Befreit?

  • Hallo,
    meine Schwägerin hat einen kleinen Sohn, bekommt von dem Vater, von dem sie sich in der Schwangeschaft noch getrennt hat, Unterhalt. Dieser Kerl muss schon für ein Kinder Unterhalt zahlen, jetzt ist seine derzeitige Freundin auch Schwanger. Er möchte das Kind nicht. Muss er für alle drei Kinder in Zukunft Unterhalt zahlen? Ist es nicht so das man ab dem 3. Kind nicht mehr Unterhaltspflichtig ist? Wie sieht das damit aus? Kann mir jemand helfen?


    Gruß Dorothee

  • NEIN! Eine Befreiung von der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern gibt es nicht. Sollte das Einkommen nicht mehr zur Zahlung aller Unterhaltsverpflichtungen ausreichen, wird der Differenzbetrag zwischen Einkommen und Selbstbehalt gleichmäßig auf alle gleichwertigen Unterhaltsberechtigten aufgeteilt. Gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt hat jedes Kind mindestens bis zum Abschluss einer Berufsausbildung bzw. eines Studiums. Einkünfte des Kindes mindern die Höhe des Unterhaltsbetrages, jedoch heben sie diesen nur auf, wenn damit der Lebensunterhalt selber bestritten werden kann.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D