Nachverfolgung Vermögen

  • Hallo,


    aus meiner Zeit vor ALG I hatte ich mir eine kleine Summe angespart - so zu sagen für schlechte Zeiten, also eigentlich für die Rente, aber wenn vorher was unvorhergesehenes passiert, sollte es dafür sein.


    Diesen Sparvertrag habe ich mit Eintritt der Arbeitslosigkeit aufgelöst und das Geld abgehoben. Nun stehe ich kurz vor ALG II und darf ja eigentlich nur 150 € pro Lebensjahr zu Hause haben, bei mir sind aber durch sehr sparsames Leben noch ca. 5.000,- € über den Satz da.


    Die Frage ist nun, prüft die ARGE Kontobewegungen über 12 Monate hinaus nach ? Das Geld ist ja nun seit 12 Monaten nicht mehr auf dem Konto...


    Eigentlich wollte ich das Geld jetzt als Zusatz zu Hartz IV nehmen, der regelsatz ist ja so schon hart genug, wissen die aber von dem Gelf muss ich es wohl erst ganz aufbrauchen......


    Thx
    Twix

  • Hallo, die Arge prüft über das Finanzamt die Freistellungsaufträge und welche Zinsen dort gespeichert sind. Sie schaut sich das auch für das Vorjahr von Hartz iV an. Doch wenn du das Geld schon ca. 12 Monate vorher abgehoben und ,, verbraucht" hast kann es nicht mehr als Vermögen gerechnet werden. Du warst dann eben im Urlaub oder hattest unvorhersehbare Kosten. Kannst es ja auch verspielt haben, und was unter dem Kopfkissen liegt weisst nur du. Gib das Konto mit beim Antrag an, auch wenn es aufgelöst ist, oder nur noch wenig drauf ist, sonst fragen sie nach. Es geht vielen so, sie machen sich Gedanken, wenn man im Alter was braucht dann spart man sich das mühsam zusammen und durch so eine Situation ist man gezwungen es aufzubrauchen und ist dann im Alter wieder hilfsbedürftig, der Staat überlegt sich dabei überhaupt nichts.
    Viele Grüße

  • Danke für Eure Antworten....die Konten sind allerdings damals erloschen, also angeben brauche ich da nichts mehr.


    ich hatte nur befürchtet die würden Kontoauszüge anfordern, die älter als 12 Monate sind, und dann würde man ja die Umbuchungen sehen.....

  • Moin,


    das ist zwar alles schön und gut, aber wenn es rauskommt, und solche Dinge haben die Angewohnheit, dass das auch passiert, dann ist das eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (Betrug) und wird von den Amtsgerichten in der Regel mit Härte verfolgt.


    Zum Antrag gibt es das Zusatzblatt VM, darin findest du unter Punkt 2 b (wenn ich mich nicht irre) die Frage zum Thema Bargeld. Hier ist nicht der Inhalt der Brieftasche gemeint, es geht um Vermögenswerte. Ich frage meine Kunden bei der Antragstellung immer scherzhaft nach der Rolle mit dem Gummiband, da gibt es auch mal einen Lacher, aber ich habe echt schon Leute erlebt, die die Brieftasche auf meinen Schreibtisch kippten.


    Zur Lösung:


    Generell ist es richtig mit den 150,00 Euro / Lebensjahr, nun kommt das ABER:


    der Gesetzgeber war zumindest so taff, Antragstellern einen weiteren Freibetrag einzuräumen:


    für Vermögen zur Alterssicherung gibt es extra Freibeträge, allerdings unter der Voraussetzung, dass dieses Vermögen (allerdings solange es die dafür festgesetzten Freibeträge nicht übersteigt, bei 5000 Euro sollte das kein Problem darstellen) nach § 165 Versicherungsvertragsgesetz fest angelegt ist.
    Das heißt, an dieses Geld kommt man erst bei Renteneintritt heran, was ja der Sinn der Ansparung war. Alter = Rentenalter.


    Ich habe in einem vergleichbaren Fall eine Frist von 2 Monaten gesetzt, um einen Nachweis über eine entsprechende Anlage des Bargeldes vorzulegen.
    Warum? Das SGB II ist für jemanden, der damit täglich umgeht schon eine recht komplizierte Materie, wie soll ein Kunde oder eine Kundin (immer schön politisch korrekt) im Vorwege sowas denn auch wissen.


    Mein Teamleiter fand meine Entscheidung absolut korrekt, ob deine ARGE das auch so entscheidet, dafür lege ich meine Hand aber nicht ins Feuer ...

  • Es ist ja so das er das Geld gar nicht mehr auf diesem Konto hat sondern das Konto schon seit 12 Monaten leer ist oder gar nicht mehr existiert.Was er Monate vor Antragstellung mit dem Geld gemacht hat ist völlig egal und kann ihn auch nicht angelastet werden.Ihr glaubt doch selbst nicht in den ARGEn das alle jeden Pfennig den sie bei Oma und Opa vielleicht liegen haben oder in einer Schachtel unterm Kopfkissen bei euch angeben.Etwas anderes ist es mit dem was auf dem Konto liegt und somit eingesehen werden kann.

  • Hallo und guten Morgen,


    es wird bis zu drei Jahre davor geprüft. Es kommt raus...


    Die Ratschläge hier sind nicht zutreffend, da Sie sogar Bausparverträge die schon vor zwei Jahren gekündigt sind nachvollziehen können...


    Lieben Gruß, Sabine

  • @ Kitty121


    Was Du bei Oma liegen hast oder wo auch immer ist völlig egal, es wird nicht geprüft werden können....


    Fakt ist aber, ich begehe hier eine Straftat, denn wenn ich weiß dass ich Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen muss und mein Geld was nachvollziehbar auf ein Konto angelegt war, wegschaffe (IST DIESES EINE STRAFTAT)...


    LIeben Gruß, Sabine

  • Natürlich müßte er es angeben das steht völlig außer Frage nur das Konto hat er ja schon längst nicht mehr und das Geld hat er abgehoben und auch nirgendwo sonst eingezahlt.Die ARGE kann zwar bis drei Jahre zurückgehen aber wenn du vor drei Jahren noch etwas Geld hattest was du dann ausgegeben hast kann die ARGE nicht von dir verlangen das du dieses Geld jetzt zu deinem Lebensunterhalt nimmst da es dieses ja nicht mehr gibt.