Einkommen des Freundes auf meinem Konto

  • Habe Hartz 4 beantragt und eine ablehnung bekommen, Begründung ich hätte einkommen gehabt in den letzten Monat.


    Fakten;
    Habe für einen Freund geld über mein Konto laufan lassen, da er in Deutschland gearbeitet hat aber ein Konto in Holland hat. die Firma hat das Gekd auf mein Konto überwiesen, der Freund hat versichert schriftlich Vorlage beim Arbeitsamt das es sein Geld ist und nicht meins. Nun will die Arge noch eine Bescheinigung von der Firma, die aber sagen das sie das nicht müssen aus Datenschutzgründen. Arge sagt wenn ich die Bescheinigung nicht bringe dann bekomme ich kein Geld. Kann mir jemand helfen weis nicht mehr weiter!!!!

  • hallo katharina....steht denn nicht auf deinem kontoauszug von wem das geld ist?? und vor allem für wen? wenn es sich um dsas gehalt von deinem freund handelt müsste doch eigentlich der name deines freundes auf dem auszug stehen? ansonsten soll dein kumpel mal bei seiner firma nachfragen wegen einer bescheiniegung.
    wenn alles nichts hilft gehe zum sozialgericht und klage.


    um wieviel geld geht es denn überhaupt?? wird wohl kaum soviel sein das es das amt als vermögen ansehen kann.

  • Ich rate dazu, beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen, damit dir das ALG 2 gezahlt wird. (Klage dauert zu lange, du musst Antrag auf einstweilige Anordnung stellen).
    Hottemax: Es geht um Einkommen, nicht um Vermögen.

  • Also jedes Unternhemen was Geld auszahlt erstellt in der Regel auch eine Gehaltsabrechnung!
    Kopie machen und dann der ARGE vorlegen!
    Auf der Gehaltsabrechnung sind die Daten desjenigen dder den Lohn erarbeitet hat, Mann kann dann die Nettobeträge dem Kontoauszug zuorden, mehr Beleg geht nicht und ist doch ohne Problem zu machen!


    Ich bin aber schon gespannt was jetzt für eine Ausrede kommt das dies nicht geht weil.......!


    Leute Ihr vergesst das die, sei es auf ARGE oder Arbeitsagentur auch nur geringe Spielräume haben.


    Die haben da Revisoren und werden dann Monats oder Quarteilsweise geprüft und müssen sich notfalls auch Fragen anhören warum sie das nicht so oder so abgelehnt, sanktioniert oder sonst was haben!


    Ich bin kein Freund von den Bürokraten, aber das sind Sicherheitsdenker die dort sitzen und den Job machen, bisweilen für nicht viel mehr Kohle wie ein ALGII Aufstocker, auch da gibst Typen die in Scheidung liegen und denen vielleicht auch die Hilfe verwehrt wird, Und dann kommt Ihr mit so einem Quark auf den er dann auch keinen Bock hat und könnt nix belegen, warum sollte er Das für euch so drehen das Ihr was davon habt?


    Die ARGE will nun eine Bescheinigung von der Firma!?? Was biitte ist denn eine Gehaltsabrechnung anderes?



    Gruss

  • mit der gehaltsabrechnung steht sie nicht auf der sicheren seite, weil der dritte das geld immer noch zugewendet haben kann (z. B., weil er es ihr schuldete o. ä.)


    allein die benennnung des dritten als zeugen bzw. dessen erklärung ist der richtige beweis


    Im Übrigen hat über die beweislage und das problem der fremgeldverwahrung schon das bundessozialgericht entschieden

  • ich denke wenn man dem Sachbearbeiter die Gehaltsabrechnung, die Kontoauszüge und die Erklärung des Bekannte nachweist, kann man Gerichtskosten einsparen!


    Die haben auch Ihre Vorgaben und die Spielräume für so einen Sachbearbeiter werden auch immer enger!


    Bürokraten sind halt Sicherheitsdenker und Befehlsempfänger, das hören die zwar nicht so gerne aber etwas anderes können sie meist auch nicht unter Beweis stellen!