arbeitsaufnahme

  • hallo zusammen,ich war vor kurzem hartz 4 empfänger,seit heute habe ich einen vollzeitjob bei einer zeitarbeitsfirma gefunden wo ich leichte tätigkeiten verüben muss,leichte tätigkeit deshalb weil ich vor gut einem jahr an der bandscheibe operiert wurde.ich wohne in einer wohnung mit einem kohleofen aber ich kann die briketts nicht mehr schleppen aufgrund der bandscheibenvorfalls und möchte umziehen,als ich hartz 4 bezogen habe hätte mir die arge einen umzugservice gestellt,ok ich würde bei der zeitarbeitsfirma nicht genug verdienen so das ich noch einstiegsgeld beantragen werde,die arge hat ein Gutachten von mir vom gesundheitsamt wo drauf steht das ich nicht mehr wie 5kg heben oder tragen darf,würde die arge mir trotzdem beim umzug helfen obwohl ich wieder arbeite oder muss ich jetzt alle kosten selbst übernehmen bzw umzugsservice usw. ich würde mich über jede antwort die mir helfen würde sehr freuen,ich danke euch schon im voraus

  • Hallo Barankara!


    Gegenwärtig bist Du demnach nicht im Bezug von ALG II Leistungen und werde noch beantragen heisst das dort noch kein Antrag vorliegt, ebenso sehe ich das mit den Aufstockenden Mitteln weil Deine gegenwärtige Tätigkeit nicht den Bedarfssatz von HARTZ IV überschreiten wird.


    Ihr müsst alle langsam mal kappieren, das Lesitungen nur dann Rückwirkend zu erhalten sind wenn ein Antrag erfolgt ist, ansonsten gilt ab Antragstellung und da Du gegenwärtig nicht im Bezug stehst und auch ein Antrag auf Eingliederungsbeihilfe, Aufstockung ect. nicht gestellt ist wird auch kein Anspruch auf Hilfe gewährt werden, oder erst ab dem mDatum der Antragstellung.


    Auch wenn in dem ALG II Bescheid meist ein 1/2-jährliches Datum enthalten ist, so endet der Bewilligungszeitraum im Grunde mit der Arbeitsaufnahme, dadurch ergeben sich auch die Probleme wenn man den Monat in dem man bereits arbeitet überbrücken muss. Die ALG II Leistungen werden im Voraus geleistet und mit begibt sich mit der Arbeitsaufnahme automatisch in eine Rückerstattungsverpflichtung dieser Leistung, bei der Überbrückung ist eine Eingliederungsleistung angedacht!


    Also mit Umzugskostenübernahme oder Kautionsstellung kannst Du nur rechnen (planen) wenn ein ALG II Bezug (in Deinem Fall dann wohl die Aufstockung) besteht!


    Gruß


  • vielen dank horst grunert für deine antwort, ich bekomme zwar kein alg2 mehr aber ich habe das einstiegsgeld beantragt und bewilligt bekommen ,bekomme ich dann hilfe von der arge beim umzug bzw ein umzugsservice gestellt weil ich ja ein gutachten vom gesundheitsamt habe was bestätigt das ich nicht mehr wie 5kg heben oder tragen darf,ich muss unbedingt wissen ob die arge mir ein umzugsservice und die kaution stellt damit ich planen kann,die sachbearbeiterinnen von mir wollen mir nicht so ganz helfen und stosse immer wieder auf taube ohren

  • Hallo Barankara!


    Umzugskostenerstattung und Kautionsleistung würde ich einfach mal beantragen, -bekanntlich kann nur der auch eine Antwort erhalten, der eine Anfrage stellt.


    Da das Überbrückungsgeld im Grunde den Zeitraum überbrücken soll der Dir die Finanzierung Deines Lebensunterhaltes sicher stellen soll, denke ich, darfst Du auch einen Anspruch auf die o.g. Leistungen durch die ARGE als gerechtfertigt betrachten, denn wenn die Auslagen und Notwendigkeiten in dem Zeitraum anfallen in dem Du diese Hilfe erhälst ist die im Grunde ein Grund die Hilfe auch auf die o.g. Dinge auszuweiten.


    Allerdings, und da denke ich das die ARGE sogar legitim handelt, müsste ein Umzug nach ALG II Richtlinien auch als notwendig erachtet werden.


    Die Kriterien diesbezüglich wird Dir die ARGE aber vermutlich nicht anerkennen, aus dem einfachen Grund das die Mitarbeiter angehalten sind die Kosten für derartige Ausgaben so gering wie nur möglich zu halten, denn sie sind dem sozialen Gemeinwohl verpflichtet und es ist sicherlich zumutbar den Zustand um einen gewissen Zeitraum so rauszuzögern das die Notwendigkeit zur Übernahme nicht mehr von der Sozialen Gemeinschaft getragen wird sondern von Dir selbst erbracht werden muss.


    Ich würde dennoch einen Antrag stellen und die Ablehnung mit einem Widerspruch belegen und dies bis zum Sozialgericht durchziehen, schließlich geht der Staat in anderen Dingen auch nicht gerade rücksichtsvoll mit dem Gemeingut um, sie Stützung der Bankenkrise!


    ´Wie heisst es doch so schön, Versuch macht klug und wer nichts waagt der kann auch nichts gewinnen.


    Gruß