zwei kinder, eins bei mir eins bei ihr !

  • Hallo,


    vielleicht kann jemand weiterhelfen...!


    ich bin geschieden, meine beiden söhne lebten seither bei meiner geschiedenen frau, seit september lebt mein kleiner sohn bei mir. ich habe seither für beide unterhalt bezahlt. für den kleinen hab ich die unterhaltszahlungen eingestellt, da er jetzt bei mir lebt. wie sieht es mit dem anderen aus? muss ich für ihn voll zahlen? ist sie mir gegenüber jetzt auch unterhaltspflichtig? sie ist wieder verheiratet und hat ein weiteres kind bekommen, arbeitet aber selbst nicht nur ihr jetztiger ehemann.


    wie verhält sich das?


    vielen dank für antworten!

  • hallo, sie müsste dir eigentlich unterhalt zahlen, aber da sie nicht arbeitet wird sie es nicht können. ihr mann muss dafür nicht herhalten, falls du gedacht hast das er es zahlen kann, da sie verheiratet sind, denn... "schulden" müssen rein rechtlich nicht vom ehepartner bezahlt werden, auch wenn dieser noch so viel verdient. Lg

  • ne, dass dachte ich auch nicht! und das will ich auch garnicht.... meine gedanken gingen dahin, dass sie mir den mindestsatz zahlen müsste... und ich den gegen meine unterhaltszahlung aufrechne, sodass sie die differenz bekommt! besteht die möglichkeit?

  • Ja, genauso, wie du das jetzt geschrieben hast, würde ich das auch vermuten. Unterhaltsansprüche heben sich gegenseitig auf, wenn jeder eines der Kinder hat und es müßte dann (da stimme ich dir ebenfalls zu) meiner Meinung nach nur die Differenz für das ältere Kind ausgeglichen werden, das durch die Düssedorfer Tabelle den höheren Anspruch hat.
    Aber ich glaube, das ist eine Frage, die dir sicherlich euer Jugendamt beantwortet. Vielleicht klärt sich dann auch, wie sich die derzeitige "Nicht-Leistungsfähigkeit" der Mutter auf die Unterhaltszahlungen auswirkt.

  • Hallo,
    habe seit dez. 2008 in etwa die gleiche situation meine 13 j. tochter möchte bei ihr bleiben u. meine 15 j. tochter möchte dort nicht mehr leben wegen dem neuen meiner ex wurde zum schluß sehr extrem fürs kind durfte nicht mehr mit am tisch sitzen ect. na ja... nun lebt sie bei mir u. ist glücklich aber meine ex hat eine beistandschaft v. jugendamt somit bin ich verdonnert unterhalt für die jüngere zu zahlen das lasse ich mir nicht gefallen habe ich gedacht weil es ja pari pari ist so bin ich zu meinem jugendamt gegangen war verwundert man sieht es dort genauso wie ich (meist bekommt die frau bei diesem amt recht) es wurden verdienstbescheinigungen von meiner ex eingeholt ergebniss null einkommen (sie ist selbsständig) steuerbescheid mit negativ rechnung reicht aus nun bleibt mir nur der juristische weg lt. amt.vieleicht hat noch jemand eine idee was ich und ander hier im chat machen können aber trozdem an alle väter kopf hoch auch wenn wir z.zt. teilweise zu unrecht löhnen müssen die kinder werden älter das können uns die eins mit blumen u. liebe überhäuften ex´en nicht nehmen dann dürfen auch wir wieder etwas leben.

  • Wie jetzt, verstehe ich das richtig, dass du zahlen sollst, obwohl ihr jeder ein Kind bei euch habt? Wenn deine Ex kaum/kein Einkommen hat (Negativbescheid etc.) dann lebt sie jetzt wovon? Von dem "Neuen"? Sollte sie nämlich Differenz H IV beantragen, würde das Amt irgendwann von ihr verlangen, dass sie ihre Selbständigkeit wieder aufgibt und sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss. Dasselbe könnte ich mir für dich als Argument vor Gericht vorstellen, wenn sie dort ewig ihre Negativbescheide vorlegt und dadurch für keines der Kinder aufkommen kann (will). (Wenn sie alleine lebte ohne neuen Partner, müßte sie sich auch anders bewegen, um zurecht zu kommen).


    Ich selbst bin auch selbständig und habe durch Krankheit (OP etc.) in der letzten Zeit kaum noch Einkommen gehabt und obige Aussage erhalten. (Allerdings greift die bei mir wg. der AU nicht).

  • unterhaltszahlungen für getrenntlebende geschwister können gegeneinander angerechnet werden. vorsicht ist dann geboten, wenn einer der elternteile einen vollstreckbaren titel in der hand hat und der andere nicht,
    hier kann derjenige den unterhalt praktisch vollstrecken, der andere guggt in die röhre


    aber grundsätzlich ist hier ein aufklärungsgespräch beim jugendamt angezeigt

  • Hallo!
    Mein Mann hatte das Problem (2006) auch, 2 Kinder bei ihm bzw uns, 1 Kind bei der Ex. Die Ex konnte keinen Unterhalt zahlen, weil Hartz 4. Mein Mann musste aber trotzdem für das 1 Kind bei ihr zahlen, auch wenn sie ihm 2 x Unterhalt schuldig geblieben ist. Der Richter hat gesagt, Unterhaltsansprüche könnten nicht gegeneinander angerechnet werden. Mein Mann hätte halt Pech wenn sie nicht zahlen könnte, dafür könnte das Kind bei ihr ja nichts. Also hat er brav gezahlt, aber nix bekommen, nich mal UVG weil wieder verheiratet.
    Vielleicht hat sich ja was geändert, aber ich fürchte nicht.
    Bianca

  • hallo zusammen bin verheiratet habe 1kind und und 1 kind von jemand anderen dafür zahle ich unterhalt jugendamt will von mir 330euro haben verdiene 1550euro netto habe miete kredit und andere sachen noch also mir bleibt von meine lohn nur 50 euro uber kann einer mir helfen wie ich das herabsetzen kann.