bekomme ich erstausstattung wenn ich jobbedingt umziehe?

  • hallo,


    ich bin 27 Jahre u lebe noch bei meinen eltern in sachsen. Wenn ich jetzt jobbedingt umziehen müsste in eine Wohnung, bekomme ich dann die erstausstatttung für die wohnung dann bezahlt von der ARGE? man braucht ja zB. ne küche, waschmaschine. könnt ihr mir da helfen? und müsste ich das geld dann irgendwann zurückzahlen an die arge?

  • Ja die bekommst Du....


    Also stell nen Antrag und vergesse nichts aufzuschreiben.... Noch nen Tip, kaufe diese Sachen dann aber wirklich sonst verlangen Sie das Geld komplett zurück... Ausserdem kommen Sie und schauen was vorhanden ist und was nicht....;)

  • nee das is mir schon klar, dass ich nicht für tausende euro zB ne küche oder so bezahlt bekomme. aber ich meine zB so ne Miniküche für alleinstehende so für 500 euro oder so? hab mal gelesen, man müsste das geld dann aber irgendwie zurückzahlen weil es als darlehen gilt, is das so?

  • Neeee, im Normalfall nicht.... Nur für Dich alleine ne Küche im Wert für 500 Euro zubekommen bezweifle ich.... Man bekommt Geld als Darlehen, wenn man etwas hat und dieses aber erneuern möchte, dann bekommst Du dieses als Darlehen gezahlt... Ansonsten was nicht vorhanden ist, gibt Dir das Amt einen Teil dazu, aber nicht alles.... Wenn die Ansprüche größer sind musst Du dafür selbst aufkommen, aber Vorsicht selbst da können Sie Dir dann nen Strick drauß drehen

  • ich hätt noch eine frage..... ich muss meine restlichen unterlagen für alg II noch abgeben, da ich noch net alles zusammen hatte. meine bearbeiterin meinte, die berechnung bräuchte aber lange, da sie sehr viel zu tun haben... keine ahnung, wann ich also überhaupt das 1. geld bekomme. kann ich da einen vorschuss verlangen? weil ich weiß sonst gar net, wie ich in der zeit meine laufenden kosten decken soll

  • Hall Leute !


    Ganz schön fahrlässig die Aussage ja das bekomst Du, denn aus der ursprünglichen Fragestellung geht noch längst nicht hervor ob überhaupt eine Bedürftigkeit besteht! Die Erstaausstattung bekommt man aber nur wenn festgestllt wird das dem Antragsteller Leistungen nach dem SGB bewilligt werden. Wirrd festgestellt das er den Lebensbedarf aus eigenen Mitteln bestreiten kann, gäbe es auch keine Erstausstattung vom Amt ? Oder sieht das irgendjemand anders, oder verfügt über darüber hinausgehende Kenntnisse?
    Gruss

  • ich schließe mich da horst an,


    etwas voreilige schlüsse


    und nun wieder einmal komplizierte aber erhellende rechtsprechung von mir


    § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ist erfüllt, wenn der Hilfebedürftige bisher nicht oder jetzt nicht mehr über die notwendige Wohnungsausstattung verfügt
    LSG Hessen, Beschluss v. 23.11.2006, L 9 AS 239/06 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juli 2006 - L 15 B 143/06 SO ER - SAR 2006, 110


    Tatbestandsmerkmal "Erstausstattung" ist dabei nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen
    LSG Rheinland-Pfalz v. 12.07.2005, L 3 ER 45/05 AS, info also 2006, 232; LSG NRW v. 21.10.2007, L 20 AS 12/07; v. 28.03.2006, L 9 B 12/06 AS ER; v. 19.05.2006; LSG Hessen v. 23.11.2006, L 9 AS 239/06 ER; LSG Bayern v. 28.08.2006, L 7 B 481/06 AS ER; SG Dresden v. 29.05.2006, S 23 AS 802/06 ER; SG Gelsenkirchen v. 01.03.2006, S 5 AS 31/06 ER


    Erstausstattung ist inhaltlich abzugrenzen vom Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf
    LSG Hessen v. 23.11.2006, L 9 AS 239/06 ER; LSG Bayern v. 20.03.2007, L 8 B 49/07 SO ER; SG Braunschweig vom 7. März 2005 - S 18 AS 65/05 ER –


    Danach kommen Erstausstattungen einschließl Haushaltsgeräten aufgrd außergewöhnlicher Umstände, z.B. nach Wohnungsbrand oder bei Erstanmietung nach Haft in Betracht (BT-Drs. 15/1514, S. 60)
    Als vergleichbare Fälle werden angesehen:


    - Erstanmietung einer Wohnung im Falle einer Trennung oder Scheidung
    LSG NRW vom 29.10.2007, L 20 AS 12/07; SG Magdeburg vom 15.06.2005, S 27 AS 196/06 ER, ASR 2005, 65; SG Speyer vom 14. Juni 2005, S 16 ER 100/05 AS
    Gegenstände sind im Haushalt des ehemaligen Partners verblieben
    LSG NRW vom 21.10.2007, L 20 AS 12/07; SG Braunschweig v. 07.03.2005, S 18 AS 65/05 ER; SG Lüneburg . 26.05.2005, S 25 AS 195/05 ER; SG Gelsenkirchen vom 11.11.2005, S 11 AS 25/05 ER
    - Geburt eines Kindes
    LSG Berlin-Brandenburg vom 03.03.2006 - L 10 B 106/06 AS ER; LSG Rheinland-Pfalz vom 12.07.2005 - L 3 ER 45/05 AS; SG Lüneburg vom 20.06.2005 - S 25 AS 231/05 ER; SG Speyer vom 13.06.2005 - S 16 ER 100/05 AS; SG Hamburg vom 23.03.2005 - S 57 AS 125/05 ER
    - aufgrund eines Auszuges eines Kindes aus Haushalt der Eltern
    - im Falle eines neu gegründeten Haushalts wegen Heirat
    - nach Zuzug aus dem Ausland
    - wenn ein Wohnungsloser eine Wohnung gefunden hat
    - wenn ALG II-Bezieher aufgefordert wird, billigere Wohnung zu beziehen, diese im Gegensatz zur alten Wohnung über keine Kücheneinrichtung verfügt und der Leistungsempfänger auch keine Küchenmöbel besitzt
    LSG Nordrhein-Westfalen v. 28.03.2006, L 9 B 12/06 AS ER

  • Also, ich glaube, dass man auch ohne ALG II-Anspruch eine Erstausstattung beantragen kann und dass dann geprüft wird, ob das Einkommen für diese einmalige finanzielle Belastung wirklich nicht ausreicht.


    Ich würde also auf jeden FAll einen Antrag auf Erstausstattung stellen, unabhängig davon, ob Leistungen bewilligt werden.


    P.S.: Mein Freund und ich haben für eine Küche inkl(!) Herd gerade einmal 267 EUR bekommen!!!
    Selbst im Supersonderangebot gibt es neue Küchen ohne Elektrogeräte aber erst ab 299 EUR, ein neuer Herd kostet nochmal midestens 150-170 EUR (Energiesparklasse B oder C).


    Und ich weiß nicht, ob eine alleinstehende Person eventuell noch weniger bekommt.


    P.P.S.: Für die Waschmaschine wurden uns 245 EUR bewilligt, für diesen Betrag ist sogar eine neue Maschine drin:D


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Trotzdem Jana, versuchen sollten man es da gebe ich Dir recht; ein Nein haben wir ja schon und wenn es ein ja gibt um so besser! Ich denke auch das ein Antrag erfolgreich sein wird aber ich finde es falsch hoffnung zu machen und dann den Betroffenen feststellen zu lassen das es ein schnellschuss war. Der Gute Wille/Absicht von Euch wird von mir auch nicht verkannt!


    Gruss