Frist vom Amt

  • Hallo liebe Forenuser,


    ich habe einen Brief bekommen, am 15.10.08
    Dieser hat das datum vom 9.10.08


    In diesem Brief ist mir eine Frist zur Begründung meines Widerspruchs zum 23.10.08 gegeben.


    Ist das eine angemessene Frist, um die ich in meinem Brief vorher bat?


    Was kann ich jetzt machen? Ich schaffe es nicht bis zum 23.10. und ehrlich gesagt, das ist nicht das erste Mal, dass ich so kurze Fristen bekomme, wobei die noch lang ist...


    Gruß
    H

  • Hallo !


    Hast Du einen Widerspruch in einer Sache gestellt?


    Ab Zugang des Schreibens gegen den Du den Widerspruch stellst gelten in der Regel 4 Wochen!


    Da die Begründung fehlt weist Dich die ARGE vermutlich darauf hin das die Begründung bis zum Tag X zu erfolgen hat. Sollte dies nicht möglich sein bitte um Verlängerung der Frist unter Angabe der Gründe die eine Begründung bis zum Tag X unmöglich erscheinen lassen.


    Eine Nachfrist sollte Dir prinzipiell gewährt werden, nur die ist dann wirklich bindend!


    Sonst könnte man ja verzögern ohne Ende, dies widerspricht aber der Mitwirkungspflicht Deinerseits!


    Gruß

  • Es gibt nur gesetzliche Fristen bei dem eigentlichen Widerspruch. D.h. wenn du gegen einen Beschluss einen Widerspruch einlegst, der noch nicht begründet ist (also keine Aufführung von Grunden enthält, warum du Widerspruch einlegst), legt die ARGE fest, in welchem Zeitraum sie die Begründung haben möchte. Bei dieser Fristsetzung ist das Datum deines Widerspruchschreibens maßgeblich. Ab diesem Zeitpunkt musst du in der Lage sein, die Begründung zu formulieren. Eine Fristverlängerung kann nur beantragt werden, wenn du Informationen Dritter zu deiner Begründung benötigst, die dir noch nicht vorliegen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D