Hilfe !!

  • hallo,


    ich hätte da mal die ein oder andere frage.


    ich übe eine künstlerische tätigkeit aus und bin über die künstlersozialkasse versichert.
    das kostet mich im monat 92 euronen. bemessungsgrundlage ist mein jahreseinkommen als künstler.
    seit oktober habe ich zusätzlich einen 400 euo job. meine frage jetzt. muß der arbeitgeber anteilige kosten für die krankenversicherung zahlen ? weil es heißt ja, daß er 30%, also demzufolge 520 euro kosten hat, wenn er einen 400 euro jobber einstellt.


    für eure antworten bedanke ich mich schon einmal im voraus,


    micha

  • Ein klares NEIN, wenn es dein einziger Nebenjob ist. Ein 400 EUR-Job ist nicht sozialversicherungspflichtig, auch wenn der Arbeitgeber die Pauschale abführen muss.


    Du kannst allerdings auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verzichten, zahlst dann zurzeit 4,9 % deines Einkommens aus dem Job selber in die Rentenkasse ein und erwirbst Rentenansprüche. Aber da du über die KSK rentenversichert bist, lohnt sich das wahrscheinlich nicht für dich.


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Bei weiteren Fragen kannst du auch direkt bei der KSK anrufen, die sind da sehr freundlich und hilfsbereit, hatte selber schon mit ihnen zu tun. Ich denke, hier im Forum werden sich nicht viele mit der KSK auskennen.

  • Hallo Micha 1904!


    Habe hier wohl den gleichen Link wie Klaus, bin nur über die Knappschaft an die Minijob.zentrale gelangt,


    Bei mir gin es um eine kurzfristige stundenweise Aushilfe und ein ehemaliger Arbeitgeber hatte behauptet und diesbzüglich konnte ich das Telefonat mit der Steuerberaterin mithören, das er im Jahr für meine Tätigkeit in etwa 400€ an zusätzlichen Abgaben hätte leisten müssen. Wenn Du den Link liest wirst Du sehen das dies nicht stimmt, möglich ist es dennoch wie ich mir erklären lasssen habe, aber dann hat der Arbeitgeber die Abgaben nur aus steuertechnischen Gründen und einem ureigenene Interesse gezahlt , dies auf der Basis der Freiwilligkeit, somit wäre eine Aussage wie ich sie vom Arbetigeber erhalten hatte, er müsse diese Zusätzlichen Abgaben leisten so nicht richtig. Er mus, weil er dadurch einen Vorteil ziehen will!


    Dies nur zu Deiner Info!


    Gruss