Wohnungserstausstattung

  • Habe letztens einmalige Behilfen - Erstausstattung der Wohnung beantragt. Da die Sachbearbeiterin mich sonst immer darauf hinwies, das es nur Pauschalen gibt, habe ich diesmal unterteilt: Aussttattung Wohnzimmer, Aussttattung Schlafzimmer, Aussttattung Badezimmer, Aussttattung Küche, Hausrat/Sonstiges (Bettwäsche usw). Diesmal meinte Sie, Sie brauche eine genaue Auflistung der Dinge, die benötigt werden, und Bettwäsche würde mir nicht zustehen, da ich diese aus dem alten Haushalt mitnehmen könne. Unteranderem waren ein paar nette Leute vom Amt hier, die nachgeschaut haben, was alles übernommen werden kann. Nun zu meiner Frage: da ich ja bei meinem Dad wohne aber eine eigene Bedarfsgemeinschaft bin, müsste mir doch Bettwäsche usw zustehen, da sich ein neuer Haushalt bildet, und kein alter Auflöst, oder bin ich da im Unrecht? Hat jemand informationen zu dem Thema?

  • Du ziehst aus einem bestehenden Haushalt in einen neuen. Dies wird somit wie eine Trennung von Partnern gehandhabt. Dinge, du du aus dem Haushalt deines Vaters mitnehmen kannst, musst du auch mitnehmen.


    Und es ist richtig, dass eine genaue Aufzählung der Dinge vorliegen muss, die du beantragen willst. Es werden Pauschalen bezahlt, das ist richtig, diese ermitteln sich dann aus den beantragten Dingen. Ansonsten müsstest du oder das Amt genaue Preise festlegen, was ein Gegenstand genau kosten muss. So wird dir dann der Pauschalbetrag ausgezahlt und du musst sehen, wie du damit auskommst. Nachforderungen wegen höherer Preise wird es dann nicht geben können. Notfalls wirst du damit gezwungen sein, auf dem Gebrauchtwarenmarkt einzukaufen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D