Nachbarin ist HartzIV-Empfängerin

  • Hallo, hätte gerne mal gewußt, ob es zulässig ist, dass eine alleinstehende Frau( Alkoholikerin), macht jede Nacht laut Musik an..., lebt das Leben in vollen Zügen natürlich auf Kosten des Staates.Sie bewohnt eine 2-Zimmer Whg, von 52pm in Hamburg. Die Warmmiete beträgt 368 Euro. Ist die Wohnung nicht zu groß für 1 Person? Ich finde es nämlich eine Schweinerei, dass es Leute gibt, die voll den Staat besch....
    Und dann gibt es Leute, wie mich, die einen 14 Stunden-Tag haben, erst die schulische Ausbildung, dann noch einen Nebenjob, weil man über die Runden kommen muß. Und das Bafög-Amt hat meine Bearbeitung wegen Bafög eingestellt, weil mein Vater nicht seine Paiere vorlegen will.:mad:

  • Hallo, hätte gerne mal gewußt, ob es zulässig ist, dass eine alleinstehende Frau( Alkoholikerin), macht jede Nacht laut Musik an..., lebt das Leben in vollen Zügen natürlich auf Kosten des Staates.Sie bewohnt eine 2-Zimmer Whg, von 52pm in Hamburg. Die Warmmiete beträgt 368 Euro. Ist die Wohnung nicht zu groß für 1 Person? Ich finde es nämlich eine Schweinerei, dass es Leute gibt, die voll den Staat besch....
    Und dann gibt es Leute, wie mich, die einen 14 Stunden-Tag haben, erst die schulische Ausbildung, dann noch einen Nebenjob, weil man über die Runden kommen muß. Und das Bafög-Amt hat meine Bearbeitung wegen Bafög eingestellt, weil mein Vater nicht seine Paiere vorlegen will.:mad:


    Tja so ist das ..die nachbarn haben wir wohl alle .

  • Du hast jederzeit das Recht, bei Verdacht eines Leistungsbetruges, dieses von der zuständigen ARGE überprüfen zu lassen. Ich denke aber, das wird das Zusammenleben noch mehr kaputt machen. Nächtliche Ruhestörung ist bei der Polizei zu melden. Und was du vielleicht als "lebt in vollen Zügen" bezeichnest ist vielleicht nur bei ihr möglich, weil sie andere Bereiche ihres Lebens nicht finanziert und ihre Regelleistungen dafür ausgibt.


    Da dein Vater nicht kooperiert hat, wäre es normalerweise für dich angeraten gewesen, das Ausfüllen durch die Bafög-Stelle erzwingen zu lassen. Ist also dein Verschulden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo, hätte gerne mal gewußt, ob es zulässig ist, dass eine alleinstehende Frau( Alkoholikerin), macht jede Nacht laut Musik an..., lebt das Leben in vollen Zügen natürlich auf Kosten des Staates.Sie bewohnt eine 2-Zimmer Whg, von 52pm in Hamburg. Die Warmmiete beträgt 368 Euro. Ist die Wohnung nicht zu groß für 1 Person? Ich finde es nämlich eine Schweinerei, dass es Leute gibt, die voll den Staat besch....
    Und dann gibt es Leute, wie mich, die einen 14 Stunden-Tag haben, erst die schulische Ausbildung, dann noch einen Nebenjob, weil man über die Runden kommen muß. Und das Bafög-Amt hat meine Bearbeitung wegen Bafög eingestellt, weil mein Vater nicht seine Paiere vorlegen will.:mad:


    Wieso kommen Sie auf die Idee das sie den Staat besch...? Weil sie Alkoholikerin ist? Weil sie von Hartz 4 lebt? Wie definieren Sie "in vollen Zügen"?


    Sie ist Alkoholikerin, diese Menschen sind krank. Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit. Sie scheinen ja einiges über die Frau zu wissen. Also meine Miete und Wohnungsgrösse kennen meine Nachbarn nicht. Solange die Miete im Rahmen der Zulässigkeit ist, spielt die Größe eine untergeordnete Rolle. Sie müsste sicher ausziehen wenn sie auf 30 qm für 600 warm wohnen würde.
    Zu dem anderen. Also was haben Ihre privaten Probleme mit dem Bafögamt und Ihrem Vater mit der Allgemeinheit zu tun? Das ist ja wohl ganz alleine Ihre Sache und kann hier niemanden zum Vorwurf gerreicht werden. Sie sind noch recht jung denke ich mal. Sie sollten sich mäßigen über andere zu urteilen. Sie haben Ihr Leben noch vor sich, auch Ihr wirkliches Arbeitsleben.
    Es steht Ihnen jederzeit frei, Anzeige zu erstatten, Ihre Bedenken gegenüber der Nachbarin dem Amt mitzuteilen. Also was soll das?

  • weil wir in der gleichen Wohnung( gleiche Größe und Miete mit 3!!! Personen leben müssen.Meine Mutter ist schwer krank, kriegt eine kleine Rente, meine Schwester ist 12 Jahre alt. Komischerweise steht uns 3! nur eine solche Wohnung zu, da sie 2.5 Zimmer hat meint das Amt würde es ja reichen und meine Mutter kann nicht mehr umziehen, weil wir nicht so leicht eine Erdgeschoßwhg.wieder finden.Und die Nachbarin, lebt in einer gleichen Wohnung, nur 1 Etage höher.Die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen und das Geld zum Leben holt sie sich jede Woche persönlich.Warum kennen wir die Verhältnisse so gut?Weil wir noch bis vor 3 Jahre super gut mit ihr befreundet waren.Nur seit dem sie jede Nacht ihre Wohung zur Disco und Kneipe macht, haben wir Streit da wir sie oft um Ruhe gebeten haben.
    Machen Sie mir keine Vorschriften, was ich schreibe und was nicht. Das Wort mässigen find eich eine bodenlose Frechheit!!!!!!!!!:mad:





    Wieso kommen Sie auf die Idee das sie den Staat besch...? Weil sie Alkoholikerin ist? Weil sie von Hartz 4 lebt? Wie definieren Sie "in vollen Zügen"?


    Sie ist Alkoholikerin, diese Menschen sind krank. Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit. Sie scheinen ja einiges über die Frau zu wissen. Also meine Miete und Wohnungsgrösse kennen meine Nachbarn nicht. Solange die Miete im Rahmen der Zulässigkeit ist, spielt die Größe eine untergeordnete Rolle. Sie müsste sicher ausziehen wenn sie auf 30 qm für 600 warm wohnen würde.
    Zu dem anderen. Also was haben Ihre privaten Probleme mit dem Bafögamt und Ihrem Vater mit der Allgemeinheit zu tun? Das ist ja wohl ganz alleine Ihre Sache und kann hier niemanden zum Vorwurf gerreicht werden. Sie sind noch recht jung denke ich mal. Sie sollten sich mäßigen über andere zu urteilen. Sie haben Ihr Leben noch vor sich, auch Ihr wirkliches Arbeitsleben.
    Es steht Ihnen jederzeit frei, Anzeige zu erstatten, Ihre Bedenken gegenüber der Nachbarin dem Amt mitzuteilen. Also was soll das?