Größere Wohnung vom Amt

  • Hallo zusammen,
    bin gestern auf die Seite gestossen und hätte gleich einige Fragen:
    Meine Freundin und ich mit kleinem Kind bekommen als Bedarfsgemeinschaft ALG II.Wir haben nun die Möglichkeit aus unserer viel zu kleinen 1.5 Zi.-Wohnung in eine 3 Zi.-Wohnung mit ca. 100qm umzuziehen.
    Diese Wohnung würde uns all incl. ca.750 Euro kosten.Sie liegt somit sowohl in Bezug auf Größe als auch
    Preis über den Richtlinien des Amtes; wir wollen diese Wohnung aber sehr gerne beziehen, zumal ich
    mein Studium im Sommer abgeschlossen habe (schreibe gerade als "Externer" meine Diplomarbeit) und dann hoffe Arbeit zu haben und meine Freundin mit fortlaufendem Arbeitsvertrag noch gut 1Jahr in Elternzeit ist.
    Nun haben wir uns folgende Möglichkeiten überlegt:
    1. Wir teilen dem Amt unseren Umzug nicht mit und hoffen das halbe Jahr bis zum Sommer unentdeckt zu bleiben.


    2.Wir teilen dem Amt unseren Umzug vorher mit und ziehen auch um, wenn es uns nicht erlaubt wird.


    3.Wir teilen dem Amt unseren Umzug im nachhinein mit.


    4.Wir nehmen pro forma einen Untermieter mit rein ,so daß wir ungefähr die in Berlin gültigen Vorgaben zu
    Wohnungspreis und -größe erfüllen.


    Wozu könnt ihr uns raten bzw. abraten und was wären die Kürzungen/Streichungen mit denen man jeweils
    zu rechnen hätte, falls einem das Amt dahinter kommt.


    Danke im Vorraus James

  • Hallo James,


    Mein Rat:


    zu 1. Das Amt bekommt das mit. Ihr müßt euch schließlich ummelden. Und was ist wenn du trotz abgeschlossenem Studium keinen Job findest? Wenn ihr euren Umzug nicht meldet, verletzt ihr eure Mitwirkungspflicht und habt dann mit Sanktionen zu rechnen.


    zu 2. Das könnt ihr gerne machen. Müßt aber die anfallenden Kosten komplett selbst tragen. Desweiteren bekommt ihr kein Kautionsdarlehen und auch keine Umzugskosten erstattet.


    zu 3. genau wie bei 2.


    zu 4.was soll das bringen? Auch für den sogenannten "pro forma Untermieter" müßt ihr ja dann die Kosten tragen.


    Grundsätzlich dürft ihr umziehen wohin ihr wollt. Ihr müßt dann eben für die anfallenden Kosten (Kaution, Umzugskosten, Mietanteil den ihr selbst aufbringen müßt) selbst aufkommen. Und natürlich wird das Amt sich fragen, wovon ihr die nicht unerheblichen monatlichen Kosten zahlt. Von eurem Regelsatz wird dass wohl schlecht gehen.

  • Hallo melffi,
    erstmal danke für deine Antwort!
    Wir haben das durchgerechnet und könnten die neue Wohnung mit dem Elterngeld+Kindergeld+ALGII finanzieren.
    zu 2.: die Wohnung ist im gleichen Haus ,also Umzugskosten gleich null.Mich würde noch interessieren,ob das Amt
    die Mietkostenunterstützung die sie uns jetzt zahlen, für die neue Wohnung weiterzahlen müssten und ob die
    Unterstützung zum Lebensunterhalt unberührt bliebe.


    zu 3.: habe ich bei einer nachträglichen Meldung nicht auch mit Sanktionen zu rechnen?


    zu 4.: hierbei hoffen wir auf eine Erhöhung des Mietkostenzuschusses, da wir als Bedarfsgemeinschaft noch lange nicht
    am Limit von 542 Euro sind

  • Hallo nochmal,


    also euch stehen als 3 Personen-Haushalt ca.75-80 qm zu. Für diese qm muß euch das Amt auch die angemessenen Kosten zahlen. Alles was darüber liegt müßt ihr selbst tragen. Dass heißt auch die evtl. Nebenkostennachzahlung für die überschüssigen qm. Stellt aber bitte trotzdem einen Antrag auf Umzug mit der Begründung dass eure derzeitige Wohnung definitiv zu klein für 3 Personen ist. Somit seit ihr zumindest bei den angemessenen Kosten auf der sicheren Seite und das Amt kann euch keine Mitwirkungspflichtverletzung unterstellen.