adabei :-)

  • 60, gekündigt, das ist das, worauf ich mich einstellen muss.
    Noch, wenn alle Stricke reissen, bekomme ich Arbeitslosengeld. Dann...


    habe ich hier eine für mich ganz wichtige Frage:


    € 351.- bekäme ich, das habe ich hier herausgefunden.
    Was muss ich alles damit bezahlen?


    Wohnung
    Energie
    Nahrung
    Kleidung
    Telefon, TV & Radio
    Rücklagen für Reparaturen wäre wohl zuviel.


    Das wäre für mich zunächst einmal wichtig zu wissen.
    Danke für etwaige Antworten,
    Herz1
    (ist ein bisschen schnell, aber man wird ruhiger, wenn man einiges weiss)

  • Hallo Herz1!


    Zu den € 351 bekommst Du noch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Also alles außer den Wohnungskosten musst Du von den 351 bezahlen.


    Welche Unterkunftskosten in Deiner Region angemessen sind, kannst Du bei der zuständigen ARGE erfragen, bei der Du auch den Antrag auf ALG II bekommst.


    vG Berthold

  • danke für die schnelle Antwort.


    Kosten für Strom, Telefon und Wasser sind dann meine Sachen. Gut, damit kann man ja "pfleglich" umgehen.



    Bis dann mal irgendwann.
    Für heute reicht es. Ich werde mich so langsam dran gewöhnen.


    Ah, ja, übrigens:


    Alaaf ----------------------- Helau!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Auch das gehört zum Leben.

  • wie ich dachte.
    Also, erst einmal werde ich einiges wegdrücken und kündigen. GEZ z.B. oder meine Tageszeitung kostet auch € 2.- pro Tag, samstags sogar mehr, und ehrlich, nichts ist so alt wie die Druckfrische am Morgen. Mein Auto allerdings macht mir Probleme. Auf dem Land? Hiiiiiiiiiilfe :-(


    Kann ich € 400.- dazuverdienen?
    Ich glaube nein.
    Korrektur: ich habe es im Forum gefunden, also nix, € 100.- geht, = 20% des Verdienstes darf ich behalten, also € 80.- ?


    Es geht mir ja um meine Krankenkasse. Ohne Leistungen bin ich mit einem € 4oo.- ja nicht voll versichert.
    Das ist schon einmal große K.ck.e. Da hat der Gesetzgeber vollkommen daneben gegriffen.
    Die Möglichkeit ohne BfA, GKV, und Arbeitslosenbeitrag arbeiten zu dürfen ist eigentlich eine große Sünde.
    Der gesamte Staat kriegt damit nur Probleme.


    Grüsse,
    Herz1

  • Hallo erst mal


    Wenn du ALG II beziehst so wird deine Krankenkasse vom Jobcenter gezahlt. Was den 400 Euro Job angeht so rechnet sich das so:
    100 € Freibetrag . Bleiben 300 € die angerechnet werden. 20% von 300 € = 60 €. Also bleiben dir von deinen 400 € 160 übrig.


    Liebe Grüße


    Jea


  • wenn du hier in salzgitter nen 1€-job machst bekommnt man 180€+50€ fahrgeld im monat


  • hallo!


    bei der berechnung des betrages hast du was verdreht. es ist genau andersrum:


    100 € sind der grundfreibetrag. was darüber hinaus geht, wird mit 20 % angerechnet.


    bei dem 400 €-job von herz1 rechnet die arge also 100 € + 60 € (= 20 % von 300 €) an.
    somit bleiben herz1 von den 400 € also 240 € übrig.


    die 160 € werden dann mit dem ALG II - anspruch verrechnet und es wird entsprechend weniger leistung ausgezahlt.


    vg!


  • hallo nochmal!


    von der GEZ kannst du dich als alg-II bezieher befreien lassen. voraussetzung hierfür ist, dass du keinen alg-II-zuschlag (bekommst du, wenn dein alg-I zzgl. eventuelles wohngeld in der summe höher war als das zu erwartende alg-II) beziehst. spätestens nach zwei jahren im alg-II bezug kannst du dich von der gez befreien lassen, da dann der zuschlag wegfällt.


    zu deinen (kalt- oder frisch-)wasserkosten: die gehören grundsätzlich zu den betriebskosten und sind demnach auch von deiner arge zu übernehmen.


    nochmal vg! :)

  • Hallo Nurmalso,


    Jea hatte das schon richtig berechnet mit den 400,- €, ich glaub du hast was verdreht.
    Du hast ja selbst geschrieben, 100,- ist der Grundfreibetrag. Weiterhin sind bei einem EK bis 800€ 20% von dem was nach Abzüg der 100€ bleibt, anrechnungsfrei. Ab 801,- sind es 10%.


    Macht also bei 400,- Einkommen einen Freibetrag von 160,- € und damit werden von den Leistungen 240,- abgezogen.


    Herz1 , ich wünsche dir auch alles Gute.


    LG, Jalale.


  • hallo Jalale!


    neee, dass stimmt so nicht!


    da habt ihr euch BEIDE vertan. es ist so wie ich geschrieben habe. der begriff "grundfreibetrag" ist sehr mißverständlich. vielleicht liegt das problem in der sichtweise, also was die arge abzieht und was uns an dem einkommen zusteht. die arge geht hin und berücksichtigt einkommen bis 100€ (=grundfreibetrag) gar nicht. alles was darüber hinaus geht, verläuft so, wie schon beschrieben.


    nach eurer logik, würde derjenige, der für 100€ im monat arbeiten gehen würde, ja GAR NICHTS behalten können, oder?


    vg! :)

  • Hallo Nurmalso,


    jalale hat sich nicht verrechnet! Von € 400 Verdienst darfst Du € 100 Grundfreibetrag zzgl. 20 % aus den verbleibenden € 300 = € 60 behalten.
    Die restlichen € 240 streicht die ARGE ein!


    vG Berthold

  • Hallo nochmal,


    dem, der 100 € im Monat verdient, wird nichts an Leistung gekürzt. Deswegen heisst es ja "Freibetrag".


    @Berthold, mit dem abgezogen meine ich, dass bei 400€ eben 240€ von den Leistungen gestrichen werden. Hast du ja auch geschrieben.


    Ich hoffe wir einigen uns jetzt endlich mal. ;)


    LG, Jalale.

  • Hallo ihr zwei,


    ich hatte gehofft Nurmalso wäre zufrieden € 160 mehr als vorher zu haben ;)
    Dann nochmal zum Mitschreiben für Nurmalso:


    Bei einem Nebenverdienst von € 400 kürzt die ARGE Deine Leistungen um € 240. Dafür darfst Du die € 400, die ja von anderer Stelle kommen, behalten. Unterm Strich also € 160 mehr als sonst!
    Einverstanden? Dann sind wir alle wieder glücklich :)


    vG Berthold

  • Hallo Herz 1!


    In der Kürze liegt zwar die Würze, aber ich frage mich bist Du schon gekündigt oder steht das noch an?


    Dann ALG 1 Bezug und der ist für Menschen wie Dich sogar etwas länger als 360 Tage, könnte sogar sein das Du überhaupt nicht mehr in den ALG II Bezug kommst!


    Anmerkung ! Mir wird hier viel zu schnell in ALG II Richtung gedacht! Denke das trifft bei Dir überhaupt nicht mnehr zu weil Du da von der Restzeit bis zur Rente vermutlich nicht reinrutschen wirst, da hat das Arbeitsamt auch noch ein paar Möglichkeiten um dies abzuwenden! Erkundige Dich dort vor Ort!


    Gruss