Unterhalt mit 18

  • Hallo, bin erstmalig in einem Forum, also noch unbedarf damit. Hoffe es funktioniert.
    Nun zu meinen Anliegen:
    Mein Sohn wird bald 18, ist noch ca. 2 Jahre Schüler und lebt bei mir.
    Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist das Kindergeld dann an meinen Sohn auszuzahlen.
    Auch kann mein Sohn dann mit seinem Vater vereinbaren, das Unterhaltsgeld auf seinem Konto zu erhalten. Da die Verlockung groß ist, jeden Monat über mindestens 450,- Euro sozusagen als Taschengeld zu verfügen, ist davon auszugehen, dass mein Sohn diese Möglichkeit auch in Anspruch nehmen wird.
    Sofern ich es richtig verstanden habe, obliegt nur Eltern in intakten Familien das Bestimmungsrecht über die Verwendung des Kinderuntehalts, z.B. in Naturalien wie Verpflegung, Kleidung usw. über das 18.Lebensjahr hinaus.
    Selbst wenn er es könnte, würde mein Ex dieses Bestimmungsrecht jedoch als 'Sonntags-Papa' nicht ausüben, so dass ich ganz und gar zukünftig ohne diesen Unterhalt auskommen muss.
    Mir ist bekannt, dass ich dann auch barunterhaltspflichtig bin.
    Da ich jedoch wegen meinem 12jährigen Sohn nur teilzeit arbeite, ist mein gesetzlich zu zahlender Beitrag so gering, dass davon noch nicht einmal die Verpflegungskosten meines Großen gedeckt wären, der ein ziemlich guter Esser ist. Ich mache mit Sorgen, wie wir über die Runden kommen sollen.
    Da dieses Thema Neuland für mich ist, hätte ich gern gewusst, ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege oder Gedankenfehler habe. Danke im Voraus. Gruß Celice

  • Hallo Celice!


    Oh ja, da machst Du gedanklich einen Fehler! Wenn Dein Sohn die 450€ beanspruchen sollte dann erteile ihm mal eine Lektion in Punkto Kostenbeteiligung und zwar an Miete und Verpflegung und Nebenkosten wie Strom Heizung ect, was dann bleibt wird er gerne als Verlockung ansehen dürfen, wird aber wohl nicht viel sein, denn Du und Dein weiterer Sohn zahlen dann auch nur anteilig!


    Und eine eigene Wohnung darf er mit den paar €uro getrost vergessen, die muss er nämlich aus eigene Mitteln erwirtschaften können , sonst muss er bei Papa oder Mama bleiben!


    Gruss

  • Hallo,
    zuerst einmal danke für die Antwort.
    Im Grunde sehe ich es genauso.
    Doch ich frage mich, wenn die Elternteile ihre Kids in die Vepflichtung der Kostenbeteiligung nehmen können, wieso der Gesetzgeber dann nicht verfügt hat, dass das Kindergeld und Unterhaltsgeld nach wie vor an die Elternteile geht, bei denen die Kids wohnen. So sind doch Konflikte und Auseinandersetzungen vorprogrammiert.
    Bei nicht getrennt lebenden Familien kommen diese Probleme erst gar nicht auf, da der Gesetzgeber denen weiterhin das Bestimmungsrecht über den fiktiven Kindesunterhalt zugebilligt hat.
    Vielleich könnt ihr mir auch noch bei einem weiteren Anliegen behilflich sein.
    Mein Ex ist vor zwei Jahren durch einen Vergleich zur Zahlung des Mindestunterhaltes verurteilt worden. Vor einem Jahr hat er sich selbständig gemacht und verdient, seinem jetzigen Lebensstandard nach zu urteilen, ziemlich gut.
    Wie ich gelesen habe, kann mein Ex von mir die Einkommensnachweise zur Berechnung meiner Barunterhaltspflicht fordern, umgekehrt zwar genauso, aber weder ich noch mein Sohn sind in der Lage, die entsprechenden Berechnungen eines Selbständigen zur Ermittlung seiner Barunterhaltspflicht durchzuführen, zu mal die Sebständigkeit noch keine drei Jahre besteht.
    Eine telefonische Anfrage beim Jugendamt, die Einkommensermittlungen im Wege der Unterhaltspflicht für meinen 12jährigen Sohn von denen durchführen zu lassen, ergab, dass das Jugendamt keine Aussichten auf Erfolg sieht, sondern eher die Gefahr, dass mein Ex dann sogar weniger als den Mindesunterhalt zahlen wird.
    Gibt es ausser Anwälte noch weitere Institutionen, an die wir uns wenden können bzw. mein Sohn, sobald er volljährig ist.
    Wenn ja und sollte mein Sohn diese in Anspruch nehmen , reicht es auch aus, wenn ich dort meine Einkommensunterlagen über meinen Sohn vorlege oder muss ich meinem Ex Einblick gewähren?
    Danke im Voraus.
    Gruß Celice

  • Hallo kitty,


    das Problem wird sein, dass er als Selbstständiger die ersten Jahre, negative Einkünfte haben kann und haben wird.
    Wenn man nicht ganz dumm ist, kriegt das auch jeder hin und daher sagt das Jugendamt besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.


    Gruß klaus

  • Lt. meinem Telefonat mit dem Jugendamt haben Selbständige ein bis anderthalb Jahre zur Abgabe der Steuererklärung Zeit.
    Da mein Ex in Geldangelegenheiten sehr pfiffig ist und er schon zur Zahlung des Mindestunterhaltes durch Gericht gezwungen werden musste, gehe ich davon aus, dass du Klaus mit deiner Vermutung Recht haben könntest.
    Ich bin eigentlich ziemlich froh, für meine Beiden überhaupt den Mindestunterhalt zu erhalten, d.h. für meinen 12jährigen muss ich noch die nächst höhere Altersstufe geltend machen.
    Vor dem Telefonat mit dem Jugendamt bin ich davon ausgegangen, dass sein Vater diesen Mindestunterhalt auch bei Volljährigkeit nicht unterschreiten darf.
    Doch wenn beide Eltenteile barunterhaltspflichtig sind, welches Einkommen soll bei der Berechnung des Unterhaltsanspruches meines Sohnes, der ja dann allein schon von der Gesetzgebung her neu berechnet werden muss, zugrunde gelegt werden, wenn das Einkommen seines Vaters nicht ermittelt werden kann bzw. seine diesbezüglichen Angaben nicht auf Richtigkeit geprüft werden können. Einen Anwalt kann sich mein Sohn mit 18 als Schüler (auch ich nicht ) nicht leisten. Auch möchte ich diesen Schritt vermeiden.
    Deshalb habe ich gehofft, dass es wie für Minderjährige auch für Volljährige eine Institution gibt, die ihnen bei Unterhaltsansprüchen außergerichtlich behilflich ist.