Geld trotz Krankenmeldung???

  • Hallo an alle,
    seit einigen Monaten habe ich einen kleinen Minijob.Ich arbeite als Haushaltshilfe in einem privaten Haushalt.Einmal die Woche bin ich bei dieser Person.Die Übernahme der Kosten übernimmt für sie das Sozialamt.Wir müssen jeden Monat die Stunden eintragen und zum Sozialamt schicken.
    Ich bin wegen einer Operation seit Mitte Februar krankgeschrieben.Die Krankenmeldung mußte ich zu meiner festen Arbeit schicken.
    Jetzt macht sie eine auf Zicke,und meint u.a.es wäre meine eigene Schuld,dass kein Geld geschickt wurde;dass es meine Aufgabe gewesen wäre,dem Sozialamt mitzuteilen,dass ich krankgeschrieben wäre u.u.u.
    Ist es wirklich meine Aufgabe,dies zu tun?Und steht mir überhaupt Geld für die letzten drei bzw. vier Wochen zu?
    Über Antworten würde ich mich echt freuen.


    Gruß Bonny

  • Wenn ich das richtig verstanden habe stehst du in einem normalen Arbeitsverhältnis und arbeitest nebenbei in einem Minijob bei dem du das Geld vom Sozialamt bekommst.Zunächst einmal mußt du schon dem Sozialamt mitteilen wenn du nicht arbeiten kannst und krank bist.Eine Kopie vom Krankenschein hätte da sicher gereicht.Wenn du da nach den Stunden bezahlt wirst die du in diesem Privathaushalt arbeitest wirst du auch nur die Stunden bezahlt bekommen die du tatsächlich gearbeitet hast.

  • Hallo,


    meines Erachtens besteht das Arbeitverhältnis zwischen dir und der Person für die du arbeitest. Dass das Sozialamt die Kosten übernimmt ist irrelevant bzw. obliegt die Organisation und Mitteillungspflicht beim Antragssteller (oder dem Vormund, Betreuer etc), also der Person die hilfebedürftig ist.


    Demnach hat eine Krankmeldung bei deinem Arbeitgeber zu erfolgen und nicht bei der zuständigen Leistungsabteilung des Sozialamtes.


    Ob Anspruch auf eine Lohnfortzahlung besteht, kann ich nicht beurteilen, dies kommt auf den Vertrag und die Vereinbarungen in diesem an. Ich gehe aber davon aus, dass dieser auf einer Stundenbasis mit entsprechender Entlohnung beruht und somit auch nur tatasächlich geleistete Arbeit entlohnt wird.

  • warum sollte das zum guten Ton gehören? Das Sozialamt steht in keinem Vertragsverhältnis mit der Fragestellerin. Der Arbeitgeber der Fragestellerin hat einen Antrag beim Sozialamt auf die Übernahme einer Haushaltshilfe gestellt. Dieser wurde bewilligt, so dass der Arbeitgeberin nun die Möglichkeit gegeben wurde eine Haushaltshilfe zu beschäftigen. Die Abrechnungen die an das Sozailamt geschickt werden sind keine Lohnzahlanforderung der Fragestellerin sondern ein Kostennachweis der Antragstellerin. Auch wenn das Geld direkt vom Sozialamt an die Fragestellerin überwiesen wird, besteht kein Vertragsverhältnis. Sonst hätte das Sozialamt ja automatisch mit jedem Vermieter an den sie die Miete direkt überweist, mit jedem Stromanbieter etc. ein Vertragsverhältnis.


    Es handelt sich hier um eine Kostenübernahme vom Sozialarbeit und keines Sozialdienstes / Betreuungsdienstes, mit dem die Fragesteller ein Vertragsverhältnis hat. Es verhält sich hier vielmehr wie z. Bsp bei einer Mietswohnung. Vertragspartner ist der Mieter und demnach werden auch alle Fragen zwischen diesen beiden Parteien zu klären sein.