Hartz 4 oder Sozialhilfe

  • hallo erstmal


    ich habe folgende frage
    ich hatte im juni einen schlaganfall und wurde dann auf die nutzung des schwerbehindertenausweiss gebracht, jetzt habe ich die einstufung mit (Gdb) 80 und den kennzahlen G-B bekommen


    im rahmen des schalganfalls wurde gleichnammig eine hiv ingfektion festgestellt.


    bisher hab ich mich immer selbst finanziell überwasser gehalten ohne je eine unterstüzung bekommen zuhaben
    ein gewerbe was ich hatte hab ich nun abgemeldet,


    So:
    nun stellt sich die frage welche leistung kann ich beantragen (sozial oder AlgII)


    was für leistungen stehen mir aufgrund der einschränkung (gdb) 80 zu


    kann ich wo ich noch zuhause wohne mit 28 antrag auf eine eigene wohnung stellen plötzlich


    würden meine eltern evtl in mitleidenschaft gezogen wenn ich hilfe beantrage


    wohin wäre ratsam das ich mich wende (evtl anwalt für sozialrecht)?

  • Die Frage, ob Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU), die sog. Sozialhilfe) zu gewähren sind richtet sich unter anderem danach, ob Du erwerbsfähig im Sinne des SGB II bist.


    Nicht erwerbsfähig ist man in der Regel, wenn man auf absehbare Zeit wegen Krankheit oder Behinderung keine Beschäftigung mit einem Umfang von mind. drei Stunden / Tag aufnehmen kann.


    Je nach dem, wie diese Frage - am besten mit Hilfe eines Arztes - zu beantworten ist gilt:


    erwerbsfähig => ALG II
    nicht erwerbsfähig => HLU (Sozialhilfe)


    In jedem Fall dürften dir erhöhte Leistungen (sog. Mehrbedarf) jedenfalls aufgrund des GdB zustehen (vgl. § 21 IV SGB II). Gegebenenfalls auch aufgrund notwendiger, besonders aufwendiger Ernährung wegen Krankheit nach § 21 V SGB II. In beiden Fällen muss die Gewährung von Mehrbedarfsleistungen mitbeantragt werden.


    Aufgrund Deines Alters (über 25) wären die Kosten für eine eigene, angemessene Wohnung (welcher Mietpreis als angemessen gilt ist regional unterschiedlich) vom zuständigen Träger zu übernehmen.


    Das Vermögens- und Einkommenslage der Eltern ist grundsätzlich nicht ausschlaggebend.


    Gruß


    Philipp