Leistungen vom Arbeitsamt

  • Mein Bruder ist 19 Jahre alt und bis 31.03.2009 beim Bund. Ab 01.04.2009 ist er Arbeitslos. Er wurde von zuhause raus geekelt, fast raus geworfen. Meine Frage ist: Er sucht sich jetzt ein 1 Zimmer hat sein Kindergeld für sich beantragt, bekommt er vom vom Arbeitsamt finanzielle Unterstüzung? Ich danke euch jetzt schon mal für die Antworten!!!

  • Seine Eltern sind für ihn bis 25 Jahre Unterhaltspflichtig, wenn er noch keine Ausbildung hat. Doch wenn er sein Kindergeld für sich beantragt hat, müssen sie erklären, dass sie für ihn nicht mehr aufkommen. Dann hat er auch Anspruch auf Hartz4, er muss sich allerdings bei dem Arbeitsamt als arbeitsuchend oder für eine Ausbildung anmelden. Wenn er dann eine Ausbildung bekommt, hat er dann Lehrlingsgeld, bekommt eventuell Ausbildungsbeihilfe und oder Wohngeld. Das alles erfährt er dann auch bei seinem Vermittler, er muss gezielt und höflich danach fragen, dann helfen die meisten weiter.
    Viele Grüße

  • renate ????????


    Natürlich können die Eltern nicht einfach erklären für den Sohn nicht mehr aufkommen zu wollen und schwups hat er Anspruch auf ALG2. Das hat mit Kindergeld (eigene Beantragung) überhaupt nichts zu tun. Jeder kann bei der Familienkasse einen Antrag auf Absplittung (Überweisung auf eigenes Konto) mit nachvollziehbarer Begründung stellen.


    Fakt ist, die Eltern bleiben Unterhaltspflichtig. Wenn der junge Mann nun ausziehen will, würde ich im dringend anraten so zeitnah wie möglich bei einer Beratungsstelle für Jugendliche vorzusprechen (z. Bsp. der Sozialdienst katholischer Männer) und mit dieser Unterstützung eine eigene Wohnung (Härtefall) zu beantragen.


    Doch auch wenn er auszieht, bleiben die Eltern zu Unterhaltszahlungen verpflicht

  • Natürlich kann er einen Antrag auf ALG2 stellen aber da er ja noch unter 25 ist muß er dem Amt genau darlegen warum er zu Hause nicht mehr wohnen kann.Wenn er noch keine Ausbildung hat sind seine Eltern immer noch Unterhaltspflichtig auch dann wenn er nicht mehr zu Hause wohnt.

  • die Eltern sind auch noch immer Unterhaltspflichtig wenn der junge Mann U25 ist und bereits eine anbeschlossene Ausbildung hat.


    Sie sind lediglich nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn der junge Mann bereits eine von den Eltern finanzierte abgeschlossene Ausbildung absolviert hat und eine zweite anstrebt!

  • IMein bruder will auf garkeinen fall zurück nachhause, das kann auch ich sehr verstehen und nachvollziehn da es mir damals ähnlich erging, warum meine eltern so sind das weiß leider keiner. Die sachen die zuhause abgingen waren teilweise einfach unter der gürtellinie. Er wird sich nach dem bund eh arbeitslos melden. Und will ein 1 zimmer sich suchen. Ich will halt nicht das man ihn wieder heim schickt weil das in dem fall unzumutbar ist.