verschiedene Wohnungsfragen

  • also, nun gehts los das ich mir ne wohnung suche. habe eine gefunden, die genau 25 € zu viel ist, allerdings wäre die dann mit EBK, das sind genau diese 25 € wo ich an die Küche abzahlen würde. Habe mal gehört, das es für sowas ne Regelung gibt, weiß einer davon ?


    hab eine Mietbescheinigung von der guten Frau sachbearbeiterin bekommen, und da steht was von Vergütung von der Überlassung von Möbeln, da würde der Vermieter die Küche dann eintragen. Wird das dann berücksichtig, und ist die Wohnung dann angemessen oder wird sie immernoch "nicht als angemessen" angesehen ?
    Es würden nämlich die Umzugskosten und die Kaution wegfallen (Kaution ist allerdings keine Vorhanden), deshalb ist es mir so wichtig das die Wohnung angemessen ist.


    ich wollte 1stens: eine Bescheinigung dafür, dass ich von zu Hause ausziehen darf. Sie meinte das wäre nicht üblich, nur wenn man das Bundesland wechseln würde. (ich möchte diese Bescheinigung zur Sicherheit, nicht das im Nachhinein was kommt und ich nichts widerlegen kann) das ich ja das recht dazu habe, auszuziehen und das die kosten übernommen werden, steht ja nicht mehr in Frage.


    und 2tens: Eine Bescheinigung das ich die Wohnung anmieten kann und gezahlt wird. Wollte sie mir auch nicht geben, da die Wohnung nicht angemessen sei. Aber so eine Bescheinigung das gezahlt wird, musses doch irgentwie geben ? Ich kann doch nicht einfach Mietvertrag unterschreiben und am Ende da sitzen und es wird nicht gezahlt.
    lg vero

  • zu 1. Einse solche Bescheinigung benötigst du nicht, da du gesetzlichen Anspruch hast. Die Sachbearbeiterin hat dir ja den Auszug genehmigt, nur eine Ablehnung muss schriftlich mit Begründung erfolgen.


    zu 2. Deine Sachbearbeiterin muss dir genau schriftlich mitteilen, was für dich eine angemessene Wohnung ist.



    Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat ein Hilfebedürftiger Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese Leistung wird in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen aber nur insoweit erbracht, als die Aufwendungen angemessen sind. Auch nicht angemessene Kosten sind während einer "Übergangsfrist" von sechs Monaten zu übernehmen. In dieser Zeit ist der Hilfebedürftige verpflichtet, sich um eine Kostensenkung, beispielsweise durch einen Umzug, zu bemühen.


    Der Leistungsträger ist hingegen verpflichtet, darauf hinzuweisen, welche Anforderungen für eine angemessene Wohnung (Größe der Wohnung in Quadratmetern bezogen auf den allein stehenden Hilfebedürftigen bzw. Preis pro Quadratmeter) gelten. Außerdem muss der Hilfebedürftige darüber aufgeklärt werden, dass er seine Bemühungen, eine angemessene Wohnung zu finden, nachweisen muss.


    Die Einbauküche kann dein Vermieter auch "rausrechnen" und du kannst mittels Erstausstattung die Küche direkt "abkaufen". Damit ist die Wohnung angemessen und die Kosten sind zu tragen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Die Küche ist aber insgesamt echt teuer... wir sprechen hier von 3000 wenn nicht sogar mehr .. es geht ja um die ganze Küche, also Arbeitsplatte, Schränke, Kühlschrank, Herd usw. In so hohem Maß wird aber per Erstausstattung nicht bezahlt oder? Deswegen machte der Vermieter eine 25 € Zusatz pro Monat ab.

  • aha, da liegt der Haken, die Küche wird nicht angemessen sein. Dazu ist nun zu berechnen, wie alt die Küche ist und wieviel der Vermieter von Vormietern bereits erhalten hat.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Achso, gibt es denn jetzt eine bestimmte Regelung für sowas? Ich meine in der Mietbescheinigung steht das ja-vergütung für die überlassung von möbeln- wenn die 25 € da angegeben werden, (weil er mir die Küche ja überlässt), ist dann die wohnung als angemessen zu sehen oder nicht? Oder versteh ich da was falsch?

  • Dann muss die aber aus der Miete rausgenommen werden und als Extrazahlung vereinbart werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • werden solche Extrazahlungen denn auch übernommen, oder muss ich die bezahlen?


    Wo/Wie wird das dann eingetragen, oder mache ich das nur mit dem Vermieter ab ?


    und:


    wenn ich die Wohnung jetzt trotzdem nehme, bekomme ich dann trotzdem eine Wohnungserstausstattung, oder würde die dann neben der Kaution und den Umzugskosten auch wegfallen?

  • In der Mietbescheinigung muss dann die Sonderzahlung für die Küche eingetragen werden. Die Darf nicht in der Miete enthalten sein, da die Miete nur den Wohnraum beinhaltet.


    Die Wohnungsausstattung steht dir zu, da diese nicht von der Größe der Wohnung abhängig ist. Ebenso die Umzugskosten. Lediglich die Kaution würde bei einer (weiterhin) unangemessenen Wohnung entfallen, da sie an die Miethöhe gekoppelt ist (in der Regel 2 - 3 Monatsmieten)

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • mir ist aufgefallen, das dort wo die Küche in der Mietbescheinigung eingetragen werden sollte, als "Gesamtmiete" eingetragen werden würde, aber da soll sie ja nicht rein. Und die Küche würde auch nicht überlassen werden, sondern ich würde sie bezahlen, da ich sie nutzen darf. Hab heute Abend den Termin mit dem Vermieter,


    wie lasse ich jetzt am besten was eintragen? (bei all den Behördengängen weiß ich mittlerweile nicht mehr, wie ich was richtig eintrage)


    oder wäre es besser, das die Küche ganz aus der Miete rausgenommen wird, und ich mache das Privat mit dem Vermieter ab (gibt es dann Probleme beim Amt deswegen)?

  • In der Anlage KdU


    A. 2. Angaben zu den Kosten der Unterkunft
    Höhe der sonstigen Wohnkosten 25 Euro/monatlich


    Nachweis: im Einheits-Mietvertrag unter § 21 (sonstige Vereinbarungen) die Nutzungsgebühr von 25 Eur. für die Küche eintragen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Die Anlage KdU ist immer beim Erstantrag oder Änderung der Wohnverhältnisse auszufüllen, die Mietbescheinigung ist zusätzlich vom Vermieter auszufüllen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D