Privatunterricht

  • Hallo, ich bin alleinerziehend und schon lange aus meinem Job raus, so dass ich erstmal ein Ehrenamt und eine Fortbildung demnächst mache, um wieder reinzukommen. Soweit so gut.


    Nebenher gebe ich seit neuestem privaten Strickunterricht, verdiene damit nicht viel, aber immerhin bis zu 50 Euro/Monat.


    Kann ich das ohne Schwierigkeiten mit dem Jobcenter zu bekommen, als Einkommen/Zuverdienst angeben? Wie verhält sich das?


    Ich brauche dringend Rat, möchte keine Schwierigkeiten mit dem Amt. Vielen Dank.


    Lieben Gruß kreativsein

  • Vielen Dank Kitty, was wäre, wenn ich mehr als 100 Euro verdiene? Dann bekomme ich entsprechend Leistungen gekürzt. Muss ich diesen Privatunterricht als "minijob" oder als "freiberufliche Arbeit" "selbstständige Arbeit" deklarieren? Wie weise ich dann mein Einkommen nach?

  • Gegenfrage: Schreibst du deinen Schülern Rechnungen oder bekommst das Geld überwiesen? Wenn ja, hast du deine Nachweise. Ist das nicht der Fall und du schreibst auch keine Quittungen aus, gibt es auch keine Nachweise ...


    Minijobs müssen von Arbeitgeber bei der Minijobzentrale gemeldet werden. - Trifft wohl auf dich nicht zu.


    Freiberufler müssen Rechnungen schreiben. (Schließlich müssen sie auch Nachweise für das Finanzamt haben.)


    Wenn du also keine Nachweise hast (gehe ich mal von aus, wenn du fragst, wie du es nachweisen kannst) und dich niemand bei der Minijobzentrale gemeldet hat und die Pauschale zu den Sozialversicherungen zahlt, dann übst du offenbar weder Minijob noch eine freiberufliche Tätigkeit aus ...


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Sowohl die freiberufliche als auch die gewerbliche Tätigkeit fallen unter selbstständige Tätigkeiten ...