Trotz Nebenkostenerhöhung weniger Kosten für Unterkunft?

  • Hallo und Moin.


    Ich stehe vor folgender Problematik:


    Letzter Bewilligungsbescheid vom April 08: Regelsatz 347,-- € + Kosten für Unterkunft 408,75 € (2 Zi., 51qm, Geamtkosten dafür bislang 435,-- €)


    Im September 08 kam eine Nebenkostenerhöhungseitens des Energieversorgers. Die wurde von mir sofort an die ARGE mitgeteilt, neue Gesamtmiete ab Oktober 08 -> 459,--€.


    Im Oktober 08 kam nun der neue Bewilligungsbescheid: Regelsatz 351,-- € plus Kosten für Unterkunft 399,67 €.


    Hä? :confused:


    Ich hatte eine Nebenkostenerhöung um 24,-- € monatlich, bekomme aber nun nach dem neuen Bescheid weniger Kosten für Unterkunft erstattet als vor der Nebenkostenerhöhung?? Geht das mit rechten Dingen zu?


    Für mich bedeutet der neue Bescheid, daß ich aus meinem Regelsatz von 351,-- € monatlich insgesamt 59,33 € für meine Nebenkosten abzwacken muß - und die fehlen mir somit zum Leben. Mir ist zwar bekannt, daß der Leistungsbezieher den Strom und anteilig die Warmwasseraufbereitung selbst tragen muß - aber die Gerichte haben doch auch entschieden, daß ein ALG II-Bezieher, der mit dem Bus zur ARGE zwecks Termin fährt seine Anfahrt voll erstattet bekommen muß, weil es ihm nicht zuzumuten ist, die Anfahrt aus seinem Regelsatz selbst zu zahlen?


    Wie paßt das jetzt zusammen - Busfahrt ja, Nebenkostenerhöhung Nein? Muß die ARGE nicht die Nebenkostenerhöhung zumindest anteilig erstatten, daß heißt, die nunmehr bewilligten Kosten für Unterkunft sollten höher ausfallen und müssen demnach eindeutig falsch berechnet sein, da sie um 9,08 € niedriger ausfallen, als mit dem vorhergehenden Bescheid vom April 08 bereits bewilligt?


    Ich habe sofort Widerspruch eingelegt, der in Bearbeitung ist. Aber vielleicht hat ja je3mand in diesem Forum bereits dieselbe Erfahrung gemacht und kann etwas dazu sagen? Vielen Dank für Informationen!! :o