Ergänzendes Alg 2. Wird Alg 1 meines sohnen mitberechnet?

  • Hallo an alle,


    habe eine Frage unzwar ob ich das Arbeitslosengeld 1 meiner Tochter ca.350 euro in meinem Antrag auf Harzt 4 angeben muss. bzw. fliest dies als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft mit ein oder nur das Einkommen meines Mannes(vollzeit).


    Ich möchte nämlich einen antrag auf ergänzendes alg 2 beantragen bzw auf den Kinderzuschlag (1minderjähriges kind vorhanden). Ich selbst bekomme nun Rente aber habe bedenken das alles zusammen unter der Grenze liegt.


    Ahso ich hatte im Rechner gesehen das wir ohne miteinberechnung des Alg1 meines sohnes (350 Euro), noch 280 Euro ergänzendes alg2 kriegen würden.


    Danke für alle Antworten

  • Du willst uns aber nicht auf den Arm nehmen ????????????????????????


    Was nun Tochter oder Sohn ????????????????


    Sollte man als Mutter wissen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Mit den Angaben kann keiner was anfangen.


    Gruß klaus

  • Hallo,


    muß Klaus an dieser Stelle mal recht geben, ein wenig genauer würde schon weiterhelfen.


    Was die Aussage von Kitty121 angeht, so muß ich dieser leider widersprechen. Sollte dein Sohn oder deine Tochter (du wirst schon wissen was es ist :-) ) noch unter 25 Jahren sein, so wird ihr/sein Einkommen mit berechnet da ihr eine BG und keine HG bildet.


    Lg
    dererklärbär

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!

  • aha ok danke. aber zählt Alg meiner tochter als Einkommen? ich hatte ausgerechnet das ohne miteinbeziehung des Alg1 noch 280 euro übrig bleiben würden was ich an Harzt 4 bekommen würde.
    Also brauch ich gar nich erst nen Antrag stellen oder? weil 280 € (alg2ergänz) - 350 Euro (alg1 Kind 22 jahre)= minus 70.
    oder gibt es da einen freibetrag den ich noch vom alg1 meines Kindes noch abziehen muss?


    Danke an alle im voraus

  • Die Sache ist doch die ich muss doch einen alg2 Antrag stellen . und da muss ich doch das Einkommen zb meines mannes(vollzeit) angeben.ja? ok. Muss ich auch das ALG1 meines kindes 22 jahre (unter25) angeben das noch zuhause in der gemeinschaft wohnt.


    Ich hatte gesehen das ich noch nach antragsstellung mit angabe des einkommens meines mannes noch 280 Euro ergänzendes alg2 kriegen würde.


    Wenn ich jetzt aber die 350 Euro meines sohnes (habs einfach im rechner zum mann hinzugerechnet weil kind nich angeben war also das einkommen) hätte ich sogesagt minus 70 also keinen anspruch mehr.


    Muss ich das ALG1 meines Kindes 22 jahre jetzt angeben oder nicht?



    DANKE IM VORAUS

  • Du mußt das Geld deines Sohnes schon mit angeben aber du gibst auch an das dein Sohn mit seinem Einkommen für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen kann und somit nicht mehr zu euer BG zählt und du mit ihm eine HG bilden willst sonst rechnen die dir das Geld deines Sohnes mit an und dann hast du zuviel einkommen und zahlst drauf.

  • dererklärbär
    Es hat damit nichts zu tun ob die Kinder noch keine 25 sind wenn das Kind ein Einkommen bezieht was den eigenen Lebensunterhalt deckt aber noch im Haushalt der Eltern wohnt ist es nicht automatisch eine BG sondern eine HG und das Kind muß nur seinen Anteil der Miete bezahlen.


    Dann erklär du mir mal wie jemand mit 350 Euro seinen eigenen Lebensbedarf decken möchte. Regelsatz VU25 sind schon mal 281 Euro kommen noch die anteiligen KdU mit drauf und die dürften wohl so ziemlich sicher über 70 Euro liegen; mal ganz davon abgesehen, dass es ja noch den lieben netten Freibetrag von 30 Euro auf das ALG I gibt und somit das anrechenbare Einkommen bei 320 Euro liegt. Im Ergebnis ist der eigene LU nicht sichergestellt und somit bleibt er in der BG.


    Im Ergebnis für Hans was ja hier wohl das wichtigste ist: "JA" du musst ihn mit angeben.

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!

  • aha ok schade aber Danke. Meinen Sie den ich würde noch etwas kriegen an ergänzenden Alg 2. Ich hatte ja Zahlen genannt unzwar das ich ohne der Anrechnung der 350 Euro des Kindes noch 280 euro kriegen würde.
    Eigentlich ja nicht oder?


    Danke im Vorraus

  • Sofern deine Zahlenrecherche richtig ist bekommst du nichts. Aber um hier eine klare und saubere Antwort zu geben müsstest du hier vom Prinzip her auch alles offen legen. Sprich Einkommen aller (brutto und netto) sowie Miete und was alles noch dazu gehört.


    Ich würde mal eine Beratung in Anspruch nehmen, in jeder größeren Stadt gibt es sowas wie eine Arbeitslosenhilfegruppe (z.B. SKM) oder ähnliches.


    Und auch die Beratung in einer ARGE soll manchmal helfen. Zumindest meine Erfahrung hat gezeigt das es auch wirklich nette Sachbearbeiter gibt, auch wenn ich für diese Aussage hier jetzt vermutlich gesteinigt werde.

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  • Du wirst nicht gesteinigt,


    sondern hege und plfege deinen SB, denn der ist von einer seltenen vom Aussterben bedrohter Art.
    Sage ihm auch dass er gut ist. Freut die auch.
    Habe bis jetzt erst persönlich einen kennengelernt, der ist im Landratsamt und für die KDU zuständig.


    Gruß Klaus


    P.S heute ganz lieb, hab die Peitsche vergessen