alg 2 berechtigt???

  • Hallo, ich hab n ziemlich dickes problem und hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen.


    zu meiner situation: ich bin 31, wohne jetzt momentan wieder bei meinen eltern, habe keinen mietvertrag, zahle aber selbstverständlich an meine Eltern, leider nicht über kontoauszüge nachweisbar miete.
    ich habe einen antrag auf alg 2 gestellt, und habe bereits einen Brief gekriegt, dass dieser voraussichtlich abgelehnt wird. Es werden jetzt einkommensnachweise meiner Eltern, Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen, Versicherungsscheine usw. gefordert.


    jetzt möchte ich wissen, ist das rechtens, dass meine Eltern für mich aufkommen sollen????
    dass das Einkommen meiner Eltern auf mich angerechnet wird????
    dass ich Nachweise über eventuelle Schulden meiner Eltern einreichen muss????
    dass ich Kopien über alle in der Familie vorhandenen Sparbücher einreichen muss????
    und noch einiges mehr.


    Ich hatte bereits ein eigenständiges Leben, meine eigene Wohnung und meine Eltern haben seit mehreren Jahren keinen Unterhalt an mich geleistet (was ja auch normal ist)


    ich hoffe ihr könnt mir ratschläge und tipps geben, danke euch im voraus
    LG Andiba :confused:

  • Hallo,


    Dir steht ALG II zu, da du über 25 bist.
    Du musst mit deinen Eltern einen Mietvertrag machen, dann muss die Arge dafür auch aufkommen.
    Du solltest das ab jetzt über das Konto laufen lassen.Für die vorangegangen Monate stelle Quittungen aus und lass Sie von deinen Eltern unterschreiben.
    Achtung!!! Deine ELtern müssen die Miete als Einnahmen versteuern.
    Ihr zählt nur als HG. Dazu musst du und deine Eltern bestätigen, dass Ihr getrennt wirtschaftet und keine gegenseitigen Kontovollmachten habt.
    Sollte dein ALG II Antrag abgelehnt werden, dann leg Widerspruch ein, die versuchen nur auf deine Kosten Geld zu sparen.
    Das Vermögen bzw. Einkommen deiner Eltern spielt keine Rolle, da keine Bedarfsgemeinschaft.
    Das geht Sie garnix an.


    Gruß Klaus

  • danke für deine schnelle Antwort.
    widerspruch habe ich bereits eingelegt.
    mit dem mietvertrag bin ich mir nicht so sicher, da das keine ganz unabhängige Wohnung ist.
    ich bewohne 2 Zimmer und benutze die küche meiner Eltern mit.
    Grüssle

  • Hallo andiba!


    Klaus hat Dir eine sehr gute Antwort zu Deiner Anfrage gegeben, Fakt ist das die ARGE'n scheinbar mit Absicht derartige Fehler konstruieren, dabei sind sie dort tätigen Mitarbeiter verpflichtet richtig, vollständig und umfassend den Menschen weiterzuhelfen, wenn diese um Hilfe ersuchen.
    Nach Einführung der HARTZ IV Reformen und Bestimmungen muss man aber verstärkt feststellen, das diese im Gesetz festgelegten Grundsätze mehr und mehr aussen vor gestellt werden. Blockieren und boykottieren sind scheinbar die neusten Vorgaben der weisungsbefugten Stellen, anders lässt sich soviel absichtlich falsch beurteiltes Handeln der einzelnen Sachbearbeiter meines Erachtens nicht tmehr erklären, es sei denn der pragmatische Grundasatz von Weiterbildung hätte auf den ARGE'n keinerlei Bedeutung!


    Dumm, Dümmer am Dümmsten - anders kann man zum Beispiel die Beurteilung und Begründung Deines Antrages wohl kaum bezeichnen, jedem hier im Forum tätigen Laien sind diese Vorraussetzungen bekannt und die ARGE versucht dennoch die Antragsteller mit Falschinformationen abzuspeisen! Reiche eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, ich finde solche Makel müssen bis in den Bundestag zum Petitionsausschuss gebracht werden!


    Gruß

  • Hallo,


    ich habe ähnliches Problem und hoffe immernoch auf ein gutes Ende:


    Ich bin 27 Jahre und nach einem Auslandsaufenthalt nun wieder im Hause meiner Eltern untegekommen.
    Kurz vor meiner Reise ins Ausland habe ich für ca. 2 Monate Arbeitslosengeld I erhalten (habe zu dem Zeitpunkt ebenfalls bei meinen Eltern gewohnt).
    Nun, nach meiner Rückkehr nach Deutschland wurde erst mein Antrag auf ALG I und dann der Antrag auf ALG II abgelehnt mit der Begründung, meine Eltern seien für mich zuständig und würden mich schon nicht verhungern lassen.
    Alternative: meine Eltern müßten ihr gesamtes Vermögen aufsplitten. Das sehe ich nicht ein und meine Eltern schon gar nicht. Es kann doch nicht sein, daß meine die Eltern - unabhängig vom Alter ihrer Kinder IMMER versorgungspflichtig bleiben!?!
    Mir wurde bei der ARGE gesagt: "Doch, auch wenn Sie 40 sind und bei Ihren Eltern leben - Ihre Eltern müssen Sie unterstützen!"
    Ich kann das nicht glauben!!
    Ich bin absolut verzweifelt, weil ich mich seit Monaten in den Keller wirtschafte. Meine Krankenversicherung hat mir den Versicherungsschutz entzogen, weil ich die Beiträge nicht zahlen konnte (DA ARBEITSSUCHEND und OHNE UNTERSTÜTZUNG). Meine Kontobewegungen bestehen lediglich aus Rückbuchungen laufender Kosten, die ich ebenfallls nicht begleichen konnte.


    Nun habe ich mich erneut mit der ARGE auseinandergesetzt, ob es vom Gesetzgeber her nicht vorgesehen ist, mir wenigstens Krankenversicherungsschutz zu gewähren. Eine ausnahmsweise nette Dame wollte sich dieser Sache annehmen und mich unterstützen...obwohl ich mittlerweile nciht mehr arbeitslos bin. Es geht mir lediglich um die Übernahme der Versicherungsbeiträge für meine Krankenversicherung - mehr will ich gar nicht! Das würde meine Schulden um knapp 500€ schmälern und ich wäre wieder versichert!


    Doch jetzt erhalte ich die selben Unterlagen wie vorher auch - die Auflistung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse meiner Eltern (aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen)!
    Dabei handelt es sich doch um keine Bedarfsgemeinschaft!


    Ich bin verzweifelt!


    Meint Ihr nicht, es gibt da noch Möglichkeiten, rückwirkend die Sozialleistungen einzufordern?????
    Das würde mir so eine Belastung von den Schultern nehmen!!


    Ich freu mich riesig über Antwort


    Gruß
    albadira

  • Hallo
    ich habe eine frage. es geht nämlich darum, wie das mit dem alg2 ist.
    meine familie bezieht zur zeit nur hartz4 und da gibts schon probleme, nämlich 4 personen bekommen nur 780 euro im monat es wird nämlich das kindergeld abgezogen, deshalb die 780 euro. im vergleich zu bekannten ist dies sehr wenig. denn sie bekommen nur für 3 personen weit über unserer summe.
    und dazu 3 weitere personen in unserer gemeinschaft sind studentinen und diese kriegen gar nix, außer dem eigenen verdienst und bafög.
    neulich meinte ein bekannter er bekäme neben dem hartz4 noch alg2 von 610 euro.
    hätten wir einen antrag auf alg2 extra noch stellen sollen??
    dh hätten wir neben den "780euro" noch 610 euro bekommen sollen???


    ich würde mich über eine information oder anweisung wirklich sehr freuen. weil bis jetzt klärt uns niemand auf. es ist wirklich schwierig.
    schöne grüße, Lilly

  • Gnaz kurze Info und Antwort: Harzt 4 und ALG 2 sind exakt dasselbe. Also frage Deinen Bekannten mal was er da für Sch... erzählt.


    Wenn bei Euch in der BG die Studentinen arbeiten , dann wird ihr Verdienst, den ihr ja sicher angegeben habt, Eurer BG zugerechnet und von dem was ihr zu bekommen hättet ( bis auf den Freibetrag - könnt ihr hier im Forum nachlesen) abgezogen. Bie Bafög gibts einen Freibetrag ( einfach mal hier im Forum suchen) ....


    Kindergeld ist Einkommen der Kinder und wird natürlich angerechnet... Das ist immer so...


    Dein Bekannter weiß anscheinend gar nicht vo was er da redet...

  • Hallo,


    @ albadira


    Das Einkommen deiner Eltern geht die ARGE/JobCenter gar nix an.
    Siehe meinen Beitrag etwas weiter oben.
    Wegen deinen Schulden:


    Rede mit deinen Gläubigern und schildere ihnen deine Situation und versuche mittels einer anerkannten Schuldnerberatung( ist kostenlos) aus den Dilemma zu kommen.
    Wenn Du mittlerweile einen Job hast dann bist du auch wieder krankenversichert.


    @ Lilly84


    HartzIV und ALG II sind das Gleiche nur andere Bezeichnungen für ein und das selbe.
    Um deinen Bedarf zu ermitteln gibt es hier einen ALG II Rechner.


    Ein Beispiel


    Vater 316
    Mutter 316
    Kind bis 14 211
    Kind über 14 286
    Plus Miete und Nebenkosten der Wohnung, wenn angemessen.
    Das Ganze kannst du dir auch selber ausrechnen.


    Gruß Klaus

  • @ klaus


    hab zum glück keine schulden. es wäre aber sehr wichtig für mich, dass das mit der krankenversicherung weitergeht. die kosten fressen einen ja sonst auf, und mit den schulden kann sich das dann auch schnell ändern. da ich inzwischen mehrfach gelesen habe, wie hartneckig die arge bleibt, werde ich einen rechtsanwalt einschalten und wenn es nötig ist gegen diesen bescheid klagen. widerspruch habe ich ja zum glück rechttzeitig eingelegt.


    @ alle
    wir sind keine bittsteller, sondern haben rechte!

  • Hallo Klaus,


    vielen Dank für deine Antwort!!


    Du hast Recht, eine Schuldnerberatung ist jetzt auf jeden Fall der richtige Schritt.
    Aber noch eine Frage: Wie sieht es aus mit den Angaben über das Haus meiner Eltern?


    Wenn die ARGE eine Auflistung der Heizkosten etc. haben möchte, kann ich das verstehen. Es ist ja schließlich ein Kostenfaktor, für den ich aufkommen müßte (werde ich auch nachzahlen),
    ....aber wie hoch die evtl. Schuldbelastung durch das Haus ist, ist doch auch eine Information, die für die ARGE nicht entscheidend sein sollte, oder!?!


    Danke und Gruß
    albadira

  • Hallo albadira,


    Wenn Du nicht im Grundbuch stehst geht die ARGE auch das Haus deiner Eltern nichts an.
    Weder der Verkehrswert noch Einheitswert u.s.w.,mit den Schulden auf dem Haus verhält es sich genauso.
    Solltest du aber im Grundbuch als Eigentümer oder Miteigentümer aufgeführt sein, dann musst du es Ihnen vorlegen, da es zu deinem Vermögen zählt. Ist möglich durch Überlassung oder vorzeitige Schenkung.
    Lege gegen den ALG II Bescheid Widerspruch ein. Pass auf die 4-Wochenfrist auf !!!
    Widerspruch per Einschreiben Rückschein oder persölich bei denen abgeben und die Abgabe schriftlich bestätigen lassen.


    Gruß Klaus

  • Hallo Klaus,


    vielen Dank nochmal für deine hilfreichen Informationen!!


    Meine Eltern wollen nun ein Schreiben aufsetzen, in dem sie der ARGE darlegen, daß ich von meinem zukünftigen Einkommen für jeden Monat 250€ zurückzuzahlen habe (Wohnkostenbeteiligung, Verpflegung etc.). Damit die sehen, daß ich in der Tat in der Schuld meiner Eltern stehe und nicht wie die annehmen, vom Geld meiner Eltern lebe.


    Sind diese Angaben vor der ARGE nicht eher nachteilig, da ja kein Mietvertrag vorhanden? Muß überhaupt ein Mietvertrag vorhanden sein? Das dürfte für die Ermittlung von Hilfsbedürftigkeit doch keine Rolle spielen, oder!?


    Zudem soll die ARGE eine Auflistung meiner Rücklastschriften erhalten, die nach Mahnung ebenfalls von meinen Eltern verauslagt wurden und von mir zurückzuzahlen sind. Hälst du das für sinnvoll?? Nicht daß die ARGE dann wieder mit den Argumenten kommt, meine Eltern unterstützten mich doch!?!


    Ich möchte so gern meine Eltern entlasten und auf Nummer sicher gehen. keine Angaben machen bzw. weglassen, die die ARGE wieder zum Hinterfragen anregt!


    Schon wieder so viele Fragen....


    Vielen Danke nochmal für die Ratschläge.


    Gruß, albadira

  • Hallo albadira,


    schließe mit deinen Eltern einen Mietvertrag ab, dann kann die ARGE nichts machen.
    Standardmietvertrag bekommst du im Internet oder im Schreibwarenhandel.
    Wenn deine Eltern das Schreiben so aufsetzten gibt es nit Sicherheit Probleme.
    Sezte eine Schreiben auf indem ihr der ARGE versichert, dass ihr getrennt wirtschaftet und keine gegenseitigen Kontovollmachten existieren. Die ARGE darf euch nur als Haushaltsgemeinschaft und nicht als Bedarfsgemeinschaft ansehen.


    Deine Hilfbedürftigkeit wird wie folgt berechnet:


    Dein Einkommen minus 351€ für Lebensunterhalt minus Unterkunftskosten = Bedarf
    Ist der Bedarf negativ dann steht dir ALG II zu.
    Verdienst du mehr bekommst du nichts.
    Deine Schulden bzw die Schuldenrückzahlung bei deinen Eltern ineressiert die ARGE nicht und wird nicht berücksichtigt!!!


    Sind die Schuldenrückzahlungen über dein Konto gegangen ?


    Wenn, nein dann ist alles o.k., denn die ARGE bekommt nur deine Kontoauszüge.


    Sind aber Bareinzahlungen und Überweisungen von deinen Eltern auf dein Konto eingegangen, adnn wirst du diese der ARGE erklären müssen. sollte das so sein, dann setze ein Schreiben auf, dass das Geld zweckgebunden für die Rückzahlung der Schulden verwendet werden muss und macht einen Darlehensvertrag über die Summe, und schreibt rein dass du mit der Rückzahhlung des Darlehens beginnst, sobald die Hilfsbedürftigkeit vorbei ist.


    Lass dich von den Argemitarbeitern nicht verrückt machen, das ist ihr System.
    Glaube nicht dass die für dich da sind.


    Keep on rocking.


    Gruß Klaus

  • Hallo Klaus,


    ...herrjeh...
    gut, dann wird es nun einen Mietvertrag geben. Alles griffbereit im Internet - wie praktisch!


    Die Sache ist bloß, ich bin ja gar nicht mehr arbeitslos und in deren Augen sicherlich jetzt nicht mehr hilfsbedürftig - trotzdem hat sich die werte Dame bei mir gemeldet und wollte die vorangegangenen Monate meiner Arbeitslosigkeit nochmal aufrollen.


    Ich bin ja wirklich gespannt, was kommen wird. Aber Chancen stehen wohl nicht so gut!?! Habe zumindest noch nie gehört, daß das Amt rückwirkend Leistungen geltend macht!?!


    Aber du hast mich wieder ein großes Stück weiter gebracht - ich danke dir!!!


    Gruß, albadira

  • ...ach so, die Schuldenrückzahlungen sind übrigens nicht über mein Konto gelaufen!!


    Nach der aufgezeigten Berechnung kann man aber stark von Hilfsbedürftigkeit in den letzten Monaten ausgehen, da
    0€ minus 351€ minus Unterkunftskosten = großer Bedarf!


    ...don't like this system...


    Gruß, albadira

  • Hallo,


    Du hast Anspruch auf Leistungen ab Antragsstellung.
    Sei froh dass du einen Job hast und soviel verdienst dass du "die" nicht mehr brauchst.
    Denke nicht in der Vergangenheit sondern in die Zukunft.
    Es gibt keine Probleme nur Lösungen und mache dir keine Gedanken über Dinge ,die du nicht ändern kannst, sondern ändere die Dinge, die du beinflussen kannst.


    Lebe nach dem Motto und es wird dir vieles leichter fallen.


    Gruß klaus

  • Hallo Klaus,


    und wie froh ich bin!! 3 Monate ohne Arbeit und Gewissheit können schon sehr lang sein!
    Der größte Schritt ist getan und das tut verdammt gut - auch wenn es weniger gut tut, daß ich von meinen ersten Gehältern nicht viel sehen werde...
    Aber du hast so Recht! Ich mag dein Motto!


    Gruß, albadira