Was tun? :)

  • Hallo,


    ich hoffe das ihr mir helfen könnt :eek:


    Ich erkläre erst mal die Situation und dann das Problem ^^


    Ich bin verheiratet, hab ein Sohn der 10 Monate jung ist und eine Ehefrau. Wir leben alle zusammen. Sie Studiert und hat noch einen 400-Euro-Job. Ich bin zur Zeit im Elternjahr, damit sie studieren kann, und bekomme 300 Euro Elterngeld monatlich.
    Wir sind jetzt (wegen dem Studium) nach Magdeburg gezogen, hätten wir den Umzug nicht gemacht müsste meine Frau an Uni-Tagen 80 km (einfache Strecke, also 180 km am Tag) zur Uni fahren. Das wäre dann doch ein bischen zu teuer.


    Wir haben den Antrag ende OKTOBER eingereicht. Vier Wochen später kam ein Brief, das noch 3 Unterlagen fehlen - unter anderem der bafög-Bescheid. Da meine Frau sehr kurzfristig zum Winter-Semester zugelassen wurde (2 Wochen vor dem ersten Uni-Tag) konnten wir natürlich erst im Oktober den Antrag auf bafög stellen. Die bafög Stelle machte auch ziemlich viel Stress und bearbeitete den Antrag nicht mit der begründung, dass wir das einkommen meines schwiegervaters nachweisen müssten. Problem war, dass mein schwiegerpapa vor 14 Jahren den Kontakt abgerochen hat und wir keine Ahnung hatten wo er lebt ect.
    Um alles abzukürzen: Bis wir alle Unterlagen vom schiegerpapa erhalten und eingereicht haben war nun Anfang dezember.
    In der ganzen zeit wurde vom jobcenter (unsere "arge") weder das zustehende harz4 noch die miete gezahlt. am 15.12. erhielten wir dann vom vermieter die aufforderung unsere 2 ausstehenden mieten zu zahlen ansonsten gibts am 22.12. die fristlose kündigung.
    auch wenn es sich nicht danach anhört: wir waren zwischen oktober und dezember mindestens zwei mal die woche bei der arge, haben briefe geschrieben, telefoniert wie bekloppte. und immer wieder wurden wir heim geschickt mit der begründung, dass der bafög bescheid nicht vorliegt und sie nix ohne diesen bescheid berechnen wollen.


    jetzt am montag war ich dann bei der bafög stelle und hab da mal aufn tisch gehauen. die bearbeiterin sagte das alles berechnet und ok ist und wir ende dezember die nachzahlung seit oktober und die leistung für januar aufs konto bekommen. also war ich eigentich ganz happy und fragte nach dem bescheid. die antwort war: der bescheid kommt per post .... mitte januar :eek: ich sagte der dame dann das wir montag aus der wohnung fliegen wenn die arge keinen bescheid hat, aber sie könne da nix machen. sie gab mir allerdings zwei zettel auf der eine VORLÄUFIGE berechnung stand.


    also gingen wir damit zur arge. die dame sagte sie wüsste nicht ob diese vorläufige berechnung anerkannt wurde und schickte uns wieder weg - das war auch am montag.
    am dienstag wollten wir hin und wurden heim geschickt weil die leistungsabteilung erst donnerstag wieder erreichbar wäre.


    am donnerstag wurde die ganze sache ja schon ziemlich eng also erklärten wir der "empfangsdame" was los ist und sagten nachdrücklich das am montag die fristlose kündigung folgt. sie telefonierte rum und machte sich kopieen von der vorläufigen bafög-berechnung und schickte uns mit dem versprechen wieder heim, das unsere sachbearbeiterin umgehend den harz4-bescheid berechnet und noch am gleichen tag das geld an den vermieter anweist.


    am gleichen tag, um 17:50 uhr (kurz vor deren feierabend) rief ich da noch mal an um zu fragen ob ich eine bestätigung schrieflich abholen kann dass das geld überwiesen wurde (mein vermieter verlangte das) und da meinte die dame am telefon: "wieso überweisung - ihr antrag wurde seit 25.10. nicht bearbeitet" - ich dachte ich kipp vom stuhl.


    heute freitag - wieder zur arge. nach 2 stunden warten kamen wir zufälligerweise wieder zur gleichen empfangsdame. sie erinnerte sich wage - diesmal hatten wir die schriftliche andrhung der fristlosen kündigung dabei - nachdem sie dann doch eingesehen hatte, das es ziemlich dringend ist verschwand sie 30 minuten und kam dan mit unserer sachbearbeiterin wieder (diese frau haben wir noch NIE zu gesicht bekommen weil man am empfang immer schön abgewimmelt wurde). als wir dann mit ihr noch mal die diskussion hatten und wir merkten das sie ziemlich genervt ist (30 minuten vor feierabend^^) haben wir ruhig erzäjhlt was los ist. sie sagte ich solle am montag morgen um 8 uhr vorbei kommen, sie macht ein schreiben für meinen vermieter fertig, dass die miete gezahlt wird bzw angewiesen wurde.


    irgendwie hab ich das gefühl, dass ich am montag KEINEN brief bekomme bzw einen auf dem sowas steht wie "eventuell könnten wir die miete zahlen - wenn anspruch besteht"


    was tun wenn da am montag wieder nix bei rum kommt? ab montag gibts kein "mal schauen" oder so - wenn ich da vormittag nich zu meinem vermieter gehe mit einem bescheid oder bargeld sind wir die wohnung los.


    achso: anspruch auf harz4 haben wir - vor dem umzug haben wir auch harz4 bezogen von einer anderen stelle und eine "wir bezahlen die miete" von der neuen arge haben wir auch erhalten ....

  • also eine vorschuss wie beim sgb gibt es beim BaFöG nicht


    das jobcenter in md ist absolut grausam, erwarte weder gnade noch sachverstand


    vor weihnachten schwierig, aber wahrscheinlich kommst um leistungsklage und eilverfahren vor dem sg magdeburg nicht drumherum


    noch Fragen? am besten per mail

  • advokat Du solltest nur dann etwas dazu sagen wenn du es genau weißt.Meine Tochter erhält auch Bafög und es gibt sehr wohl die Möglichkeit einen Vorschuß zu beantragen und dieser wird auf Antrag auch gewährt.Es ist bei den Bafög Stellen allgemein so das sie sehr lange für die Bearbeitungen brauchen deshalb gibt es genau diese Möglichkeit.

  • ich denke, dass ich mich in dieser rechtsmaterie sehr gut auskenne und gewusst habe, was ich sage


    es gibt keinen vorschuss beim BaFöG wie es in § 42 SGB I der Fall ist, lies bitte das Gesetz nach
    wenn du etwas vorzeitig bekommen hast, dann aus anderen gründen


    § 51 Zahlweise
    (1) Der Förderungsbetrag ist unbar monatlich im voraus zu zahlen. Die Auszahlung der Bankdarlehen nach § 18c erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau.


    (2) Können bei der erstmaligen Antragstellung in einem Ausbildungsabschnitt oder nach einer Unterbrechung der Ausbildung die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen nicht binnen sechs Kalenderwochen getroffen oder Zahlungen nicht binnen zehn Kalenderwochen geleistet werden, so wird für vier Monate Ausbildungsförderung bis zur Höhe von 360 Euro monatlich unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet.


    (3) Monatliche Förderungsbeträge, die nicht volle Euro ergeben, sind bei Restbeträgen bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden.


    (4) Nicht geleistet werden monatliche Förderungsbeträge unter 10 Euro.