Wohnung verwahrlost...zahlt Amt?

  • Hallo erstmal,


    meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:


    Hartz IV Empfänger um die 50 Jahre, körperlich am Ende, kann aber noch selbst laufen. Wohnt bei meiner Cousine im Haus. Zahlt regelmäßig seine Miete für 1 ZKB. Soweit ok. Nun musste aufgrund Renovierungsmaßnahmen im Haus , Zugang zu dessen Wohnung stattfinden. (Bad Leitungen welche komplett durch alle Parteien gehen). Nun das Problem :
    Der Zustand der Wohnung ist kaum wider zu geben. Schimmel im Bad , Sanitäranlagen total verdreckt mit allem Möglichen ...echt grausig....
    Meine Frage - wer kommt denn in so einem Fall für die Schäden auf? Renovierung muss hier statt finden, da allein schon für den Mieter gesundheitsbedenklich. ??? Alkohol wohl mit im Spiel. Schätzungen für Renovierung des Bad allein schon sicherlich 5000 Euro oder mehr. ???


    Weiß da jemand Bescheid. ??


    Danke für Infos..


    Ps. Cousine meint , es ist sonst ein netter Mieter welchen Sie auch nicht zwingend loshaben will , aber Sie muss nun etwas unternehmen,

  • Ich vermute, dass deine Cousine leider auf den Kosten für eine Renovierung sitzen bleibt. Aber vielleicht kann man diesem armen Menschen mit Hilfe einer Sozialberatungsstelle helfen, so dass letztlich auch deine Cousine etwas davon hat.

  • Hi,


    danke mal für die Einschätzung. Hab ich mir fast schon gedacht. Gerecht ist das aber nicht. Mein ist ja nicht gerade ein Pappenstiel. Also am besten Sie setzt sich da mit dem Amt in Verbindung um ne Lösung zu finden. Der Mieter muss schnellstens raus, damit weitergearbeitet werden kann.
    Falls noch jemand Tipps hat.. gerne dafür offen...
    Thx


    Cyber

  • Hallo,


    das Amt ist nicht der richtige Ansprechpartner für diese Situation. Der Mieter ist lediglich Hilfeempfänger, das heisst nicht dass die Arge für ihn verantwortlich ist. Der Mieter ist immer noch der Vertragspartner, das heißt dass alle anfallenden Kosten für die Renovierung auch bei diesem geltend gemacht werden müssen. Das dieser nun ALG2 Empfänger ist und mit lerren Taschen dasteht, ist leider Pech für deine Cousine. Gibt es eine hinterlegte Kaution?


    Sollte deine Cousine den Mann aufgrund seiner Erkrankung nicht vor die Türe setzen wollen, würde ich mich meinem Vorredener anschließen und das Mietverhältnis nur weiter aufrecht erhalten wenn der Mann sich Hilfe sucht (z. Bsp. Sozialdienst katholischer Männer) und für die Renovierungskosten z. Bsp. eine Ratenzahlung vereinbart werden kann.

  • Hallo,


    danke der Antwort. Ich hab es Ihr mal gesagt. Sie wird schauen. Problem:
    Der Mann muss raus und zwar schnellstens (auch wegen seiner Gesundheit).
    Hier schon die erste Frage : wohin? Das Bad/Whg muss renoviert werden. Wo soll er denn hin solange?
    Wer entsorgt das? Wer bezahlt das? usw..


    wenn man flüssig ist, ist das ja kein Problem. Aber Sie renoviert ja gerade selbst und hat jetzt nichts mehr weil das nicht so geplant war oder vorrauszusehen...


    :-(