Zusammen ziehen

  • Hallo und nÁbend zusammen


    Ich bräuchte da mal eine Auskunft.


    Mein Lebenspartner kommt aus OS und hat bisher von Hartz 4 gelebt.
    Wir habe beschlossen, dass wir auf WE Beziehung kein Bock mehr haben und so hat er sich kurzerhand entschlossen, hier Urlaub zu machen, bzw sich hier eine Wohnung und Job zu suchen....in dieser Zeit. (hat bisher nicht geklappt)
    Er hat 1. keinerlei Leistungen mehr vom Amt bekommen, das schon seit Monaten (Sperre? weil er angeblich zu mir gezogen sein soll) und auch die Wohnung in OS ist weg, da keine Miete mehr gezahlt wurde.


    Ich bekomme auch Hartz 4, habe 2 Kids und mache grad übers Amt ne Ausbildung.


    Frage: Könnte er sich bei mir anmelden und was und wieviel würde mir dann gekürzt???
    Oder bleibt alles beim ALTEN und er bekommt seinen Sozialen Satz???


    Im Moment komme ich nämlich ganz allein für den Haushalt auf und das reicht ja vorn und hinten nicht.



    LG


    Kludina

  • Hallo Kludina!


    Mit Halbwahrheiten wirste hier wohl nicht den Rat erhalten können den Du brauchst.


    Wieso Halbwahrheiten: Ganz einfach, OS Osnabrück und dann ist die Wohnung weg weil keine Miete mehr gezahlt wurde!


    Hallo wie lange ist Dein Lebenspartner in Spee nicht mehr dort gewesen? 1 Monat? 2 Monate ? oder doch etwas länger? Fristlose Kündigung wegen Nichtleistung der Miete erfolgt vermutlich am 02. oder 03. des Monats aber niemals in dem Monat in dem man den Betrag säumig bleibt, also muss das doch wohl schon eine ganze Weile so gehen, ich tippe mal auf mehrere Monate. Erklärt auch die Sanktion, hat sich wohl nicht abgemeldet und ist dann zu Dir, daraus lässt sich dann auch die Verdächtigung zu Dir gezogen zu sein ableiten!


    Was euch passiert bzw. passieren kann?


    Keine Mietleistungsübernahme des Freundes weil keine Umzugsgenehmigung vorliegt,


    Kürzung Deines Mietanteils ALG II um den Teil den Dein Freund erbringen könnte!


    Unterstellung einer eheähnlichen Beziehung (Strafanzeige wegen Betrugsverdacht)


    Sanktionierung der gesamten dann entstehenden BG weil Sanktionen die ein Teil der BG zu verantworten hat die gesamte BG treffen können!


    Na dann viel Spass!

  • Hallo,


    da hat Horst schon Recht, ihr habt euch das ganz schön leicht ausgemalt. "Da macht mein Partner eben mal Urlaub bei mir...."
    Und wie plant ihr das denn nun zukünftig? Will dein Partner eine eigene Wohnung oder fest bei dir einziehen? Ersteres wird nicht so einfach funktionieren, weil ja eben die Umzugsgenehmigung fehlt und wohl auch kein dringlicher Grund vorliegt.
    Aber natürlich könnt ihr zusammen ziehen, wenn ihr ein Paar seid. Dann seid ihr in Zukunft eine BG. Dein Partner müsste mal bei dir zum Amt gehen und das klären. Dann natürlich ummelden.
    Ich glaub er muss gar keinen eigenen Antrag stellen, sondern seine Unterlagen kommen zu deinen. Muss er aber nachfragen
    Er kriegt dann anteilig Miete (dafür du dann weniger, logischerweise) und den Regelsatz von 316 €.


    Gruß,


    Jalale.

  • Hallo
    Danke erst mal für Eure Antworten......und, sorry....es gibt keine halb Wahrheiten.
    Wie gesagt, wir wollten getrennt wohnen aber mitlerweile haben wir uns entschlossen, doch zusammen zu leben. Außerdem war er ja nicht die ganze Zeit bei mir und der *Urlaub* war auch leicht ironisch gemeint. Ihm ging es darum, dass er hier erstmal einen Job findet, was ja nicht so einfach ist um es dann mit dem Umzug zu klären.
    Vielleicht habe ich mich da ein wenig falsch erklärt......Frau ist nach 8 std Job auch nicht mehr so geistig fit.... ;-)
    Es soll ja alles seinen rechten Gang gehen und keine Mauschelein.
    Ich bin im Sommer eh mit der Ausbildung durch und dann ist auch bei mir Jobsuche angesagt.


    LG
    Suse