Zusammen Ziehen

  • HALLO,Ich habe da mal ganz viele dumme fragen und hoffe das mir dabei jemand weiter helfen kann. ich bin zur zeit noch mit meinen 3 Kids in einer Wohnung die ich gekündigt hab weil ich demnächst mit mein Freund zusammen ziehen will. So jetzt die dummen Fragen:D wie sieht das aus Ich habe bis jetzt Hartz IV erhalten,wenn ich mit mein Freund zusammen ziehe...... ? zählt er auf den Tag des zusammen zuges zur Bedarfsgemeinschaft oder erst nach ein Jahr? Er selber geht arbeiten, muss er dann für uns auf kommen oder erhalte ich noch weiterhin Hartz IV.Würde ich umzugskosten bekommen weil mein Freund wohnt 250kilometer entfehrnt und das alles selber zu finanzieren wäre der hammer:eek: Wie gross und teuer darf dann die wohnung sein wenn Er bei mir lebt ? Wenn er für uns aufkommen muss wo liegt da seine Einkommensgrenze? hmmmmm wie wird das alles gerechnet :confused: Ich hoffe es kann mir jemand helfen, diese Fragen zu beantworten
    Liebe Grüsse sandy78

  • Hallo sandy78s,


    Zitat:
    Frage 1
    "zählt er auf den Tag des zusammen zuges zur Bedarfsgemeinschaft oder erst nach ein Jahr? "


    Wenn er auch der Vater der KInder ist dann JA!
    Wenn nicht:
    Es ist gesetzl. festgelegt worden, das erst nach einem Jahr des Zudammenlebens" ein wechselseitiger Wille" vermutet werden darf, füreinander einzustehen.


    Frage2
    "Würde ich umzugskosten bekommen......?"
    Umzugskosten bekommst du nur dann, wenn du eine schriftl. Genehmigung vom Amt zum Umzug erhalten hast. Wenn nicht, musst du für die Umzugskosten selbst aufkommen.


    Frage 3
    "Wie gross und teuer darf dann die wohnung sein wenn Er bei mir lebt ?"
    Die Wohnungsgröße für 5 Personen liegt bei ca. 105 m².
    Die angemessene Miete ist regional unterschiedlich.


    LG
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Ich muss Kätzchen35 (teilweise) korrigieren!


    Dein Freund zählt dann zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr füreinander einsteht. Dieses wird dann vermutet, wenn ihr


    1.länger als ein Jahr zusammenlebt,
    2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebt,
    3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt oder
    4.befugt seid, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Nr. 1. kann bereist bei dir vorliegen, wenn dein Freund sich bereits vor dem Zusammenziehen mehr in deiner Wohnung als in seiner eigenen aufgehalten ist.
    Da bei dir Kinder vorhanden sind, wird 3. sicher zählen, außer dein Freund darf (schriftlich) sich nicht um die Kinder kümmern.


    Somit ist von einer BG auszugehen, das Einkommen deines Freundes zählt zum Einkommen der BG hinzu.


    Du erhälst weiterhin Hartz IV, außer dein Freund verdient soviel, dass er damit dich und deine Kinder mitversorgen kann. Grobgesagt: das Einkommen deines Freundes wird von dem Bedarf, den ihr als 5-köpfige BG habt, abgezogen, den Rest erhälst du als Leistungen.


    Umzugskosten erhälst du nur dann, wenn du zu deinem Freund ziehst, oder ihr in eine neue andere Wohnung einzieht und dieses vorher von der ARGE genehmigt wurde.


    Die Wohnung darf maximal soviel kosten, wie eine 105m² große Wohnung an Kosten verursacht.
    Eine Berechnungsvorlage findest du, wenn du hier klickst.


    Die Berechnung erfolgt sehr simpel, wie bisher auch.
    Nur dass es ein paar kleine Änderungen ergibt:
    aus deinen 351 € Regelleistung für eine Alleinerziehende werden für dich und deinen Freund jeweils 316 € (rein rechnersich! Dein Freund hat keinen Anspruch auf ALG II dadurch)
    an den Regelleistungen deiner Kinder wird sich nichts ändern.


    Die derzeitigen Kosten der gemeinsam genutzten Wohnung (wie sie z.B. bei deiner derzeitigen Berechnung aufgeführt sind) werden nicht mehr durch vier Personen geteilt, sondern durch fünf.


    Dies alles ist der Gesamtbedarf, den ihr beanspruchen könnt.


    Abgezogen von diesem Gesamtbedarf werden, Kindergelt, Unterhaltsleistungen (alles wie gehabt) UND (neu) das Einkommen deines Freundes (wobei nicht das ganze Nettoeinkommen gerechnet wird, sondern dort auch noch Abzüge stattfinden).


    Was dann als (positive) Summe herauskommt, ist euer ALG II Bezug, wenn es eine negative Summe ist, habt ihr keinen Anspruch mehr und dein Freund muss für euch sorgen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D