Anspruch auf Miete im Haus der Eltern

  • ]Hallo,
    hab da mal eine frage unszwar bekomme ich seit Januar 09 Hartz IV
    bin verheiratet und habe ein Kind und wohne im Zweifamilienhaus meiner Eltern.
    Ich habe eine abgeschlossene Wohnung mit 2 Zimmer Küche und Dusche mit ungefähr 60 qm,
    meine Eltern wohnen im selben Haus in Ihrer eigenen Wohnung.
    Vorher habe ich immer einen betrag je nach dem von 150€ bis 250€ dafür bezahlt.
    Ich wollte jetzt beim Hartz IV einen Mietvertrag mit Ihnen abschließen aber bei der Arge wurde mir gesagt
    das kein Mietvertrag mit Verwandten des 1.Grades akzeptiert werden und deshalb bekomme ich jetzt
    86,29€ für Nebenkosten und Heizung und muss die Differenz vom Grundbetrag zahlen.


    Stimmt die Aussage das Mietverträge mit den Eltern nicht akzeptiert werden und wieviel
    Anspruch tatsächlich hätte ich dann wenigstens auf Nebenkosten und Heizung.


    ich danke im voraus für jede hilfreiche Antwort

  • Hallo kaya!


    Da hat man Dir Unsinn erzählt!
    Natürlich darfst Du mit Deinen Eltern einen Mietvertrag schließen! Mehr kann das Amt doch garnicht sparen, als für einen 3-Personen-Haushalt nur € 250 an Miete zu bezahlen.


    Du hättest antworten sollen: "Gut, dann ziehen wir in eine andere, angemessene Wohnung!" Der SB hätte seine Meinung sehr schnell geändert.


    Um da was rechnen zu können, müsste man wissen, wieviel Dein Mann netto verdient. Vielleicht kannst Du dazu noch etwas sagen!


    vG Berthold


  • Als Pauschal richtig würde ich das nicht einstufen, aber trotzdem hat es immer einen faden Beigeschmack.


    Man könnte schon auf die Idee kommen, dass es sich um eine gefälligkeitsbescheinigung handel könnte.


    Kannst du anhand deiner Kontoauszüge (o.Ä) belegen, dass du monatlich "miete" an deine Eltern überwiesen hast??


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Ich gebe Berthold2008 in allem, was er sagt, Recht, wie beispielsweise dem mit der "angemessenen" Wohnung, in die du dann jetzt ziehen müßtest, weil deine Eltern vielleicht selbst die Mieteinnahmen bräuchten - zum Leben -, die sie dadurch, dass du die Wohnung blockierst, nicht bekommen...?!

  • Leute danke für die schnellen Antworten,


    habe mich falsch ausgedrückt ich bin der mänliche part und das Haus gehört meinen Eltern.


    Ich werde nun einen neuen Mietvertrag aufsetzen und Wiederspruch gegen den bescheid einlegen.