Umzug in ein anderes Bundesland bei ALG II

  • Hallo..,
    ich wohne im Raum Hannoverund werde demnächst ALG II beantragen..
    der Arbeitsmarkt in Hannover ist nicht sehr gut..
    ich stamme aus Hessen-Rhain Main und möchte wieder in den Raum Frankfurt/Main ziehen,weil ich dort mehr berufliche Möglichkeiten habe..


    Wer hat Erfahrungswerte und kann mir einen Rat geben,wie gehe ich vor..?


    LG
    TC:cool:

  • Hallo Twincruiser!


    Diese, Deine Annahme, wird nicht ausreichen um einen Wohnsitzwechsel bei laufendem ALG II Bezug genehmigt zu bekommen, Ich würde daher schon jetzt auf der ARGE vorsprechen und eine Genehmigung einholen, bevor Du Leistungen in einer Kommune in Anspruch nimmst.


    Komisch finde ich Deine Aussage werde demnächst ALG II beantragen: Liegt eine Kündigung vor und/oder besteht kein ALG I Anspruch?


    Grundsätzlich gilt, das man sich umgehend zu melden hat wenn bekannt wird das man in den Bezug von Leistungen aus beiden Töpfen geraten wird, sonst droht eine Sperrfrist!


    Gruss


  • Hallo Horst,


    ich bin z.Z. noch selbständig als Dienstleistungsgeringverdiener und hatte Anf.Jan. einen Antrag um Aufstockung für Lebenshaltungskosten gestellt, ihn aber dann wieder zurück gezogen wil ich über meine Arbeitszeit nicht mehr frei verfügen kann..


    ich denke an einen Umzug nach Hessen, weil ich aus Ffm stamme..stellt sich nur die Frage ziehe erst um bevor ich mein Gewerbe aufgebe und einen Neuen Antrag stelle oder kann ich auch nach dem Antrag problemlos umziehen..?


    LG
    TC:confused:

  • Hallo Twincruiser!


    Ist das eine neue Berufsgruppe?Dienstleistungsgeringverdiener


    Ich denke das es schon jetzt schjwierig weird umzuziehen da Dir der Weg zur ARGE ja schon vorschwebt, diese Aussage beim Amt in irgendeiner Weise angedeutet oder wiederholt wird man das vermutlich gegen Dich auslegen!


    Geh hin zur ARGE lass Dich beraten und Dir das Gesprächsergebnis schriftlich aushändigen, das ist vermutlich der sicherste Weg!


    Gruss


  • Halo Horst..,


    nein ich habe noch mit keiner ALG darüber gesprochen ,ich will mich hier erst Informieren,das die ALGS komisch reagieren habe ich schon festgestellt..:confused:
    ich mache Dienstleistungen, habe ein Gewerbe als Geringverdiener angemeldet, aber die Aufträge reichen nicht aus,mir fehlt Geld für Wohnkosten..


    LG
    TC

  • Warum versucht auch Du nicht erst den Fehler bei Deinem Gewerbe zusuchen??? Nimm Dir doch einen Unternehmensberater oder Steuerberater dafür und geb nicht gleich auf.... Hat die Aufgabe vielleicht aber damit zutun, dass Du einen Wechsel in ein anderes Bundesland vorziehst??? Dann solltest Du eher damit rechnen erstmal einen harten Kampf bei der Arge zuführen.... Lieben Gruß, Sabine

  • Warum versucht auch Du nicht erst den Fehler bei Deinem Gewerbe zusuchen??? Nimm Dir doch einen Unternehmensberater oder Steuerberater dafür und geb nicht gleich auf.... Hat die Aufgabe vielleicht aber damit zutun, dass Du einen Wechsel in ein anderes Bundesland vorziehst??? Dann solltest Du eher damit rechnen erstmal einen harten Kampf bei der Arge zuführen.... Lieben Gruß, Sabine


    Hallo Sabine..,


    ja das mache ich ja schon die ganze Zeit auch mit meinem Steuerberater..
    bin voll aktiv, nur denke ich das ich im Rhein Main Geb. wesendlich mehr Möglichkeiten habe..


    sicherlich kann man in OWL ruhiger und gemütlcher leben..wo wohnst Du denn..:)


    LG TC

  • Hallo Twincruiser!


    Für selbstständige haben die auf der ARGE sowieso einige andere Vorgaben, darunter fällt z.B. auch die zumutbare Kreditaufnahme um eventuelle Engpässe zu überstehen.


    Klick Dir mal diese Seite an: www.bundesrecht.juris.de/sgb_2/



    Vielleicht hilft Dir das etwas weiter! Die meisten die ich kenne haben meist aus Frust vor der Bürokratie das Hnadtuchgeschmissen und holen sich inzwischen die Kohle bei der ARGE komplett!


    Gruss


  • Hallo Horst,
    das ist vermutlich nicht möglich,weil ich noch 3 Jahre eine Insolvenz laufen habe..?


    LG
    TC


  • Hallo Horst,
    ich habe mir mal die Seite www.bundesrecht.. angesehen und auch was gefunden das mir Umzugskosten gewährt werden müßte..
    ich weiß nur immer noch nicht wie ich klugerweise vorgehen sollte..?
    Erst meine Selbständigkeit aufgeben und dann ALG II beantragen und dabei gleich einen Umzug nach Hessen beantragen...?
    befürchte nur das Sie mir einen Umzug ablehnen..?
    Oder eben vorher selbst umziehen und dann in Hessen ALG II beantragen gehen..?:confused:


    Was sagt die Vernumpft..?


    LG TC

  • Hallo Twincruiser!


    Da habe ich ne klare Meinung zu, umziehen und noch ein, zwei Monate so versuchen, ohne ARGE und wenn es dann nicht läuft musste wohl oder übel mit der ARGE eine Lösung finden. Wegen der Insolvenz ( aber dann ein Kleingewerbe?III?) kannst Du letztlich das Argument der Kreditaufnahme zu den Akten legen dann muss die ARGE wohl oder übel Leistungen erbringen. Du darfst nur nicht durchblicken lassen das bereist vor dem Umzug eigentlich schon die notwendigten Schritte erforderlich gewesen wären.


    Ich meine zu wissen, das wenn man im Insolvenzverfahren steckt und dann im Grunde soetwas wie "Konkursverschleppung" begeht, dies dazu führt das die Erlassung nach Ablauf der erforderlichen Zeiten nicht erfolgen kann! Im Grunde hältst Du Dich ja nicht daran keine neuen Schulden zu machen!?! Und die Verschleppung besteht im Grunde von dem Zeitpunkt an, wo Dir Dein Steuerberater sagt: iss nicht!


    Natürlich kannst Du Deinen Firmensitz verlegen wann immer Du magst, aber Du weist selbst das Firmensitz und Wohnsitz nicht zwingend identisch sein müssen!


    Heisse Nummer, aber je länger Du es auch rauszögerst - es wird dadurch nicht einfacher! wenn dann so schnell wie eben möglich, weil die Zahlen wohl gegenwärtig noch ausreichen um nicht gänzlich Schiffbruch zu erleiden!



    Gruss


  • Hallo Horst,


    danke dir für deine Meinung..ich sehe das auch so,besser möglichst bald umziehen,solange es noch läuft..


    LG TC