Sorry, wenn ich jetzt ärgerlich reagiere, aber genau das passiert, wenn man nicht Ratschläge annimmt ![]()
Gegen die Leistungskürzung Widerspruch einlegen, wenn die Leistungskürzung per Bescheid schriftlich erfolgt. Bei einem ersten Verstoß darf höchstens bis zu 30 % gekürzt werden! § 31 Abs. 1 SGB II
Dringend die Rechtmäßigkeit der MAE überprüfen lassen!!!!!!
