ohne Anwalt). Außer er stellt beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung zur Auszahlung des "Fehlbetrages". Aber sollte er nicht der ARGE Zeit zum Nachbessern geben und dadurch genauso schnell sein Geld bekommen?


    2. In der Schuldenfrage wird er keinen Anwalt brauchen.


    3. In der "Ablehnung" oder "Aufschiebung" der MAE wird ihm auch kein Anwalt helfen können? Oder unterstellst du ihm, dass er sich selber nicht artikulieren kann?

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  • ist es da nicht schon wieder?


    das, warum dich arimee kritisiert hat?!


    ich sags so wie es ist, ich rate in dieser verworrenen sache zu einem anwalt
    das hat nichts mit artikualtionsfähigkeit zu tun


    wozu köche, kochen kann doch jeder
    wozu ärzte, es gibt doch gesundheitsforen
    ...

  • @advocat: nc, da die Diskussion (Thema arimee) beendet ist.


    Anmerkung: ich sehe nichts Verworrenes. Die Sachlage ist klar erkennbar.


    Wozu Köche? Kochen kann doch jeder! Man geht auch jeden Tag ausessen?
    Wozu Ärzte? Es gibt doch Gesundheitsforen! Man geht auch zum Arzt, wenn man sich in den Finger geschnitten hat?
    ...

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  • mal eine frage , ich war ja am montag morgen bei der arge und wollte das mit dem kindergeld regeln die sagte mir das ich bescheid bekomme.


    wielange dauert das bis ich bescheid bekomme?


    muss morgen mein EEJ machen werde da hingehen und schauen obs mir liegt und wie es läuft... werde davon berichten.


    Vollmilch

  • noch eine frage.


    da ich schon von anfang an kein kindergeld bekommen habe sprich seit erstantrag, würde die arge mir eine nachzahlung geben?


    habe schliesslich jeden monat das kindergeld weniger bis heute!


    bekomme ich das geld nachgezahlt? laut Kigeldstelle bekomme ich ja keins mehr aber von der arge wurds mir immer angerechnet also müsste ichs doch zurück bekommen oder?

  • Der Betrag, der dir wegen der Berechnung des Kindergeldes abgezogen wurde, wird dir rückwirkend bis zum Antragsanfang gezahlt. Die Entscheidung wird ca. 1 bis max. 2 Wochen dauern.

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  • Ich war jetzt im Krankenhaus und muss sagen ......ICH BIN STINK SAUER....


    Ich musste erstmal quer überm Riesen hof zur Verwaltung, wo ich dort dann in der verwaltung die Frau H. getroffen habe mit der ich den termin habe.


    Erste Blick: sie war unfreundlich weil ich durch den riesen hof 5 minuten verspätung hatte.


    Es kam zum gespräch , sie hatte ein notiz block dabei wo sie sich ein paar sachen reinschrieb wie " wo ich wohne"
    dann fragte sie mich wie ich mir das vorstell... ich sagte "keine ahnung ich hab noch nie al hausmeister gearbeitet"


    darauf hin fragte sie immer koriosere sachen wie wer bezahlt die wohnung was für eine schule und solche sachen und das ich Die NORMALEN HAUSMEISTER AREBITEN erledigen müsse ....was macht ein hausmeister so?
    sie wurde immer unfreundlicher und hat mich als lügner dargestellt so ihr blick!
    weil sie meinen FM nicht kennt und noch nie von ihm gehört hätte.
    so eine unfreundliche person hab ich bis jetzt noch nie gesehen,
    als ich hörte das ich die normalen hausmeister arbeiten machen muss wurde mir schlecht , und das für 1,50€ .
    ich sagte darauf das die 1,50€ enlohnung dafür recht wenig sei (aber im humorvollem sinne)
    und sie mal wieder total unfreundlich und meinte " ja wenn sie das nicht machen wollen dann sag ich das dem Arbeitsamt" und notierte sich wieder was.....


    bin total verwirrt jetzt durch diese person.
    sie meinte ich solle morgen früh einen lebenslauf mitbringen
    da ich ja überhaupt nichts im leben gemacht hätte und sowas.


    muss ich mich so bahndeln lassen?
    so unfreundlich? kann man da was machen?
    normale hausmeister arbeit für 1,50€ ?
    mein gott echt ich hätte da echt ausrasten können wir hatten eine echt heftige diskusion weil dieser job total unterbezahlt ist und das ich sowas nicht in ordnung finde aber ich meine pflichten machen muss.


    sehe ich ja ein , das ich meine pflichten nachkommen muss .aber so? werde morgen nicht dahin gehen stattdessen gehe ich zum FM und bitte ihn um eine andere stelle. oder wäre das falsch? sollte ich morgen lieber dahin gehen? bevor die mir das geld sperren?

  • Noch einmal der Tipp, die vermutliche Rechtswidrigkeit dieses EEJ schriftlich anmelden und die Überprüfung verlangen.


    "Die üblichen Hausmeistertätigkeiten" deuten darauf hin, dass du einen regulären Hausmeister ersetzen sollst. Das wäre rechtswidrig!


    Wenn du eh morgen zu deinem FM willst, dann schieb ihm gleich schriftlich diese Überprüfung, wie ich sie weiter oben genauer beschrieben habe, auf den Tisch, lass dir auf einer Kopie den Eingang bestätigen.


    Er wird dann entscheiden, ob du trotzdem hinmusst, solang die Überprüfung stattfindet, oder ob du nicht mehr antreten musst.


    Gleichzeitig kannst du dich bei ihm mündlich oder schriftlich über das Verhalten und die Aussagen der Dame H. beschweren, so etwas muss du nicht dulden!

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  • muss ich das schriftstück selber schreiben?
    bekommt man eine vorlage oder wie muss ich dort rangehen?


    werde morgen einfach ingehen und sagen wie es ist , das ich normale hausmeister arbeiten machen soll und das die dame mich mieserabel behandelt hat und das ich eine andere stelle möchte ..

  • war heute bei meinem FM.


    habe ihm gesagt das die frau und ich uns nicht verstehen also eine riesige diskusion hatten und das ich alles was ein hausmeister machen muss machen soll.


    ergebniss: 3 monate sperre (lebensmittelgutscheine kann ich abholen kommen)


    also so eine scheisse wie die arge oder das AA hab ich noch nie erlebt.
    meiner meinung nach die schlechteste behörde die es in deutschland gibt.


    so habe jetzt erstmal 3 monate nichts und ich kann nichts gegen tun.


    anstatt das AA mir einen Job vermittelt wo ich gut verdiene und vom HARTZ4 wegkomm ?!?! NEIN 1 euro job, und wenns nicht machst dann kein geld.


    Der statt weiss wie man billlig arbeiter beschafft.


    jetyt tun sich wieder ein paar fragen auf wie z.B
    Bekomme ich einen Brief per post über den bescheid der sperrung? also bekomm ich post wo drin steht kürzung?


    wie sollte ich mich nun verhalten?


    habe gehört, das wenn man ein arbeitsvertrag hat z.B in den niederlanden das man ein darlehn bekommt bzw ein auto gestellt bekommt. habe ja ein pkw führerschein.
    Stimmt das?


    wie lege ich wiederspruch ein? was muss ich jetzt tun?



    Vollmilch

  • In der Eingliederungsvereinbarung muss die genaue Bezeichnung der in dieser MAE Tätigkeiten aufgeführt werden.


    Dabei ist zu beachten, dass es sich um Hilfsarbeiten handeln muss. Die Tätigkeiten, die üblicherweise von Fachpersonal ausgeführt werden oder für die Fachkenntnisse erforderlich sind, dürfen nicht darunter fallen, da diese durch Arbeitnehmer des 1. Arbeitsmarktes zu leisten sind.


    Da Hausmeister kein Berufsbild ist, sondern lediglich eine Zusammenfassung verschiedener Hilfstätigkeiten beinhaltet, ist spätestens durch den Arbeitgeber im Rahmen einer MAE eine genaue Tätigkeitsbeschreibung schriftlich auszuhändigen.


    So ist z.B. das Auswechseln einer Glühbirne im Rahmen einer MAE statthaft, das Auswechseln von Steckdosen in einem Stromnetz dagegen verboten.


    Bei der Pflege der Außenanlage wäre das Rasenmähen oder das Reinigen von Flächen statthaft, dass Zurückschneiden von Büschen oder Bäumen bzw. das Fällen solcher nicht.


    Durch die genaue Tätigkeitsbeschreibung können sich zudem beide Seiten auf ihre Pflichten und Rechte berufen und somit klar definieren, wann ein Grund zum Abbruch durch den LE gegeben ist.

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    Gruss R.


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