Anspruch auf möbel?(meine nicht erstaustattung) ((dringend))

  • Hallo lieber Leser!
    Kurz zu meinem Fall:
    Ich bin aus Sachsen Anhalt nach Niedersachsen umgezogen. Ich lebte in einer WG und hatte nur ein Bett, welches nun kaputt ist, mehr nicht. Also habe ich nun nichts in der neuen Wohnung. Also ging ich zur Arge im Ort nachdem die Bewilligung der Wohnung durch war und fragte ob ich Anspruch auf Leistungen einer Ausstattung habe.Habe noch nie in dieser Richtung Leistungen bezogen. Sie sagten: NEIN! Erstanspruch ist erloschen und nun müsse ich selber zusehen... Ich habe kein geld außer diese Hartz IV Leistung und sonst kann mich auch keiner unterstützen. Was sollte ich nun machen? Ich möchte ja nichts besonderes, sondern nur ein einfaches Bett und einen Schrank, das einfachste um etwas Lebenswürde aufechtzuerhalten - nur mir fehlen die Mittel. Ich bitte euch um Rat! Vielen Dank im Voraus!
    Ben

  • Hallo lieber Leser!
    Kurz zu meinem Fall:
    Ich bin aus Sachsen Anhalt nach Niedersachsen umgezogen. Ich lebte in einer WG und hatte nur ein Bett, welches nun kaputt ist, mehr nicht. Also habe ich nun nichts in der neuen Wohnung. Also ging ich zur Arge im Ort nachdem die Bewilligung der Wohnung durch war und fragte ob ich Anspruch auf Leistungen einer Ausstattung habe.Habe noch nie in dieser Richtung Leistungen bezogen. Sie sagten: NEIN! Erstanspruch ist erloschen und nun müsse ich selber zusehen... Ich habe kein geld außer diese Hartz IV Leistung und sonst kann mich auch keiner unterstützen. Was sollte ich nun machen? Ich möchte ja nichts besonderes, sondern nur ein einfaches Bett und einen Schrank, das einfachste um etwas Lebenswürde aufechtzuerhalten - nur mir fehlen die Mittel. Ich bitte euch um Rat! Vielen Dank im Voraus!
    Ben


    hallo. ich würde alles auf jeden fall schriftlich beantragen. evtl. auch sagen das jemand vom amt zu dir in die wohnung kommt und sich den zustand ansieht. du hast in der hinsicht noch nie irgendwelche leistung für möbel bekommen, da DENKE ICH MIR MAL DAS DIR MÖBEL ZUSTEHEN: