Wie verhalten?

  • Hallo :-)


    Folgende Thematik:


    Mutter & Sohn sind in einer BG.
    Mutter erhält volles ALG II + 1/2 Mietanteil.
    Sohn (< 25 Jahre) erhält ALG II (ich glaube 80% von RL) + 1/2 Mietanteil.


    Nun beginnt der Sohn eine Ausbildung, die BAföG-berechtigt ist. Betrag laut Bescheid (BAföG) beträgt 212,--- € (müsste auch korrekt sein). Die Ausbildung kostet aber ca. 350,-- € im Monat. Der monatliche Beitrag für die Ausbildung wird von den Großeltern übernommen, allerdings ohne Verpflichtung dieser, sondern ausschließlich hieran gebunden. Außerdem erhält der Sohn noch das Kindergeld (154,-- €).


    Was wird nun wie angerechnet???


    Wer zahlt den Mietanteil des Sohnes? JobCenter oder Wohngeldamt?


    Dem Sohn wäre geholfen, wenn der Mietanteil übernommen wird. Alle weiteren Kosten trägt er selber, aber von den anderen Positionen her kann er die Miete nicht bezahlen, geschweige denn die Mutter.


    Jetzt will das JobCenter wissen, wer die Ausbildung bezahlt (vielleicht aufgrund der hohen Summe). Wie soll man sich verhalten? Kann es als Einkommen (regelmäßig) angerechnet werden, wenn die Summe direkt überwiesen wird von den Großeltern???


    Danke und gruß

  • Also : wenn die Großeltern das Geld Zweckgebunden nur für die Ausbildung geben, dann sollten sie darauf achten, daß sie es eben nicht dem Sohn überweisen ( dann wäre es Einkommen) sondern direkt an die Schule / Ausbildungsstätte - dann ist es kein Einkommenm sondern eine Zweckgebundene Zuwendung....


    Das würde ich der Arge so mitteilen..... Dagegen können sie nichts haben...

  • Das Geld ist bisher nie dem Sohn direkt überwiesen worden, sondern immer direkt an die Schule.


    Also kann man dem JobCenter mitteilen, dass das Schulgeld von den Großeltern direkt zweckgebunden für die Ausbildung überwiesen wird? Ich will nur nicht, dass die Großzügigkeit der Großeltern bestraft wird, denn findet eine Anrechnung statt, so sind die Ausbildungskosten nicht mehr tragbar.

  • Soweit ich weiß dürfte das keine Probleme geben....... Vielleicht fragst Du mal per E-Mail bei " The Next One " an , der kennt sich bei diesen rechtlichen geschichten sehr sehr gut aus... Ist aber nicht merh Häufig hier...

  • Das Geld ist bisher nie dem Sohn direkt überwiesen worden, sondern immer direkt an die Schule.


    Also kann man dem JobCenter mitteilen, dass das Schulgeld von den Großeltern direkt zweckgebunden für die Ausbildung überwiesen wird? Ich will nur nicht, dass die Großzügigkeit der Großeltern bestraft wird, denn findet eine Anrechnung statt, so sind die Ausbildungskosten nicht mehr tragbar.


    hallo!


    genau so solltest du es machen. da die ausbildung einen weg aus dem alg2 verspricht & die großeltern diese ausbildung direkt anweisen, gibt es keinen grund für das jobcenter irgendetwas anzurechnen, da dein sohn diese gelder ja auch dem entsprechend nie selbst zur verfügung hatte bzw. haben wird.


    vg!