Zweckbezogene Zahlung

  • Hallo, Foren-Gemeinde.


    Wir (mein Partner und ich) ziehen ja demnächst wahrscheinlich endlich um, allerdings bekommen wir die Kaution nichtvom Amt (Miete etwas zu hoch). Nun bekommen wir das Geld vermutlich von seinen Eltern. Wie müssen wir das formulieren, damit die Kautionszahlung uns nicht als Einkommen angerechnet wird? Das Geld ist ja zweckgebunden und keine frei zur Verfügung stehende Zahlung ...


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Mittels Darlehensvertrag..


    Also, seine Eltern leihen euch das Geld für die Mietkaution, solang ihr ALG II Bezieher seid. Danach wird die Rückzahlung in monatlichen Raten fällig.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • wenn das Geld nicht zurückzuzahlen ist, dann ist es Einkommen. Weil es für Leistungen zu verwenden ist, welche eigentlich aus den Regelleistungen bestritten werden sollen.

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Ich habe erst ab Februar diesen Jahres Hartz 4 bekommen und bekam im Juni eine Unterhaltsnachzahlung meines Ex Mannes für Januar und Februar 2008 in Höhe von ges. 351 €.


    Im Januar bekam ich ein Darlehen von meinen Eltern in Höhe von 250 € um den Monat überbrücken zu können.


    Nach Erhalt der Unterhaltsnachzahlung wurde mir der Betrag komplett (in Raten) gekürzt. -> Zuflussprinzip !Mein Verweis auf das Darlehen und die Rückzahlungan meine Eltern (mit Überweisung als Beleg) interessierte das Amt nicht, da es sich um ein Privatdarlehen handele und das keine Berücksichtigung fände.


    In wie weit das verbindlich ist und auch auf deinen Fall zu trifft kann ich nicht sagen, ist halt nur meine Erfahrung in Punkto Privatdarlehen.

  • Dagegen hättest du Widerspruch einlegen müssen. Egal ob Privatdarlehen oder bei einer Bank... beides ist gültig. Du hast dich schnell geschlagen gegeben, und somit hat das Amt mal wieder gewonnen.

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    Gruss R.


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