"kleines" Problem

  • Mir fällt leider kein passender Titel ein, entschuldigt bitte ^^'


    Jetzt aber erstmal zum Problem:
    Also wir sind eine 5-köpfige Familie (Mutter - 4 Kinder - alle unter 18) und sind - oh wunder - verschuldet...
    Mein Stiefvater war selbstständig, jedoch war die Firma so stark verschuldet, dass uns mit einer Räumung der Wohnung gedroht wurde, weswegen sich meine Mutter von meinem Stiefvater scheiden lies damit wir sozusagen unseren Hals aus der Schlinge haben (ist zwar nicht nett aber was soll man machen...).
    Nun mussten wir logischerweise Hartz 4 beantragen und dabei kam raus das wir erst einmal in eine kleinere Wohnung ziehen sollen (unsere jetzige ist eine 5 Zimmer Wohnung mit einer Miete von 1049€).
    Außerdem, und das ist viel schlimmer, hat meine Mutter obwohl sie allein erziehend ist mit 4 Kindern (nagut, 2 davon - ich und mein Bruder - werden im März 2009 18...) die Lohnsteuerkarte 1 UND soll einen 8h Job bekommen.
    (Und da wundert man sich wenn die ganzen Jugendlichen und Kinder missraten und nur noch *passenden Begriff bitte hier einfügen* dabei rauskommen wenn die Eltern gerademal noch genug zeit haben um gute Nacht zu sagen...)
    Jetzt ist nur die Frage müssen wir uns das gefallen lassen? Meine Mutter hatte damals (viele, viele Jahre her :D ) die Lohnsteuerkarte 3 weil sie alleinerziehend war mit 2 Kindern, wie kann es sein das sie nun die Lohnsteuerkarte 1 bekommt?!


    Hoffe das mir hier jemand helfen kann :confused:


    P.S. Tut mir leid wenns ein bisschen ungenau ist oder so aber ich kenn mich da noch nicht so aus ^^' falls es Fragen gibt kann ich sie ja versuchen zu beantworten oder ich frage meine Mutter - denke aber mal alles wichtige ist drin... xD

  • Hallo Kabu!


    Das ist nun mal so mit den Steuerklassen Verheiratet =3
    Klasse 3 war weil ein Unterhaltsanspruch bestand denke ich mal!
    Aber die Steuerklasse 1 bei Deiner Mutter sollte immer noch mindestens 2 Kinder ausweisen!


    Bei Trennung, Scheidung werden die Kinder halbiert - man kann also auch 1,5 oder 0.5 Kinder auf der Steuerkarte haben.


    Das Deine Mutter zumutbar in Arbeit gehen kann ist, das finde ich bei der Anzahl von zu erziehenden Kindern auch eine Frechheit, ist aber darin begründet das ab dem 12. Lebensjahr eine Eigenständigkeit der Kinder gegeben ist. Nennt man dann Schlüsselkinder!


    Aber gut finde ich das Du darin Probleme erkennst die unsere "Grinsetante der Nation" Familienministerin 'Von der Leyen' wohl bei der Absegnung der HARTZ IV Bestimmungen nicht erkannt hat, sonst hätte sie dem nicht zustimmen dürfen!


    Schreib Ihr doch mal oder besser noch wenn wieder Wahlkampf ist hin an die Bude der CDU und fragen was das für eine Politik ist, mutig sein !!!



    Es gibt in den Sozialgesetzen auch Vorgaben so das Deine Mutter nicht von den besagten Stunden betroffen wäre aber ihr seit vermutlich alle zu alt, als das davon etwas zutreffen würde.


    Über das Jugendamt kann man vielleicht den einen oder anderen Rat bekommen z.B. wenn ein oder mehrer Kinder hyperaktiv wären und der Erfolg der Anderen in der Schule dadurch gefährdet wäre das Ihr ohne entsprechende Aufsicht seit!


    Aber im Grund seit Ihr quasi schon als Erwachsene zu sehen zumindest Du und Dein Bruder!


    Gruß

  • Danke für dich schnelle Antwort :D


    Naja stimmt schon das mein Bruder und ich schon fast 18 sind - aber wir versuchen auch grad unser Abitur zu machen und hoffentlich dannach zu studieren (und das nimmt bekanntlich viel Zeit in Anspruch). Also versuchen zu helfen würden wir sowieso aber wir brauchen halt auch Zeit zum lernen und etwas Freizeit (:D) aber das wir dann noch zusätzlich für die Erziehung unserer Geschwister und einen Teil des Haushalts übernehmen müssten glaube ich würde uns über den Kopf steigen...



    Zitat

    Es gibt in den Sozialgesetzen auch Vorgaben so das Deine Mutter nicht von den besagten Stunden betroffen wäre aber ihr seit vermutlich alle zu alt, als das davon etwas zutreffen würde.


    Meine kleinen Geschwister sind einmal 8 und 5 Jahre alt - falls das etwas ändern würde ;)


    Zitat

    Das Deine Mutter zumutbar in Arbeit gehen kann ist, das finde ich bei der Anzahl von zu erziehenden Kindern auch eine Frechheit,..


    Naja, meine Mutter erzählte mir von viel schlimmeren Fällen z.B. das eine Frau mit Kindern (glaube waren auch 4) zwichen 8-12 Jahren auch einen 8 Stunden Job bekommen sollte als unausgebildete Erziehrein - da weis ich wirklich nicht was ich von halten soll...

  • Hallo Kabu!


    Es gibt zum Glück nicht nur das SGB II sondern auch noch das SGB III dort stehen dann Dinge drin die von Seiten der ARGE gerne nicht unter Betracht genommen werden. Wenn Du Dich dort einliest, wirst Du sicherlich etwas finden was Deiner Mutter helfen könnte zumindest nicht 8 Stunden täglich in Arbeit gehen zu müssen.


    Welche der Zielsetzungen von der ARGE grundsätzlich nicht erfüllt werden solltet Ihr aber selber entscheiden.


    Als dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend gild man ab einer Wochenstundenzahl von 15 Stunden, das würde heissen wenn Deine Mutter eine 3 stündige Tätigkeit aufnimmt erfüllt sie dieses Kriterium und wäre in der Restzeit immer noch für euch Verfügbar.


    Die ARGE will mit der Forderung nur erreichen das Deine Mutter erklärt das sie nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann wegen der Kindererziehung und sie dann die Lestungen gänzlich verweigern können!


    eine 3 stündige tägliche Tätigkeit läuft aber dann auf einen 400 Job raus und dieser erüllt prinzipiell zunächst einmal nicht die langfriswtige Zielsetzung die mit HARTZ IV bezweckt wird, nämlich die Menschen in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen die zum Ziel hat dauerhaft auf die Unterstützung durch die staatlichen Einrichtungen nicht mehr angewiesen zu sein!


    Mit den Arbeitslosen schließt der Staat z.B. Vereinbarungen ab und weil die Menschen von den Leistungen abhängig sind kann man die Zustimmung quasi erpressen! Ebenso wäre es aber auch Aufgabe der ARGE mit der anderen Seite (den Unternehmern) entsprechende Vereinbarungen zu treffen, dies bleibt der Staat aber im Großen und Ganzen dem Gesetz nach schuldig.


    Man erwartet also von Leistungsempfängern ein Nachkommen der Verpflichtungen und bedient sich andererseit nicht der Möglichkeiten selbst den gestezlichen Bestimmungen zu genügen.


    Im Text heisst es aber das man eine Vereinbarung zu treffen hat, und somit finden Seitens der ARGE'n eigentlich keine diesbezüglichen Handlungen statt.


    Ein Fehlverhalten oder Versäumnis kann man daher im Grunde dem Staat vorwerfen, nur wenn sie das praktizieren würden was gefordert ist,wäre es um die Demokratie in diesem Land schlecht bestellt.


    Also macht man den Zampano mit den Menschen, die sich am wenigsten wehren, die Arbeitslosen!



    Gruß