Frage??

  • Hallo...


    Mein Frage ist wie viel alg2 wurde mir zustehen.Ich (23)lebe mit meiner 2 Jahre alten Tochter
    bei meinen Eltern in einer 2 zimmer Wohnung.Mein Vater hat nur Rente als Einkommen.Und ich nur das Kindergeld meiner Tochter Vater lebt im Ausland.


    Danke....

  • Hallo hipi,


    Du hättest Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (€ 351 für Dich + € 211 für Deine Tochter). Hiervon geht allerdings das Kindergeld ab!
    Du hast auch Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Wieviel das ist, richtet sich nach denen in Deiner Region gültigen Höchstgrenzen der Kosten für Unterkunft und Heizung, und auch danach, ob Du eine eigene, abgeschlossene Wohnung hast, oder nur 2 Zimmer in der Wohnung Deiner Eltern. Letzteres ist mir nicht ganz klar.


    vG Berthold

  • Eigentlich müßtest du doch Unterhaltsvorschuss erhalten; das wird vom Amt 6 Jahre lang gezahlt. Wenn der Vater also noch nie gezahlt hat, dann erhälst du es, sofern du das noch nicht beantragt haben solltest bisher, jetzt bis dein Kind 8 Jahre alt ist, und es wird angerechnet als Einkommen. Im Übrigen bekämst du auch noch einen Zuschlag, weil du alleinerziehend bist. Da man vor Beantragung von H IV alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen muss, wirst du den Unterhaltsvorschuss-Antrag sowieso stellen müssen.

  • Hallo hipi,


    diesen Unterhaltsvorschuß bekommt man, wenn der leibliche Vater für Unterhaltszahlungen nicht herangezogen werden kann. Die Anspruchsdauer beträgt jedoch maximal 72 Monate, unabhängig davon ob Du verheiratet bist oder nicht. Es sei denn der leibliche Vater zieht wieder mit euch zusammen.


    vG Berthold