Nebenkostennachzahlung - Guthaben

  • tachchen, bin neu hier :D


    Wie das so ist, man spricht mit drei Experten und bekommt drei verschiedene Aussagen. Deswegen frag ich jetzt mal Nr. 4 :cool:


    Wie ausm Titel erkennbar, hab ich ein Guthaben bei meiner Nebenkostenabrechnung erwirtschaftet.


    Ich bin alleinerziehend, mit zwei Kindern (10 und 6).


    434,59 Euro ist meine anerkannte Miete. Meine Kinder liegen allerdings durch Zahlungen des Kindergeldes und des Unterhaltes über dem Regelsatz. Kind1 mit 111,00 Euro, Kind2 mit 120,00 Euro. Somit bekomm ich tatsächlich gezahlte KdU in Höhe von 203,59. Für mich 144,78, Kind 1 33,86 und Kind 2 24,86 Euro.


    Jetzt meine Frage:


    Das Guthaben müsste doch, vom logischen her betrachtet, auch nur anteilig angerechnet werden, da meine Kinder die Differenz von 231 Euro durch ihr "Einkommen" selber tragen, oder seh ich das falsch?


    Über eine flotte Antwort würde ich mich freuen, da ich der ARGE die Nebenkostenabrechnung schicken muss.

  • Nein, Einkommen innerhalb der BG werden als Gesamteinkommen der ganzen BG gerechnet, somit werden diese auch von den Leistungen der gesamten BG abgezogen.


    Die Aufteilung nach Personen gilt nur innerhalb einer Wohngemeinschaft, in der mehrere BGs wohnen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Es ist beim Einkommen unerheblich, aus welcher Quelle dieses Einkommen erzielt wird, es steht der BG als Einkommen zur Verfügung.

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  • naja, is ja an sich logisch.


    Aber:


    Ich bin davon ausgegangen, dass ich nur einen Teil von dem Guthaben an die ARGE zurückzahlen muss, da sie mir ja auch nur einen Teil für KdU zahlt. Warum hat die ARGE Anspruch auf das volle Guthaben?


    Das wäre ja auch anders, wenn ich eine WG hätte, mein MItbewohner zahlt die Hälfte der Miete, ich die andere, aber kassiert das volle Guthaben. Oder seh ich da was falsch? Nur mal als Beispiel.

  • Vielleicht weil es ja auch aus Mitteln der Allgemeinheit vorfinanziert wurde? Damit letztlich aus Steuergeldern.... Nichts anderes ist letztlich ALG 2: eine Sozialleistung die aus Steuergeldern gezahlt wird .


    M. M. nach hat also die Allgemeinheit auch ein Recht darauf, ihr vorausgezahltes Geld nach den Regeln des Gesetzes wiederzubekommen.... Ich denke, daß die Regelungen aus solchen Gründen eben so sind....

  • Die Logik besteht darin, dass es nicht darum geht, dass das Geld durch Energie- oder Betriebskosteneinsparungen erwirtschaftet worden ist, sondern darum, dass durch die Einnahme von Geld die Hilfebedürftigkeit für den Monat nicht mehr gegeben oder verringert wird, in dem das Geld zur Verfügung steht.

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  • also heißt das, dass ich im Monat November keine KdU und im Dezember weniger KdU bekommen werde (mal angenommen, es wird schnell gearbeitet)?


    Was ist mit dem Abzug der Warmwasserpauschale? Sie wird mir von meinen Fernwärmekosten abgezogen.


    Ich werd einfach einen Brief schreiben, wo ich darum bitte, bei der Verrechnung sich an geltende Gesetze und Rechtssprechungen zu halten.

  • Es kommt halt auf die Höhe der Nebenkostenabrechnung an, wenn du einen Betrag "erwirtschaftet" hast, der höher liegt, als die monatl. aufstockendes ALG II bezahlt wird, erhälst du für den darauffolgenden Monat auch nur die im diesen Betrag gekürzten Leistungen. Dir steht ja das Guthaben zur Verfügung, also musst du es so einteilen, dass die Kürzungen durch die ARGE aufgefangen werden.

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  • In welchem Zusammenhang?

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  • das es nicht rechtens ist, von den Wärmekosten eine Pauschale abzuziehen mit dem Hinweis, sie wäre im Regelsatz enthalten. Was sie ja aber nicht sein soll.
    Quelle: http://www.gegen-hartz.de/hartzivregelleistung.php
    Wie stellt sich der Hartz IV Regelsatz zusammen (ALG II Regelsatzberechnung)?


    Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren ….132,71 €
    Bekleidung und Schuhe……………………… 34,13 €
    Wohnung, Strom……………………………….. 26,87 €
    Einrichtungsgegenstände, Möbel, …………..27,77 €
    Haushaltsgeräte sowie derenInstandhaltung
    Gesundheitspflege………………………………13,21 €
    Verkehr ÖPNV…………………………………....19,20 €
    Nachrichtenübermittlung, Telefon, Post…….20,38 €
    Freizeit, Unterhaltung, Kultur………………….38,71 €
    Beherbergungs- und ……………………………10,33 €
    Gaststättenleistungen
    Andere Waren und Dienstleistungen…………21,69 €

  • Diese Frage hat das Bundessozialgericht entschieden:


    Demnach sind Kosten für die Zubereitung von Brauchwarmwasser bereits in Höhe von 6,22 € monatlich in der Regeleistung erhalten. Soweit derartige Kosten Bestandteil der Heizkosten sind, dürfen diese nur bis zur Höhe dieses Betrages gekürzt werden (Bundessozialgericht Urteil vom 27.02.2008 B 14/7b AS 64/06 R)


    Solltest du anhand des Berechnungsbogens dies nicht erkenn können, bitte schriftlich um Aufschlüsselung der Berechnung der KdU.

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    Gruss R.


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