Unterhalt für Mutter nach dem 3. Lebensjahr?

  • Hallo zusammen,


    meine Ex-Lebenspartnerin und ich haben zusammen Zwillinge (die beiden werden im Dezember 4 Jahre). Nachdem die Kinder ca. ein 3/4 Jahr waren trennten wir uns. Bis zum 3. Lebensjahr zahlte ich den Unterhalt für meine beiden Kids und Unterhalt für meine Lebenspartnerin. Muss ich nun ab Januar 2008 weiterhin Unterhalt für meine Ex-Lebenspartnerin zahlen (wir waren nicht verheiratet)? Hier hat sich doch ab dem 1.1.2008 im Gesetz was geändert, oder?
    Meine Daten: Nettoverdienst ca. 1550€, im Moment zahle ich 460€ für meine beiden Kids Unterhalt.


    Vielen Dank, für Eure Antworten.

  • Unverheiratete Mütter oder Väter müssen künftig für die Betreuung ihrer Kinder vom Ex-Partner genau so lang Unterhalt bekommen wie Geschiedene. Das Bundesverfassungsgericht hat die Benachteiligung lediger Eltern gegenüber Verheirateten für verfassungswidrig erklärt. Die geltenden Regelungen und ihre Umsetzung durch die Gerichte verstießen gegen das Verbot der Diskriminierung nichtehelicher Kinder im Grundgesetz, entschied das Karlsruher Gericht. Vorerst sind die Vorschriften aber weiter anwendbar; ein neues Gesetz muss bis Ende 2008 geschaffen werden. (Az: 1 BvL 9/04 - Beschluss vom 28. Februar 2007)


    Dies wurde in den Rechtsvorschriften mit der Unterhaltsrechtsreform zum 1.1.2008 aufgenommen. Zu dem kommt noch, dass der Kindesunterhalt vor allen anderen Unterhaltsverpflichtungen steht. Somit können (bei Scheidungen) die Expartner leer ausgehen oder nicht auf den vollen Unterhalt bestehen.


    An der Unterhaltszahlung hat sich mit der Düsseldorfer Tabelle für 2008 eine geringfügige Erhöhung ergeben.


    Für dich wird sich also nix ändern.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D