Privat Insolvenz - Sozialleistungen

  • Guten morgen,


    gestern hatte ich ein etwas unschönes Erlebnis bei der Sparkasse und nun würde mich interessieren, von welcher Seite mir "Mist" erzählt wurde.


    Folgender Sachverhalt:


    Im Dezember habe ich bei Gericht alle Unterlagen für meine Privatinsolvenz eingereicht.
    Letzte Woche war dann mein erster Termin bei meinem Treuhänder.
    Dort wurden alle Fragen geklärt und mir auch zugesichert, dass ich auf meine Sozialleistungen -innerhalb von 7 Tagen nachdem es gebucht wurde- zugreifen kann, selbst wenn die Freigabe des Kontos durch den Treuhänder bei der Sparkasse noch nicht erfolgt ist.
    Gestern kam dann das böse Erwachen. Sozialleistung wurde Freitag gebucht, ich also gestern zur Bank um diese abzuheben. Aussage der Bank "Nein, da ist noch keine Freigabe erfolgt. An das Geld kommen Sie nicht".
    Toll, also wieder nach Hause, Nr. vom Treuhänder rausgesucht, angerufen, Aussage "Selbstverständlich müssen die Ihnen das Geld auszahlen! Ich telefoniere mal mit deren Rechtsabteilung der Sparkasse."
    Kurze Zeit später kommt der Anruf, dass mit der Rechtsabteilung gesprochen wurde und das Geld NATÜRLICH ausgezahlt werden müsse.
    Demnach wieder zur Bank. Deren Aussage war wieder: Keine Freigabe - Keine Auszahlung. Habe dann gebeten, dass sie sich bei Fr. xxx von deren Rechtsabteilung rückversichern, dass das Geld ausgezahlt werden muss. Fr. xxx sagt am Telefon wiederum zu ihrem Angestellten dass das Geld nicht ausgezahlt wird. Häh? Wie jetzt? :confused:


    Könnte jetzt noch viel mehr schreiben, aber ich denke es ist klar, worauf ich hinaus will.
    Wer hat denn jetzt recht?
    Treuhänder -> Sozialleistungen MÜSSEN ausgezahlt werden auch wenn das Konto noch nicht freigegeben ist.
    Sparkasse -> Sozialleistungen dürfen erst ausgezahlt werden, wenn das Konto freigegeben ist.


    Verwirrte Grüße


    Merenwyn

    Liebe Grüße


    Merenwyn



    Wende Dein Gesicht der Sonne zu,
    dann fallen die Schatten hinter Dich!

  • Sozialleistungen sind nicht pfändbar und müssen ausgezahlt werden................Wie du schon selbst sagst, mußt du das Geld innerhalb von 7 Tagen abheben bzw. Überweisungen tätigen (z.B. Miete etc.). Alles was nach den 7 Tagen noch auf dem Konto ist, wird gepfändet.

  • Sozialleistungen sind nicht pfändbar und müssen ausgezahlt werden................Wie du schon selbst sagst, mußt du das Geld innerhalb von 7 Tagen abheben bzw. Überweisungen tätigen (z.B. Miete etc.). Alles was nach den 7 Tagen noch auf dem Konto ist, wird gepfändet.


    Das ist ja das Problem... Es geht NICHT um eine Pfändung. Das war zumindest die Aussage der Bank.
    Bei einer Pfändung wäre mir das Geld sofort ausgezahlt worden. Bei mir ist aber das Konto vom Truhänder noch nicht freigegeben.
    Keine Ahnung wo nun der genaue Unterschied liegt. :confused:


    Danke Dir trotzdem für Deine Antwort


    Liebe Grüße


    Merenwyn

    Liebe Grüße


    Merenwyn



    Wende Dein Gesicht der Sonne zu,
    dann fallen die Schatten hinter Dich!

  • Na dann mußt du deinem Treuhänder Druck machen, dass er die Auszahlung in die Wege leitet.
    Ruf du doch auch mal bei Frau xxx von der Rechtsabteilung an und frag nach warum noch immer keine Freischaltung erfolgt ist, obwohl der Treuhänder was anderes sagt.
    Laß dich nicht zu lange hinhalten.....sonst ist das Geld futsch.

  • Meinem Treuhänder habe ich gestern schon Druck gemacht. Aussage "Tut mir leid Frau yyy, ich habe jetzt Feierabend." :eek:


    Bei der Rechtsabteilung habe ich danach auch noch angerufen und die haben mir gesagt, dass zwar die Frau sowieso vom Treuhänder angerufen hat, sie aber a) überhaupt nicht über mich geredet hätten sondern allgemein, b) sie nicht zugestimmt hätte, dass die auszahlung vorgenommen werden MUSS c) sie vom Treuhänder überhaupt noch keinen Bescheid bekommen hätten, über meine Insolvenz (wie es wohl üblich wäre), sondern das "nur" durchs Gericht erfahren hätten und deshalb das Konto proforma dicht gemacht haben.


    Dagegen steht nun wiederum die Aussage des Treuhänders, nach der die Freigabe an die Sparkasse "schon" seit dem 21.01.09 raus ist (was nicht wirklich lange ist, wenn man bedenkt, dass die die Unterlagen schon seit Dezember haben), dabei sollte man nicht vergessen, dass dazwischen ein WE war.
    Scheint mein Treuhänder aber zu vergessen, weil er alles nur auf die Sparkasse schiebt. Die schiebt wiederum alles auf den Treuhänder. So beißt die Katze sich in den Schwanz und ich komme mir gelinde gesagt vera***t vor.
    Daher die Frage

    Zitat

    gestern hatte ich ein etwas unschönes Erlebnis bei der Sparkasse und nun würde mich interessieren, von welcher Seite mir "Mist" erzählt wurde.

    :(


    Liebe Grüße


    Merenwyn

    Liebe Grüße


    Merenwyn



    Wende Dein Gesicht der Sonne zu,
    dann fallen die Schatten hinter Dich!

  • Die Sparkasse ist laut gesetz verpflichtet dir deine Sozialleistungen auszuzahlen und zwar innerhalb dieser 7Tage Frist.Ich würde es mir dann in der Sparkasse schriftlich geben lassen warum sie dir die Auszahlung verweigern denn nach den 7Tagen ist das Geld weg und deinen Treuhänder würde ich mit gerichtlichen Schritten drohen