Wenn ARGE Fehler macht..

  • NEIN, die Arge darf hier nicht zurückfordern, WENN es nachweislich ein Fehler der Arge war (und bei so einem Zeitraum gehe ich davon aus, dass da jemand geschlafen hat, also ab zum Anwalt!!! (allein schafft ihr das nicht!)

  • Danke! Bescheide vom ARGE habe ich genug. Von mir haben sie dort alles ( Mietvertrag usw.)
    Und jetzt noch eine Frage - zahlt ARGE für Warmwasser überhaupt nicht's? Ich frage, weil Warmwasserkosten aus Grundkosten, die von die Größe der Wohnung abhängig sind, und Verbrauchskosten, die von den Zählern kommen, bestehen. Oder vielleicht doch nur teilweise?

  • Hallo,


    Warmwasserkosten sind in der Regelleistung bereits enthalten, und werden somit nicht nochmal über die KDU erstattet, sondern aus den Nebenkosten herrausgerechnet.
    Sollte das nicht möglich sein wird eine Pauschale von 30% aus den Haushaltsenergiekosten in der Regelleistung ermittelt und von der KDU abgezogen(Urteil Bundessozialgericht vom 27.02.2008 B14/11b AS 15/07 R).


    Gruß Klaus