mit freundin zusammenziehen

  • Hallo zusamm,
    ich habe da ein Problem und zwar, will ich (21) mit meiner Freundin (19) zusammenziehen! Meine Freundin wohnt in Bayern und kann vielleicht hier eine Ausbildung machen! Meine Frage ist nun, ob sie da bei mir einziehen kann oder sie sich eine eigene Wohnung suchen muss! Ich bin ALG 2 Empfänger und sie ist momentan noch in der Schule! Ist das vom Amt aus möglich oder muss sie sich ne eigene Wohnung suchen?
    Wäre super nett, wenn ihr mir nen Rat geben könnt!:)

  • Also auf ein Neues,


    wenn deine Freundin bei dir einzieht bekommt sie keine Leistungen, da Ihre Eltern für Ihren Unterhalt aufkommen müssen ( U25-Regelung).
    Deine KDU wird um die Hälfte gekürzt, da Sie bei dir wohnt.
    Ebenso kann es sein falls ihr als BG angesehen werdet, dass die Unterhaltszahlungen ihrer Eltern auf die Regelleistung die du bekommst mit angerechnet werden.
    Wie stellst du dir das mit der Schule vor ?


    Sucht euch dann eine eigene Bleibe, wenn ihr es euch leisten könnt.
    Ist zwar Hart, aber das Leben ist kein Wunschkonzert.


    Gruß Klaus

  • Na aber Klaus... Biste heut mit dem falschen Fuß zuerst aufgestanden?


    Ich hätte da erst mal ein paar fragen. Wann ist sie mit der Schule fertig? Wie sicher ist das mit der Ausbildung? Arbeiten ihre Eltern und sind sie somit Unterhaltspflichtig? Wie sicher ist es das sie bei dir eine Ausbildung machen kann? Ohne zu wissen wie dann ihre finanzielle Lage sein wird kann ich dir nicht besonders genaue Antworten geben. Klar ist das sie schon zu dir ziehen kann aber das die arge dann verlangt das sie auch die halbe Miete trägt. Alles weitere hängt davon ab ob ihr als BG (Bedarfsgemeinschaft) oder als HG (Haushaltsgemeinschaft) berechnet werdet.


    Und um auch mal in gleiche Kerbe wie Klaus zu hauen ( auch wenn es mich nichts angehen würde ) Sieh bitte zu das deine hübsche zumindest die Schule abschließt und jetzt nicht Hals über Kopf alles hinschmeißt. Damit würdet ihr euch alle beide einiges versauen. Will euch weder etwas vorschreiben noch euch maßregeln. Meins wirklich nur gut.


    Liebe Grüße Jea

  • Hallo Klaus, hallo Shattnira,
    sie ist im August mit der Schule fertig! Der Vater ist Rentner (damals als Rektor tätig) und die Mutter ist Hausfrau, die momentan auf 400 Euro basis arbeitet! Das mit der Ausbildung ist zu 50% sicher. Kann sie dann nicht auch ALG 2 beantragen? Das wird dann als BG oder HG berechnet werden weiß ich schon! Aber kann man dann, wenn sie die schule fertig hat, irgendwas machen,da sie es nicht mehr länger im Elternhaus aushält! Vielen Dank für eure Antworten

  • Wenn sie den Ausbildungsplatz sicher hat und er, wie in eurem Fall, zu weit von Elternhaus entfernt liegt, darf sie ausziehen (sofern sie nicht in Nähe ihres Elternhauses die gleiche Ausbildung ebenfalls machen kann).


    Ich weiß aber nicht, welche Hilfsleistungen dann vorangig sind, falls sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann (und ob die Eltern eventuell zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden können). Eventuell steht ihr dann BAB zu, oder Wohngeld. Hier auf der Seite müsstet ihr weitere Informationen zu den verschiedenen Hilfsleistungen finden können.


    Ihr solltet euch auf jeden Fall ganz genau erkundigen, bevor deine Freundin einfach zu HAuse auszieht, damit ihr nicht nachher ohne Geld da steht.


    Liebe Grüße,
    Jana