Kindesunterhalt gekürzt

  • Hallo,
    letzte Woche bekam ich Post vom Anwalt meines getrennt lebenden Mannes.Entgegen der Berechnung meines Anwalts hat dieser nun den Unterhalt für die drei bei mir lebenden Kinder um mehr als 200 € gekürzt. Kann sich mein Anwalt da so gewaltig vertan haben?
    Mein Mann bekommt ca. 1950 € ausgezahlt.Wir haben 4 unterhaltsberechtigte Kinder. Mein 18j. Sohn lebt bei meinem Mann, die anderen drei bei mir sind 7, 10 un d 15 Jahre alt.Laut meines Anwalts bekamen diese drei insgesamt 630€, jetzt nur noch 425€.
    In Abzug gebracht wurden ausser den Schulden für das gemeinsame Haus und eines anderen Darlehens natürlich die Berufsaufwandpauschale (obwohl ich garnicht weiß wofür, da mein Ex überhaupt keine Ausgaben in dieser Richtung hat),Zusatzversorgung, VBL-Rente und was mir völlig neu ist, auch der Bausparvertrag, die Risikolebensversicherung zur Absicherung des Hauses und die Gebäudeversicherung.
    Was haltet ihr davon?
    Sollte ich vllt. noch eine dritte Berechnung beim Jugendamt einholen?Oder darf ich das garnicht, weil ich einen Beratungsschein für meine Anwaltskosten beantragt habe? Woher soll ich nur wissen, wie es richtig ist?


    Vllt. hat ja jemand ein paar Tipps und Antworten für mich! Das wäre toll!


    LG, Vergissmeinnicht

  • Ist schwierig, man müßte diese Berechnung wirklich richtig sehen/lesen können. Hat der Anwalt deines Mannes vielleicht unter anderem gegengerechnet, was deinen Sohn, der ja schon 18 Jahre alt ist, betrifft. Für den wärst rein theoretisch ja du im Gegenzug unterhaltsverpflichtet. Was wurde in dem Schreiben des Anwaltes - allein eure Kinder betreffend - ausgerechnet?

  • Hallo,
    also es ist so, dass ich Hartz4 bekomme und deshalb nicht leistungsfähig bin, was meinen Sohn betrifft.Jedenfalls wurde mir das bislang so gesagt.Unterhalt für ihn wurde daher bei meinem Mann mit eingerechnet.Leider habe ich darüber von der Gegenseite keine Zahlen.
    Ich selbst bekomme keinen Unterhalt, obwohl ich wegen der langen Ehezeit (23J.) einen Anspruch hätte.


    Vergissmeinnicht

  • Hallo und guten Morgen,
    Richtig, Du bist nicht Deinem Sohn gegenüber Leistungsfähig, aber Dein Mann muss ja nun auch noch für Ihn aufkommen...


    Ich würde mich wirklich mal beim Jugendamt schlau machen.... NImm dieses Schreiben vom Anwalt einfach mit und lass es dort berechnen....


    Lieben Gruß, Sabine

  • nur mal vom grundsatz her, man ist NICHT leistungsunfähig, nur weil man hartz IV bekommt, im gegenteil, wenn man unterhaltsverpflichtet ist, unterliegt man einer gesteigerten unterhaltspflicht...


    der volljährige sohn hat in aller regel einen laut düsseldorfer tabelle festgelegten satz in höhe von 640 €, die anderen kinder je nach alter kinder und einkommen des barunterhaltspflichtigen...
    diesen beträgen ist in der regel das kindergeld und bei dem volljährigen das einkommen gegenzurechnen, was dabei rauskommt habt ihr zu zahlen oder euch zu bemühen den unterhalt wenigstens zum teil zu befriedigen,
    für den volljährigen kommt noch bafög in betracht, je nach dem was er macht


    eine berechnung kann man jederzeit beim jugendamt vornehmen lassen, da aber der andere schon einen anwalt hat, kann ich nur dringendst raten, auch den beratungsschein in anspruch zu nehmen und nötigenfalls über eine prozesskostenhilfe einen anwalt des vertrauens zu beauftragen

  • @ uiffi,
    wie ich eingangs schon erwähnt habe, habe ich schon einen Anwalt , der aber eben zu einem völlig anderen Ergebnis gekommen ist wie der Anwalt der Gegenseite, daher ja auch meine Überlegung, ob ich das alles noch einmal vom Jugendamt berechnen lasse um noch eine dritte Meinung zu bekommen.Aber kann ich das überhaupt, wo ich doch praktisch schon auf Kosten des Staates (Beratungsschein,Prozeßkostenbeihilfe) einen Anwalt in Anspruch genommen habe?
    Interessant für mich ist halt, ob das alles so von Einkommen bereinigt werden kann wie der Anwalt meines Ex das getan hat( z.B. Bausparvertrag)?
    Ich bin mir schon darüber bewußt, dass ich meinem vollj. Sohn gegenüber eine gesteigerte Unterhaltspflicht habe.Aber das ändert ja am derzeitigen Sachverhalt nichts, dass ich zur Zeit ohne Einkommen bin und das wohl entsprechend von seiten des Anwaltes berücksichtigt wurde.


    LG und danke für die bisherigen Antworten,
    vergissmeinnicht

  • Mein liebes Vergissmeinicht. Das Jugendamt berät dich kostenlos, und glaube mir, die dortigen Mitarbeiter haben in der Regel schon viel gelesen und gesehen und gehört. Sicher werden sie dir gute Ratschläge erteilen; Ratschläge im Interesse deiner Kinder. Verkehrt ist es auf keinen Fall, sich dort zusätzliche Auskünfte zu holen. Ich habe dies getan und würde es jederzeit wieder tun. L.G. lirafe