Anspurch ja/nein - wovon leben?

  • Guten Tag,
    ich bin neu hier und möchte auf diesem Weg meine Frage stellen:
    meine Tochter ist 21 Jahre und hat einen 3jährigen Sohn, macht eine Ausbildung im 1. Jahr und bekommt BaföG bzw. Hartz anteilig für ihr Kind. Sie kommt mit ihrem Geld klar,hat eine eigene Wohnung.
    Nun hat sie einen Freund, 29 Jahre, ebenso in Ausbildung 1. Ausbildungsjahr. Davor hat er ein Studium gemacht, wohl fehlt aber das letzte Jahr. Wohnt bei Mutter, Eltern getrennt, Vater neue Familie mit Kindern, Mutter allein. Nun bezahlt meine Tochter ständig für diesen jungen Mann, wenn dieser bei ihr ist - Strom/Wasser/Essen etc. - ist jedes Wochenende bei ihr und unter der Woche auch oft.


    Der junge Mann sagt, er bekommt kein BaföG, weil seine Eltern gut verdienen - Lehrer/Zahnarzt. Hat der junge Mann Anspruch auf Hartz IV, er hat doch einen Grundbedarf, es kann doch nicht sein, dass meine Tochter ihr Geld - was von Amts wegen für 2 Personen bezahlt wird BaföG und Unterhalt vom Vater sowie anteilig HartzIVGeld für Kind - nun diesen Mann finanziell unterstützen muss.


    Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir einen Tipp geben.

  • Danke für die Antwort.
    Er bekommt keine Ausbildungsbeihilfe, aber mir kommt das ganze auch komisch vor.
    Er würde kein Geld bekommen. Muss nochmal meine Tochter genauer befragen. Aber ich seh das genauso, dass er was abgeben muss.

  • Hallo


    Wenn der Freund Ihrer Tochter sich derzeit in einer Ausbildung befindet, hat er in der Regel keinen Anspruch auf Alg II (Hartz 4) gemäß §7 (4) SGB II. Denn für Auszubildende gibt es Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und für Studierende gibt es Berufsausbildungsförderungsgeld (BaföG). Das Problem in diesem Fall sehe ich nicht bei der zuständigen Behörde.


    Die Eltern des jungen Mannes sind Kraft Gesetzes dazu verpflichtet, entsprechende Geldleistungen an ihn abzuführen bzw. er muss dieses von den Eltern abfordern, insbesondere wenn er sich noch in einer beruflichen Erstausbildung befindet (Studium wurde ja nicht beendet). Wenn die Eltern zu gut verdienen, dann bekommt er auch kein BAB oder BaföG. Und bei den Berufen der Eltern sehe ich da schon Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung.


    Gruß

  • Hallo Grimme,


    mit 29 ist er wohl aus der Verantwortung der Eltern raus, auch wenn er keine abgeschlossene Ausbildung hat.
    Aber ich stimme dir zu, dass die Eltern ihn wohl unterstützen.


    gruß klaus


    P.S. musst du alles in Fettschrift schreiben?

  • Wenn der Freund eine Ausbildung macht dann müßte er doch eigentlich eine Ausbildungsvergütung bekommen oder macht er eine schulische Ausbildung?Ich denke mal er lässt es sich auf Kosten deiner Tochter recht gut gehen denn ich kann mir nicht vorstellen das er von seinen Eltern kein Geld bekommt.




  • Sorry, ich dachte dass man die Fettschrift besser lesen kann :)


    Also du kannst die Verantwortung der Eltern nicht am Alter des Sohnes festmachen, solange es um Unterhaltsfragen geht. Und bei einer finanziellen Unterstützung während der Berufsausbildung handelt es sich definitiv um Unterhalt.


    Ich muss zugeben, dass ich mich im Unterhaltsrecht nicht so gut auskennen, da meine Spezialisierung in anderen Sozialgesetzen liegt. Aber wenn die Behörde den Antrag aufgrund des Einkommens der Eltern abgelehnt hat, dann gibt es da auf jeden Fall eine Zahlungsverpflichtung der Eltern. Alles andere wäre unzulässig. Man kann die Ablehnung wegen Einkommens der Eltern auch mit einem Widerspruch überpüfen lassen, dann weiss man es ganz genau ob es seine Richtigkeit hat.


    Mfg

  • Danke für eure schnellen Antworten.
    Der Freund meiner Tochter macht eine schulische Ausbildung genau wie meine Tochter. Allerdings bekommt meine Tochter Schüler-BaföG und noch Unterstützung von ihrem Vater - so sollte es ja eigentlich auch sein.
    Ich habe gestern mit ihr geredet und ihr die Augen geöffnet.


    Vielen Dank


  • Ich habe gestern mit ihr geredet und ihr die Augen geöffnet.


    Ja und was heißt das jetzt???
    Hat sie ihrem Freund klar gemacht, dass er nicht von ihrem Geld leben kann?
    Wenn er eine schulische Ausbildung macht (tagsüber), könnte er sich doch nen Nebenjob suchen (abends).
    Ich finde er macht es sich sehr einfach.....................

  • Im Übrigen nochmal zur Unterhaltsverpflichtung der Eltern:


    Der "junge Mann" hat sein Studium ja wahrscheinlich selber abgebrochen. In diesem Fall sind seine Eltern NICHT mehr unterhalstpflichtig, soweit ich weiß, da sie ihm seine Erstausbildung ermöglicht haben und er durch Eigenverschulden immer noch keinen Abschluss hat. Anders sieht es aus, wenn er das Studium durch Fremdverschulden abbrechen musste, das wird nicht ganz klar.


    Dass er keine Ausbildungsbeihilfe mehr bekommt, kann auch eine andere ERklärung haben. Falls sein Studium durch Bafög gefördert worden ist, hat er keinerlei Anspruch mehr, sich eine zweite Ausbildung fördern zu lassen. Allerdings wäre in dem Fall wirklich zu prüfen, ob die ARGE nicht doch zahlen muss, da er keinen Ausbildungsabschluss hat und damit seine Eingliederung gefördert werden würde.


    Liebe Grüße,
    Jana