Fragen zum Unterhaltsanspruch

  • Wenn du Vater wirst, bist du deinem Kind unterhaltspflichtig. An dem Verhältnis zu deinem Vater ändert sich nix. Wenn du den Unterhalt deines Kindes nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kannst, die Mutter ebenso nicht, müssen beide Großelternseiten gemeinsam für den Unterhalt deines Kindes sorgen. Bei einer Heirat wird die Ehepartnerin dir gegenüber unterhaltspflichtig. Kann sie dieses nicht leisten, würde wieder die Unterhaltspflicht deines Vaters, jedoch nur dir gegenüber, wirksam werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Warum sollte sich da was ändern? Unterhaltsanspruch besteht bis zum Ende des Studiums, sofern kein BaFöG gezahlt wird. Das ist unabhängig, ob du kinderlos bist oder 100 Kinder hast :D

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D