Probleme mit der ARGE in Bremen :-( Wir brauchen Dringend Hilfe

  • und zwar geht es darum ich lebe in einer BG mit meiner Partnerin und 2 Kindern, ich habe bis februar eine ausbildung gemacht (2. Lehrjahr) und wurde während einer Krankheit zum 28.2.2008 gekündigt. Demnach schaltete ich einen Anwalt ein und klagte auf Wiedereinstellung bzw. auf die Gehälter die ich in der Zeit ja nicht bekommen habe. Einige Termine sind vergangen und dann zum 10.8.2008 haben ich und die alte Firma sich darauf geeinigt, das Arbeitsverhältniss zum oben beschriebenen Termin einzustellen und die Firma wird der Zahlung der offenen Gehälter und dem drum herum BAB ect. nachkommen. Die Einstellung erfolgte meinerseits aber auch nur, da ich eine Zusage eines anderen Betriebes hatte in dem ich meine Ausbildung hätte fortsetzen können, dieses scheiterte dann aber letztendlich daran, dass die erst zugesagte Förderung seitens des Arbeitsamtes, dann doch nicht gegeben werden konnte. Naja dachte ich mir alles nix bei und bekam in der Zwischenzeit diverse Post vom Arbeitsamt (Prüfung einer Sperrzeit) und einen Termin bei meinem Fallmanager, sowie noch nen paar Änderungsbescheide bei denen dann irgendwie knapp 4 € oder so mehr raus kamen und auch ein schreiben das ich bitte der BaGis den Bescheid des ALG I vorlegen soll, der seit Monat März aber schon jeden Monat mit einberechnet wurde und die Kündigung solle ich vorlegen um die genaue ÜBERZAHLUNG zu beziffern !?! Naja auch da dachte ich mir erstmal nichts bei und schickte alles zur BaGis, dann guckten meine Partnerin und ich am Freitag auf den Kontoauszug und es fehlten auf einmal nen paar Euros die uns schon sehr viel ausmachen nach Abzug von Miete Strom ALG I usw. blieben uns jeden Monat 288,30 €, diesen Monat allerdings nur 170,28 €, da es für uns eine Menge ausmachte, rief ich gleich am Freitag bei der BaGis an und fragte nach, wie dieses denn Zustande kommen könnte, die Antwort nach 20 Minuten, wo der Herr der Leistungsabteilung gesucht hat, er könne nix finden und ich solle am Montag nochmals vorsprechen. Gesagt getan, meine Partnerin mein kleiner Sohn und ich machten uns also auf zur BaGis, nach ca. 1 1/2 Stunden wurden wir dann endlich in ein Büro einer Dame in der Leistungsabteilung gerufen. Sie hatte unsere Akte vor sich und suchte bestimmt eine halbe Stunde in der Akte und am PC und fand schliesslich auch nix, diese Dame wurde auf diverse Fragen meinerseits immer unfreundlicher. Auf einmal sagte sie die miete is ja 50 € höher geworden, ich sagte ihr, diesen bescheid hab ich bereits im mai bekommen und es ist immernoch angemessen. sie schluckte und sagte das ich recht habe. ich versuchte ihr zu erklären das es nicht mein Fehler ist und wir absolut mit diesem bischen geld sicher nicht lange hinkommen werden. Auf einmal schrie sie wild rum und sagte wir sollen doch das büro verlassen sie wird uns dazu eine schriftliche mitteilung geben, denn auf dem flur warten noch mehr kunden. mein kleiner sohn hatte dann bei ihr an dem schreibtisch versehentlich die schublade geöffnet dem hat sie auch noch auf die finger gehauen, meine dame war schon so sauer das sie wutentbrannt den kleinen geschnappt hat und die tür knallte und rausgegangen ist, ich hab natürlich nicht locker gelassen und immer wieder gefragt woher denn bitte diese überzahlung kommen soll und warum wir weniger geld bekommen, sie konnte es mir einfach nicht beantworten!! einen bescheid darüber dass ich nun weniger geld bekomme, gab es bis zum heutigen tage ebenfalls nicht. einzig was ich mir mit der überzahlung vorstellen kann ist, dass sie mir das ganze Ausbildungsgehalt was ich mit dem Anwalt erstritten habe aufgerechnet habe, allerdings hat diese Firma noch immer keine Zahlung geleistet und will zuerst mit dem ALGI verrechnen und ans arbeitsamt zurückzahlen. tja nun stehen wir da.


    Wie verhalte ich mich nun ?
    Kann man in Zukunft eigentlich eine BEraterin von vornherein ablehnen ?


    und und und ? Wer kann mir hier einen Tipp geben, wir sind sehr verzweifelt :-( wenn noch irgendwas unschlüssig ist, ich beantworte gerne jede Frage, kann ja durchaus sein, dass ich hier was vergessen habe.


    Grüße aus Bremen Nord

  • - ausstehendes Gehalt:


    dieses kann der Arbeitgeber nicht mit Dritten (außer es liegt ein rechtskräftiger Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vor) verrechnen, vor allem nicht mit dem ALG I. Hier sollte dein Anwalt erneut einschreiten und die sofortige Auszahlung an dich verlangen bzw. die notwendigen Schritte einleiten!


    - ALG II als aufstockende Leistung zu ALG I:


    Der Grundbedarf (2 x 316 € + 2 x 211 € {vermutlich Kinder unter 14 Jahre) beträgt bei euch 1054 €. Davon wird dein ALG I und evtl. noch weitere monatliche Einkommen [400 € Job, Kindergeld] abgezogen. Evtl. vereinbarte und der ARGE mitgeteilte Gehaltszahlungen aus dem Ausbildungsverhältnis dürfen erst ab dem Monat berücksichtigt werden, in dem sie gezahlt werden (Zuflussprinzip). Geregelt ist dies in § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim ALG II/Sozialgeld vom 17.12.2007 (Gesetzestext hier). Die "Verrechnung" deiner Ausbildungsvergütung obliegt der ARGE, nicht deinem Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber kann lediglich die ARGE informieren, dass er die Zahlungen an dich geleistet hat. Scheinbar will dein Arbeitgeber hier rechtswidrig dir noch einmal einen reindrücken, da er sauer ist, dir bis zum 10.08.2008 Lohn/Gehalt zahlen zu müssen.


    Die Mietkosten, die Kosten für Heizung und die Nebenkosten werden maximal bis zur der Höhe für eine angemessene Wohnung (für euch wären das 90m²) erstattet. Den Rest musst du aus den Regelleistungen finanzieren oder eine kleinere Wohnung suchen. Strom ist in diesen Leistungen nicht enthalten und kann daher nicht als Begründung dienen, dass man "zuwenig" Geld im Monat hat, leider!


    Hier ist Widerspruch gegen die Leistungsbescheide und Änderungsbescheide sofort einzulegen.


    Den Sachbearbeiter kann man leider nicht ablehnen. Aber, wenn man eine Tür höher (also sich den Vorgesetzten nennen läßt) geht, kann dieses schon Wunder bewirken. Entweder wird man von diesem einem anderen SB zugewiesen oder der alte SB ändert sein Verhalten.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Dies ist offenbar durch eine Vereinbarung zwischen dir, deinem Anwalt oder dem Arbeitgeber (hoffentlich schriftlich) erfolgt. Oder es liegt ein Gerichtsbeschluss vor, da der Anwalt ja geklagt hat? Dies ist die Grundlage für die Pflicht der Auszahlung!

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  • also in einem letzten schreiben von deren Seite kam folgendes: XXX Gleichfalls ist unsere Mandantin bereit, bis zu diesem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis abzurechnen. Hierfür benötigen wir aber noch weitere Informationen, insbesondere mag Ihr Mandant mitteilen, bis zu welchem Zeitpunkt er arbeitsunfähig war. Weiter bitten wir um Mitteilung, ob er danach Arbeitslosengeld oder ähnliche Leistungen erhalten hat, die zu etwaigen Ersatzansprüchen führen.

  • als mögliche einklage habe ich ebenfalls BAB aufgezählt, das mir ja ab märz gefehlt hat und eben das gehalt. nun weiss ich gar nicht ob das mit BAB rechtens ist, hab heute nämlich um 16 Uhr termin beim Anwalt und würde gerne dann auch endlich mal mein geld bekommen :-(

  • Dein Anwalt soll deinem ehemaligen Arbeitgeber mitteilen, dass derelei Auskünfte (ALG I oder ähnliche Leistungen) nicht relevant sind, eine Verrechnung mit evtl. Sozialleistungen steht nicht dem Arbeitgeber zu, sondern dem evtl. Leistungserbringer der Sozialleistungen. Betonung liegt hier auf eventuellem, damit wird nicht gesagt, dass man keine Leistungen erhalten hat, aber man sagt auch nicht, dass man Leistungen erhalten hat *zwinker* Dies geht den Arbeitgeber defintiv nichts an!


    Die Arbeitsunfähigkeit musst du mitteilen, da evtl. dies den Arbeitgeber von der Zahlung befreit. Grund: der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt bei Krankheit für einen Zeitraum von max. 6 Wochen weiter zu zahlen, danach erhält der Arbeitnehmer Krankengeld durch die Krankenkasse. Daher bist du auch verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowohl bei dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse umgehend (3 Werktage nach Ausstellung) abzugeben. Solltest du Krankengeld erhalten haben, ist dieses natürlich dem Arbeitgeber mitzuteilen!

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  • sodele hier bin ich wieder ;-) der Rechtsanwalt sagte mir gestern das es rechtens ist dass die Ex Arbeitgeberin zuerst an ALG I zahlt, da diese eine Überleitungsanzeige haben. Zum anderen was mir wichtig ist, ich habe bis 28.2.2008 BAB bekommen, hätte zum 1.3. einen neuen Antrag stellen müssen umd es weiterzubekommen, aber da ich zu diesem zeitpunkt gekündigt wurde, tat ich dieses nicht. jetzt im nachhinein lief mein Ausbildungsverhältniss ja bis zum 10.8.2008, habe ich noch Anspruch auf BAB ? bis zum 10. ?

  • Da du (berechtigterweise) davon ausgegangen bist, dass du keinen Anspruch mehr auf BAB hast, hast du auch keinen Antrag gestellt. Durch die rückwirkende "Verlängerung" dieser Ausbildung hättest du wieder Anspruch gehabt. Ob dies eine Ausnahme darstellt, kann ich nicht beurteilen, wäre aber mit dem zuständigen SB vor Ort zu klären.


    Zum ausstehenden Gehalt: OK, wenn die AA eine Überleitungsanzeige an den Arbeitgeber gemacht hat, ist die Zahlung an die AA rechtens. Daher sollte dann dein Rechtsanwalt prüfen, wie hoch die Differenz ALG I und Gehalt für den Zeitraum ist und die AA auffordern, den Betrag an dich zu überweisen. Damit würde eine gegenseitige Forderung (Rückzahlung ALG I an die AA durch dich und Zahlung des Gehalts vom Arbeitgeber an dich) aufgerechnet und es müsste kein großer Verwaltungskrieg vollzogen werden (kleiner Dienstweg).

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  • Nachtrag:


    Sollte der kleine Dienstweg nicht möglich sein, dein ausstehendes Gehalt ausrechnen, davon die Leistungen ALG I abziehen und den Differenzbetrag von deinem Arbeitgeber einfordern, notfalls einklagen.

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  • wie hoch die Differenz ALG I und Gehalt für den Zeitraum ist und die AA auffordern, den Betrag an dich zu überweisen. ).


    die AA auffordern ? nicht den Arbeitgeber auffordern ?also ich hab mal ausgerechnet 224,70 gabs jeden monat von der AA und 354,69 € gehalt, dies macht ungefähr 700 euro differenz und das ist für unsere kleine Familie ne Menge.

  • Bin ein alter Mann und nicht mehr der Schnellste *g*

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  • Siehste, wenn du fleißig bist, klappts auch mit der ARGE ;-)


    Aber nicht erschrecken! Wenn das BAB-Geld eingeht, wird es als Einkommen für mindestens den Monat gerechnet, in dem es bei dir eingeht. Nicht, dass wir hier deswegen wieder eine lange Diskussion haben. Das ist rechtens ;-)

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  • Ganz einfach, dir wird ja dein Ausbildungbafög rückwirkend gezahlt, soweit ich das mitbekommen habe.


    Dieses wird in dem Monat, wo es auf deinem Konto ist als Einkommen berechnet, somit entsteht eine Überbezahlung in dem betreffenden Monat, wenn nicht sogar noch mehr Monate(je nach dem, wie hoch die Zahlung ist). Für diese Monate wird dann der Betrag von deinen Leistungen abgezogen.

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  • Wenn sie neben dem ALG II gewährt wird, ist sie anrechnungsfrei.


    Da du aber für den Zeitraum "rückwirkend" wieder beschäftigt bist, die Zahlung jedoch erst demnächst erfolgen wird, wird sie als Einkommen (nicht komplett - Abzüge werden geltend gemacht) gewertet werden.

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